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ATA-Nr und T1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mop_76 Geschrieben am 01 Juni 2007



Dabei seit
06 Mai 2007
52 Beiträge
Könnte mir jemand diese zwei Begriffe mal erklären ???

Das beides was mit der Verzollung zu tun haben ist schon klar, nur wofür die ATA Nr wofür die T1

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Shorty Geschrieben am 02 Juni 2007



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Dann gehoert die Frage aber ins Zollforum.

Shorty Geschrieben am 02 Juni 2007



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Moin Mop_76,

T1:
www.cargoforum.de/inde...nt&tid=671

Nachzulesen im Seefrachtlexikon. Was ATA Nr bezueglich Zoll ist weiss ich leider auch nicht.

Michael Geschrieben am 02 Juni 2007



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

Zitieren::
T1:
www.cargoforum.de/inde...mp;tid=671

Nachzulesen im Seefrachtlexikon.

Schön, daß shorty die Sache im Seefrachtlexikon nachgeschlagen hast. Da wäre also wieder die nächste Baustelle:

    "Sofern nicht bereits im Löschhafen eine Verzollung vorgenommen wurde, begleitet das T.-Papier die Importware während des Inlandtransportes bis zur endgültigen Zollabfertigung am Empfangsplatz."


  • Das ist so nicht richtig. Das T-Papier hat nicht zwingend mit dem Transport vom Löschhafen zum Zielort zu tun, sondern mit dem Transport von Nichtgemeinschaftsware innerhalb dem Gebiet der Gemeinschaft (ein "Hafen" muß dabei nicht berührt sein, kann es aber natürlich).

    Gruß,
    Michael

  • fragile Geschrieben am 03 Juni 2007



    Dabei seit
    20 September 2006
    169 Beiträge
    Nicht-Gemeinschaftsware steht unter zollamtlicher Überwachung. D.h. der Zoll muss wissen wo sich die Ware befindet. Mit einem T-Papier gebe ich dem Zoll bescheid. Einfach gesagt: "Hallo Zoll, bisher stand die nicht-Gemeinschaftsware am punkt x und ich bringe sie zum punkt z" So weiß der zoll nun dass das für z zuständige zollamt für die weitere verwendung verantwortlich ist.

    Hoffe das war annähernd verständlich. Ist ja auch ein leidiges thema.

    douanier Geschrieben am 22 Juni 2007



    Dabei seit
    22 Juni 2007
    8 Beiträge
    Ein ATA ist ein Carnet(Heft), das im Abgangsstaat einer Ware im Drittland erstellt wird.
    Soll in der Eu die darin beschriebene Ware vorübergehend verwendet und anschließend reexportiert werden,so prüft die Zollstelle die Nämlichkeit (Wiedererkennbarkeit) der eingeführten Ware, so wie sie im Ausland festgehalten wurde, und entnimmt ein Blatt. Dieses dient der Überwachung der nun in der EU befindlichen Ware. Bei der Ausfuhr wird wieder ein Blatt entnommen und dies an die Einfuhrzollstelle als Erledigung gesendet. Alle zollamtlichen Handlungen werden im Carnet dokumentiert.
    Ist nun bei der Rückkehr ins Drittland irgend etwas nicht sauber gelaufen, so verweigert die ausstellende(Carnet-)Behörde die Carnet-Annahme und zahlt die Sichergheit nicht aus, die bei der Erstellung hinterlegt werden musste. Sie besteht auf der Vorführung der gesamten Ware, denn nur so kann ausgeschlossen werden, dass ein Teil derselben irgendwo "abhanden gekommen" ist. An hiesigen Zollstellen wird als Präsentationsnachweis die sgn Bereinigungsbescheinigung zur Vorlage bei der Carnet-Abgabe erstellt.
    Die Carnet-Nummer beginnt mit der Staatenbezeichnung, hier: DE-....

    Kexxen Geschrieben am 24 Juni 2007



    Dabei seit
    21 Juni 2007
    18 Beiträge
    Hallo Mop_76,

    unter ATA Nr. ist bei ATLAS eine Bearbeitungsnummer gemeint, die die Eingangszollstellen vergeben, wenn z.B. eine Zollanmeldung vorzeitig in ATLAS durch den Importer angemeldet bzw. gestellt wird. Beispielsweise melde ich öfters Importe in Hamburg oder Bremerhaven an, bevor die Schiffe den Hafen erreichen bzw. diese gelöscht sind. Der Zoll bearbeitet dann diese vorzeitige Zollanmeldung und überführt die Ware unter bestimmten Voraussetzungen in den freien Verkehr, indem Sie z.B. aus der ATA eine ATC Nummer machen und so dem Abgabenbescheid erlassen. In Hamburg wird die ATA z.B. nur dann in eine ATC umgewandelt, wenn der LKW mit dem Container den Freihafen verlässt und der Zollbeteiligte über Aufschubkonten verfügt oder die Abgaben bar bezahlen kann. Hoffe das hilft dir ein bisschen weiter.

    LG Kexxen

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