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Transportrecht Pakete beim Nachbar abgeliefert
kenshi |
Geschrieben am 16 Mai 2011
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Dabei seit 16 Mai 2011 1 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe auch direkt eine Frage.
Im b2b-Geschäft verschicke ich des öfteren Pakete per Paketdienst. Laut AGB dieses Paketdienst akzeptiert es der Versender bei Auftragserteilung, dass Pakete auch dann als zugestellt gelten, wenn Sie bei einem Nachbarn angeliefert werden.
Nun war mein Kunde nicht anzutreffen und der Paketdienst hat beim Nachbarn abgeliefert; insegsamt 4 Pakete gegen reine Ablieferquittung des Nachbarn.
Heute reklamierte der Kunde bei mir, dass ihm ein Paket fehlen würde. Der Nachbar hätte als Laie bei der Anlieferung gar nicht bemerkt, dass er für 4 Pakete quittiert hat aber nur (angeblich) 3 Pakete abgeliefert wurden.
Der Paketdienst verweist nun natürlich auf seine AGB und kommt für den Schaden nicht auf. Mein Kunde will den Schaden aber selbstverständlich auch nicht auf sich sitzen lassen, schlussendlich ist der Paketdienst mein Vertragspartner und nicht der meines Kunden. Dem Kunden fehlt ein Karton und den möchte er ersetzt haben.
Der Paketdienst hatte mir gegenüber erwähnt, dass mein Kunde ja ggf. einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber seinem Nachbar haben könnte. In der Praxis sicherlich absurd, da ich meinem Kunden kaum vermitteln können werde, dass er einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber seinem NAchbarn durchsetzen soll.
Wer muss den nun den Schaden begleichen? Ist der Nachbar schadensersatzpflichtig, weil er die 4 Pakete quittiert hat, obwohl mein Kunde nie wollte, dass bei seinem Nachbarn angeliefert wird? Mein Kunde hat diese alternative Zustellung aber auch nicht ausgeschlossen.
Hat mein Kunde nun einfach "Pech gehabt" und er bleibt auf seinem Schaden sitzen, oder habe ich jetzt den schwarzen Peter da ich ja einen Paketdienst beauftragt habe, bei welchem die Zustellung beim Nachbarn als zugestellt gilt und eine alternative Zustellung gegenüber dem Paketdienst hätte ausgeschlossen werden müssen. Versendet habe ich EXW, falls das eine Rolle spielt.
Wie ist die Rechtslage? Würde mich freuen, wenn mir dazu jemand ein paar Infos geben könnte.
Vielen Dank.
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Mockel |
Geschrieben am 17 Mai 2011
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Hallo Kenshi,
schau Dir mal folgenden Artikel an "Klick"
Da geht es zwar nicht um den Verlust, aber zumindest ist die AGB-Klausel wohl unwirksam. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt.
Am Ende bist Du aber wohl bei einem Anwalt am Besten aufgehoben.
Wobei ich persönlich glaube, dass es täglich tausendfach vorkommt...
Sprich das man die genaue Packstückanzahl nicht kontrolliert.
Die haben es ja auch immer eilig.... ;-)
Sollte mich an der Stelle vielleicht wieder dazu ermuntern es doch immer zu kontrollieren!
Gruß Mockel
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huugoo |
Geschrieben am 19 Mai 2011
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Dabei seit 26 Januar 2011 40 Beiträge
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Wenn man von diesem Richterspruch ausgeht , dann ist der Paketdienst in der Pflicht, dieser müsste jetzt nachweisen das er sich vergewissert hat, dass der Nachbar zum Umfeld der Firma gehört bzw ein Handlungsgehilfe des Empfängers ist.
Andernfals hätte er beim Auftraggeber um eine Weisung bitten sollen. Im Zweifelsfall hätte die Sendung als unzustellbar zurückgehalten bzw retour gesandt werden müssen.
Sagmer mal so wenn Einzelvereinbarungen in ein Transportvertrag gegenüber AGB Regeln Vorrang haben, welche ja nicht vorhanden sind aber die AGB Klausel nichtig ist, laut Rechtsprechung, so gilt das Gesetz.
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