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Rüstungskonzern in Deutschland


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


dome Geschrieben am 11 März 2024



Dabei seit
19 Februar 2019
8 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

aktuell erhalten wir sehr viele anfragen von bekannten deutschen Rüstungskonzernen.

Alle Artikel von uns sind Dual-Use geprüft und fallen glücklicherweise nicht darunter. Wir vertreiben Daten Netzwerktechnik aber nix speziell produziertes für militärische Zwecke

Hier meine Frage:

Kann ich deutsche Rüstungskonzerne ohne Bauchschmerzen beliefern?

Wir würden ja hier "nur" nicht gelistete Waren innerhalb der EU liefern , der potenzielle Kunde ist in vielen EU/Nato-Ländern vertreten, besteht deshalb nochmal besondere Vorsicht?

Vielen Dank

CARGOFORUM PARTNER

Smart-Mellon Geschrieben am 12 März 2024



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo dome,

gerade Rüstungskonzerne haben beim Thema Exportkontrolle ihre Hausaufgaben gemacht, von daher keine Sorgen.

Auch wenn Ihr keine gelisteten Güter habt, solltet Ihr nach der Verwendung Eurer Güter fragen. Es kann auch eine Genehmigungspflicht für zB die Verbringung (innerhalb EU) von Rüstungsgütern entstehen, wenn es zum Beispiel in einem Panzer/Kampfjet oder Kriegsschiff eingebaut wird - dann kann es bei Lieferung innerhalb EU nach AWV §9 Abs 2 (Ausfuhr) & §11 Abs 3 ff (Verbringung) - zu einer Genehmigungspflicht kommen.

Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands ist der Kunde (wenn auch in DE ansässig) ist nichts zu beachten, dann wird der KND ggfls. Ausführer und ihm obliegt die Beschaffung einer eventuell nötigen Ausfuhrgenehmigung.

Ich hoffe dass ich helfen konnte.

Grüße
Smart-Mellon

Zollfragen Geschrieben am 12 März 2024



Dabei seit
09 Januar 2011
87 Beiträge
Hallo Smart-Mellon,

ich muss jetzt noch einmal zu dem geschilderten Fall nachfragen.

Wir haben ja ein „nicht gelistetes Gut“ und das soll in die EU verbracht werden. Dort wird das „nicht gelistete Gut“ in einen Panzer/Kriegsschiff, einer ABC – Waffe oder einer kerntechnischen Anlage verbaut.

In dem §11 Abs. 3 ff (Verbringung) der AWV geht es ja um die „kerntechnische Verwendung“ mit Bestimmungsziel außerhalb der EU in Verbindung das der Verbringer vom BAFA unterrichtet worden ist, dass die Teile für eine solche Anlage in §9 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestimmungsland (Algerien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, die Demokratische Volksrepublik Korea, Pakistan oder Syrien) bestimmt sind. Davon gehe ich bei der „kerntechnischen Anlage“ in unserem Fall mal nicht aus. Das Kernkraftwerk steht z.B. in Frankreich.

Aber wie sieht es bei den anderen Fällen (Einbau in einem Panzer/Kriegsschiff oder eine ABC-Waffe) aus?
Bei der ABC Waffe könnte ja die Catch-All-Klausel Art.4 Abs.1a der Dual-Use-VO 2021/821 greifen. Aber dieser Absatz ist ja nur für die Ausfuhr anzuwenden. Wie ist der Sachverhalt in diesen beiden Fällen für die Verbringung in die EU? Ich finde dazu gerade nichts bzw stehe gerade auf den "Schlauch".

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Gruß

Zollfragen

Smart-Mellon Geschrieben am 20 März 2024



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Zollfragen,

wenn Du "nicht gelistet" sagst, hast Du dann auch die Ausfuhrliste geprüft? Diese ist für Rüstungsgüter maßgebend. Wobei aber ABC Waffen unter KrWaffKontrG fallen müssten.

Gruß SM

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