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Ausfuhrliste / Dual Use Liste
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
ElLubinho |
Geschrieben am 18 Juni 2013
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Dabei seit 19 Oktober 2012 45 Beiträge
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Hallo,
o.g. Listen sind für mich zum Teil immer noch ein Rätsel.
Bisher gehe ich wie folgt vor:
1. Umschlüsselungsliste schauen ob der Artikel bzw. die Zolltarifnummer vorkommt.
-> nein, keine weitere Prüfung - ist das korrekt so?
-> ja, in die jeweilige Liste gehen (Dual Use bzw. Ausfuhrliste) und dort schauen ob der Schlüssel vorkommt. Falls ja, genaue Beschreibung lesen und schauen ob sich der Artikel wieder findet. bisher immer nein, keine unserer Artikel kamen in der Liste vor. Daher immer Y901 Codierung, stellenweise sogar Y906 in der Ausfuhr.
Aber was wenn ja?!
"Einfach" Antrag stellen bei der Bafa und gut ist?!
Wie geht ihr vor?!
Mfg, Marco
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HunkyDory |
Geschrieben am 18 Juni 2013
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Vorab: Exportkontrolle ist ein komplexes Thema und lässt sich schwer in ein paar Zeilen erklären.
Das Umschlüsselungsverzeichnis ist nur ein Hilfsmittel, aber rechtlich unverbindlich.
Die EG-Dual-Use-VO ist in Abschnitt C der Ausfuhrliste integriert.
Suche die entsprechende Kategorie der Ausfuhrliste.
Prüfe, ob die Ware von einer Position der Ausfuhrliste erfasst wird. Dazu brauchst du wahrscheinlich die Unterstützung eines Technikers.
Wenn ihr euch sicher seid, dass die Ware nicht von der Ausfuhrliste erfasst wird, dann herzlichen Glückwünsch. Aber denke daran, auch nicht-gelistete Güter können einer Genehmigungspflicht unterliegen bzw. deren Ausfuhr kann verboten sein.
Wenn ihr euch sicher seid, dass die Ware von der Ausfuhrliste erfasst wird, Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen. Vielleicht gibt es für die Ware auch eine Allgemeine Genehmigung. Das wäre eine Vereinfachung.
Wenn ihr euch nicht Sicher seid, Auskunft zur Güterliste (AzG) beim BAFA beantragen.
Neben der Listenprüfung, müsst du auch klären, ob ein Embargo besteht und eine Sanktionslistenprüfung vornehmen. Evtl. musst du auch noch das US-Reexportrecht beachten.
Wie eingehend erwähnt, ein komplexes Thema.
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ElLubinho |
Geschrieben am 18 Juni 2013
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Dabei seit 19 Oktober 2012 45 Beiträge
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Die Komplexität des Themas an sich ist mir schon bewusst, mir ginge es jedoch "nur" um die Dual Use und Ausfuhrliste.
Sprich ich schaue in Ausfuhrliste nach ob unser Artikel genannt wird, wenn nein alles ok, wenn ja Ausfuhrantrag bei der Bafa.
Bei den Auskünfte zur Güterliste , macht das die Bafa wie bei einer VzTa nur auf Basis einer tatsächlich geplanten Ausfuhr oder auch "pauschal" ?
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HunkyDory |
Geschrieben am 18 Juni 2013
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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