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Subunternehmer baut Unfall
Onasis |
Geschrieben am 08 Dezember 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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Hallo,
unser Subunternehmer hat bei unserem Kunden beim Zurücksetzen ins Hallentor, die Halleneinfahrt gestreift. Nun bezahlt unser Kunde die Fracht nicht bis die Sache geklärt ist. Aber wir sind der Meinung, dass der Sub das selbst regeln muss.
Zu Recht? Steh da gerade ein wenig zwischen den Parteien.
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 09 Dezember 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Onasis,
der Schadenfall hat mit der Fracht nichts zu tun. Der Kunde muss zahlen. Das ist ein Ding zwischen Frachtführer und Kunde.
Gruss
MagNet-99
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Onasis |
Geschrieben am 09 Dezember 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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ja prima. Dachte schon da komm ich wegen der Fixkostenspedition in die Haftung. Worauf kann ich mich denn dann im Gesetz berufen?
Schonmal Vielen Dank MagNet!
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MagNet-99 |
Geschrieben am 09 Dezember 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Du als Spediteur brauchst Dich auf gar kein Gesetz berufen. Der Unfall hat mit Dir nichts zu tun (oder fährst Du im Selbsteintritt ?). Nochmal: Das ist ein Ding zwischen Schadenverursacher (Frachtführer) und Geschädigtem (Kunde). Das ist genauso, als wenn Du Privat einen Unfall verursachst. Kein Unterschied. Rechtsgrundlagen weiss ich nicht, aber am ehesten StVO § 34 Unfall und dann BGB im Sinne von 'wer etwas kaputtmacht muss auch dafür grade stehen' ;-))
Gruss
MagNet-99
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Onasis |
Geschrieben am 09 Dezember 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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Gut. Also bei Beschädigungen des Sub an anderen Waren oder Gegenständen beim Absender/Empfänger müssen die sich untereinander grün werden.
Bei Beschädigung direkt am transportierenden Gut würde aber dann über mich als FixSpedi laufen, richtig?
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MagNet-99 |
Geschrieben am 09 Dezember 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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RAriemer |
Geschrieben am 12 Dezember 2008
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Dabei seit 11 Dezember 2008 5 Beiträge
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Sorry Leute,
aber der Unfall des Subs kann schon was mit der Fracht des Hauptfrachtführers zu tun kriegen. Der Sub ist Erfüllungsgehilfe des Frachtführers. Schädigt der schuldhaft einen anderen im Rahmen der Auftragserfüllung, so haftet auch der Hauptfrachtführer nah § 278 BGB. Haben wir in Prozessen schon Entscheidungen zu gehabt.
MFG Riemer
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MagNet-99 |
Geschrieben am 12 Dezember 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo RAriemer,
vielen Dank für Deinen Einwand. Ich habe mich in der Wortwahl trügen lassen. Während Onasis von Subunternehmern sprach, ging es mir um den Frachtführer.
Hier der Auszug BGB § 278
Verantwortlichkeit des Schuldners für DritteDer Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.
An dieser Stelle aber auch nochmal der Hinweis, das Beiträge im Cargoforum natürlich keine Rechtsberatung sind und lediglich Meinungen derer darstellen, die hier auf die Fragen anderer antworten.
Gruss
MagNet-99
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Onasis |
Geschrieben am 12 Dezember 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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aha. das ändert die ganze sache ja gänzlich. also muss hier aber schon der schaden unstrittig sein, oder?
also der absender kann nicht einfach sagen hier ich glaub dein subunternehmer war das deswegen zahl ich dir die fracht nicht?
Und wie ist das, wenn der sub einen schaden von 1000 euro verursacht die fracht beträgt aber 2000 Euro. kann dann trotzdem der absender die voll fracht behalten??
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MagNet-99 |
Geschrieben am 12 Dezember 2008
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Stop mal eben, schon wieder durcheinander:
Die Aussage, das die Fracht nichts mit dem Unfall zu tun hat, bleibt bestehen !
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Onasis |
Geschrieben am 12 Dezember 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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=) naja durcheinander fast..
muss das ganze denn unstrittig sein? ich mein mal: nicht unbedingt,oder?
Soll ja als art druckmittel dienen.
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RAriemer |
Geschrieben am 16 Dezember 2008
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Dabei seit 11 Dezember 2008 5 Beiträge
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Lieber onassis,
die frage lautet: kann aufgerechnet werden mit schadensersatzansprüchen - anwort -grds. ja, ausser Aufrechnungsverbot vereinbart ( zb. ADSp gelten) - ist die forderung höher als der Schaden - warum sollte denn der geschädigte mehr zurückhalten dürfen als seine gegenforderung? fühlt sich doch ungerecht an oder nicht? ist es auch und damit auch nicht richtig! ob nun streitig oder nicht - das wird normalerweise in einem Prozess geklärt oder einer von beiden gibt aussergerichtlich nach, gell? Grüße Riemer
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cargojobber |
Geschrieben am 12 Juni 2009
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Dabei seit 05 Dezember 2007 47 Beiträge
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Hallo an die Teilnehmer.
Leider stosse ich erst jetzt auf diese Problematik.
Ich stimme hier zu 100 % MagNet99 zu.
Die sped. - oder frachtführerseitige Vertragserfüllung hat nichts mit einem KFZ-Haftpflichtschaden zu tun.
Der Haftpflichtschaden, den der Frachtführer am Hallentor verursacht hat, berechtigt den Auftageber des Frachtführers oder Frachtschuldners nicht zur Aufrechnung mit der Fracht.
Vielmehr erhält der Geschädigte einen direkten Anspruch gegen die KFZ-Haftpfichtversicherung des Schädigers.
Eindeutiger KFZ-Haftpflichtfall.
Mittlerweile dürfte der Fall allerdings geklärt sein.
RAriemer:
Sollte es in gleichen (!) Fällen zu den "genannten" Entscheidungen durch die Justiz gekommen sein, so wären diese rechtsfehlerhaft und dürften wohl auf einer fehlerhaften Einschätzung des, den Parteien zugundeliegenden Rechtsverhältnisses, gestützt sein.
Allerdings kann ich mir solche "Fehler" seitens der Rechtfindungsorgane nicht wirklich vorstellen, so dass ich inhaltliche Unterschiede - jeweils fallspezifisch bezüglich der Entscheidungen - für gegeben halte.
Viele Grüße
Cargojobber
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