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Feuerwerkskörper


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


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hpgcl Geschrieben am 03 Juni 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
57 Beiträge
Moin Michael,
Vielen Dank fuer Deinen post und die Links, die sind echt sehr gut.
Und Carsten, danke fuer dieses Forum - man lernt echt nie aus!

An Tina: Ich glaube, dass Shorty Dir hier den einzigen echten Tip gegeben hat :? Wir anderen sind da wohl ein wenig vom Thema abgekommen :wink:

Viele Gruesse,
Henning

CARGOFORUM PARTNER

Gerard Geschrieben am 13 Juni 2007



Dabei seit
13 Juni 2007
7 Beiträge
RD wrote:
....unter vorbehalt: die nettoexplosivstoffmenge.


Hierzu hab ich mal eine Frage:

Wenn ich mich nicht irre, sieht man zu Silvester meist nur 2-3 Firmen Oberfirmen von Feuerwerken auf den Supermarkttischen: COMET, WECO und der andere fällt mir grad nicht ein.
Feuerwerk für Silvester darf ja nur an den 2 Vortagen von Silvester verkauft werden, ergo gibt es sicherlich auch eine extrem konzentrierte Anlieferung an die Märkte. Kann mir nicht vorstellen, dass z.B. die REWE oder METRO in ihren Zentrallägern abertonnen von Feuerwerken aufnehmen. Sicherheitstechnisch gar nicht machbar.
Wie kann man denn soviel Ladevolumen in derart kurzer Zeit ausliefern. Im Anschluss muss das "Zeug" ja auch wieder zürück.

Insbesondere würde ich jetzt gern wissen inwiefern die NEM (Nettoexplosivstoffmenge) sich auf Systemspeditionen bzw. Stückgutverkehre auswirkt , was bedeutet dieses Wort in der Praxis ?

juergen2 Geschrieben am 14 Juni 2007



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Hi Gerard,

interessante Frage. Es ist ja so daß pro Einkaufsmarkt ca. 2-6 Paletten von dem Zeugs benötigt werden, zumindest ist das meine Erfahrung aus langen Jahren Sammelgut.
Auslieferung ist meist entweder ganz knapp vor Weihnachten oder erst zwischen den Tagen, und da sind die Netzwerke der S-Gut-Spediteure schon deutlich entlastet, der High Run ist ja i.d.R. die Woche vor Weihnachten bis ca. 20./21. (Verladetag), danach geht nicht mehr allzu viel raus, je nach Wochentagsituation um Weihnachten.

Insofern ist es von der reinen Laderaumkapazität auf Hauptläufen und Nahverkehr nicht sooo kritisch. Je nachdem wie die Tage fallen haben allerdings viele Netzwerke stark eingeschränkte Liniendienste, deswegen müssen die Hersteller vorher schauen wann sie verladen müssen um noch alle Gebiete vernünftig zu erreichen.

Soweit ich weiss lassen auch die großen Handelsketten mit Zentrallägern diese Waren direkt im Markt anliefern, nicht über das Zentrallagersystem, allein schon wegen dem Gefahrgutthema.

Gruss

Juergen2

Gerard Geschrieben am 14 Juni 2007



Dabei seit
13 Juni 2007
7 Beiträge
Danke erstmal für deine Antwort Juergen,

kannst du mir auch was zur der NEM sagen ?

Mir ist dazu heute noch eine 2. Frage eingefallen: Warum ist es einfacher Komplettladungen mit dieser Gefahrguteigenschaft zu befördern als im Sammelgut ? (Zusammenladungsverbote sind mir klar, aber wenn ein ganzer LKW mit Feuerwerk bestückt ist, ergibt sich doch ne "Riesenbombe"?)

juergen2 Geschrieben am 15 Juni 2007



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Hi Gerard,

zum Thema NEM kann ich dir wenig bis nichts sagen, bin kein ausgewiesener GG-Experte. Denke aber daß es hier um die Menge des tatsächlichen Gefahrstoffes in einem Gebinde oder einer Ware geht, was wiederum für die Einteilung in die Gefahrstoffklasse bzw. der Klassifizierung des Gefahrenpotential relevant sein dürfte. Was dann wiederum ein Thema beim Zusammenladeverbot ist oder Verpackung etc.
Aber wie gesagt, Vermutung.

Thema Komplett oder Sammelgut: Theoretisch hast du recht, aber es ist ja so daß schon eine Sendung mit GG ausreicht um den ganzen Sammelladungszug zum GG-Transport zu machen, mit allen Problemen wie Schilder aufmachen, Dokumentation (in Zeiten papierloser Abfertigung im S-Gut ein zusätzlicher aufwand), Fahrverbot bei Schlechtwetter etc etc. Also für S-Gut Spediteure eher ungeliebte Fracht.

Bei Komplettladungen hast du das zwar auch, aber hier hast du eben nur einen Kunden auf dem Auto, bei Schlechtwetterfahrverbot hast du also keine Colateralschäden bei "unschuldigen" Kunden, im Ladungsbereich ist auch seltenst papierlos, also sind GG-Papiere keine große Abweichung zum Regelablauf.

Ein weiterer Faktor t sind die sog. LQ, "Limited Quantities". Hier ist es oft so, daß bei kleiner Verpackungslosgröße bestimmte Stoffe nicht als GG gelten.
Bsp.: 10 kg Gefahrstoff in einem Fass ist GG, aber 10000 einzeln verpackte Tütchen mit 1 g gefahrstoff fallen evtl. unter LQ und sind kein GG. Obwohl die beförderte Menge GG auf dem Fzg identisch ist.

Und da die einzelnen Raketen und Böller ja alle einzeln verpackt sind dürfte hier auch diese Regelung öfter greifen.

Aber nochmal an die Experten, meine GG-Schulungen sind schon ein paar Jährchen zurück, wenn ich Müll erzähle bitte korrigieren!

Gruss

Juergen2

frankenstein Geschrieben am 15 Juni 2007



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Gerard wrote:

kannst du mir auch was zur der NEM sagen ?
die NEM hat dich als beförderer überhaupt nicht zu interessieren, da diese durch den hersteller festgelegt wird! für den transport an sich ist also das sicherheitsdatenblatt des herstellers maßgebend!!!

Zitieren::
Mir ist dazu heute noch eine 2. Frage eingefallen: Warum ist es einfacher Komplettladungen mit dieser Gefahrguteigenschaft zu befördern als im Sammelgut ? (Zusammenladungsverbote sind mir klar, aber wenn ein ganzer LKW mit Feuerwerk bestückt ist, ergibt sich doch ne "Riesenbombe"?)
ist doch logisch! eine komplettladung besteht nur aus einem gefahrgut, eine sammelladung aus mehreren!
das mit dem feuerwerk ist ein trugschluss! so geht von 100.000 feuerzeugen mit je 1 g butan weniger gefahr ausgeht als von einem behälter mit 100 kg! mal so alsvergleich...

Mayerhofer Geschrieben am 16 Juni 2007



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Auf der Seite des folgenden Links gibt es einige Informationen zum Thema Feuerwerkskörper mit FAQ.

www.feuerwerksbestimmungen.de

Leider nichts spezielles für Seetransporte dass im übrigen auch nicht mein Gebiet ist.
Zu beachten sind je nach Klassifizierung auf jedenfall die Zusammenladeverbote.
Die Nettoexplosivmasse ist soweit wichtig, weil sie im Beförderungspapier aufgeführt sein muss!

Eine sehr gute Übersicht in Pdf-Format gibts unter:
www.nietfeld.homepage....rk_neu.pdf

Außerdem ein 98-seitiges Pdf über IMDG-Code (Teil 7 Vorschriften für die Beförderung).
Wes sich die Mühe machen will unter:
www.bmvbs.de/Anlage/or...2004-7.pdf

RD Geschrieben am 04 Juli 2007



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
@ Gerard: alle fragen beantwortet? oder muß ich zu NEM noch was hinzufügen?

@ Rest: danke für die links. da muß ich nicht so viel schreiben :-)

gruß,
RD

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