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ATA-Nr und T1
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mop_76 |
Geschrieben am 01 Juni 2007
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Dabei seit 06 Mai 2007 52 Beiträge
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Könnte mir jemand diese zwei Begriffe mal erklären ???
Das beides was mit der Verzollung zu tun haben ist schon klar, nur wofür die ATA Nr wofür die T1
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CARGOFORUM PARTNER
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Shorty |
Geschrieben am 02 Juni 2007
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Dann gehoert die Frage aber ins Zollforum.
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Shorty |
Geschrieben am 02 Juni 2007
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Dabei seit 22 Januar 2005 352 Beiträge
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Michael |
Geschrieben am 02 Juni 2007
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin,
Schön, daß shorty die Sache im Seefrachtlexikon nachgeschlagen hast. Da wäre also wieder die nächste Baustelle:
"Sofern nicht bereits im Löschhafen eine Verzollung vorgenommen wurde, begleitet das T.-Papier die Importware während des Inlandtransportes bis zur endgültigen Zollabfertigung am Empfangsplatz."
Das ist so nicht richtig. Das T-Papier hat nicht zwingend mit dem Transport vom Löschhafen zum Zielort zu tun, sondern mit dem Transport von Nichtgemeinschaftsware innerhalb dem Gebiet der Gemeinschaft (ein "Hafen" muß dabei nicht berührt sein, kann es aber natürlich).
Gruß,
Michael
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fragile |
Geschrieben am 03 Juni 2007
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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Nicht-Gemeinschaftsware steht unter zollamtlicher Überwachung. D.h. der Zoll muss wissen wo sich die Ware befindet. Mit einem T-Papier gebe ich dem Zoll bescheid. Einfach gesagt: "Hallo Zoll, bisher stand die nicht-Gemeinschaftsware am punkt x und ich bringe sie zum punkt z" So weiß der zoll nun dass das für z zuständige zollamt für die weitere verwendung verantwortlich ist.
Hoffe das war annähernd verständlich. Ist ja auch ein leidiges thema.
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douanier |
Geschrieben am 22 Juni 2007
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Dabei seit 22 Juni 2007 8 Beiträge
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Ein ATA ist ein Carnet(Heft), das im Abgangsstaat einer Ware im Drittland erstellt wird.
Soll in der Eu die darin beschriebene Ware vorübergehend verwendet und anschließend reexportiert werden,so prüft die Zollstelle die Nämlichkeit (Wiedererkennbarkeit) der eingeführten Ware, so wie sie im Ausland festgehalten wurde, und entnimmt ein Blatt. Dieses dient der Überwachung der nun in der EU befindlichen Ware. Bei der Ausfuhr wird wieder ein Blatt entnommen und dies an die Einfuhrzollstelle als Erledigung gesendet. Alle zollamtlichen Handlungen werden im Carnet dokumentiert.
Ist nun bei der Rückkehr ins Drittland irgend etwas nicht sauber gelaufen, so verweigert die ausstellende(Carnet-)Behörde die Carnet-Annahme und zahlt die Sichergheit nicht aus, die bei der Erstellung hinterlegt werden musste. Sie besteht auf der Vorführung der gesamten Ware, denn nur so kann ausgeschlossen werden, dass ein Teil derselben irgendwo "abhanden gekommen" ist. An hiesigen Zollstellen wird als Präsentationsnachweis die sgn Bereinigungsbescheinigung zur Vorlage bei der Carnet-Abgabe erstellt.
Die Carnet-Nummer beginnt mit der Staatenbezeichnung, hier: DE-....
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Kexxen |
Geschrieben am 24 Juni 2007
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Dabei seit 21 Juni 2007 18 Beiträge
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Hallo Mop_76,
unter ATA Nr. ist bei ATLAS eine Bearbeitungsnummer gemeint, die die Eingangszollstellen vergeben, wenn z.B. eine Zollanmeldung vorzeitig in ATLAS durch den Importer angemeldet bzw. gestellt wird. Beispielsweise melde ich öfters Importe in Hamburg oder Bremerhaven an, bevor die Schiffe den Hafen erreichen bzw. diese gelöscht sind. Der Zoll bearbeitet dann diese vorzeitige Zollanmeldung und überführt die Ware unter bestimmten Voraussetzungen in den freien Verkehr, indem Sie z.B. aus der ATA eine ATC Nummer machen und so dem Abgabenbescheid erlassen. In Hamburg wird die ATA z.B. nur dann in eine ATC umgewandelt, wenn der LKW mit dem Container den Freihafen verlässt und der Zollbeteiligte über Aufschubkonten verfügt oder die Abgaben bar bezahlen kann. Hoffe das hilft dir ein bisschen weiter.
LG Kexxen
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