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Werkzeug von Deutschland zur Bearbeitung in die Schweiz und


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Puma Geschrieben am 12 Juli 2007



Dabei seit
28 Juni 2007
20 Beiträge
Hallo zusammen,

ich muss Maulschlüsselrohlinge in die Schweiz schicken zur Bearbeitung. Danach kommen diese wieder zurück nach Deutschland.

Was muss ich Zolltechnisch ( Formularmäßig) beachten. Muss ich einen Bewilligungsantrag stellen oder kann ich einfach eine AE ausfüllen auf passive Veredelung. Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Gruss

Puma

CARGOFORUM PARTNER

Kexxen Geschrieben am 13 Juli 2007



Dabei seit
21 Juni 2007
18 Beiträge
Hallo Puma,

wenn dieser Veredlungsverkehr eine einmalige Angelegenheit ist, kann dir die Ausfuhrzollstelle eine Bewilligung erteilen. Sollte diese Veredelung in der Schweiz, aber häufiger vorkommen, dann müsstest du beim HZA eine Bewilligung beantragen.

Der PV-Schein kann ganz normal mit EHP 0749/0750 beantragt werden.Dann mit dem Formular und der Ware ( wegen der Nämlichkeitssicherung) zum Zoll und die füllen dann noch den Vordruck 0791 aus. Du bekommst den gelben Schein des PV Scheines wieder mit zurück, da dieser die Ware bis zur Ausgangszollstelle begleitet.

Das dumme daran ist, das die Anmeldung zur PV in ATLAS nicht funktioniert und wie bisher Papiermäßig auf dem EHP gemacht werden muss, wobei die Abschreibung des PV Scheines bei der Wiedereinfuhr ohne Probleme in ATLAS abzuwickeln ist.

Ich hoffe das hilft dir etwas weiter.

Gruß Kexxen

Puma Geschrieben am 13 Juli 2007



Dabei seit
28 Juni 2007
20 Beiträge
HAllo Kexxen,

danke für die Info !!

Gruss aus Wuppertal

Puma

FloSch Geschrieben am 15 Juli 2007



Dabei seit
13 Februar 2006
37 Beiträge
Hallo,
meistens hängt es auch von dem Warenwert ab. Man sagt, dass die Hürde bei ca. 10000 Euro liegt. Unter 10000 Euro würde ich ein ganz normales Ausfuhrverfahren anwenden und die Ware ganz normal in die Schweiz laufen lassen. Ab 10000 Euro würde ich dann aber doch das Verfahren der passiven Veredelung anwenden.

Starcraft_Voyager Geschrieben am 16 Juli 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
eine einfache ausfuhrerklärung mit dem sonderverfahren "vorübergehende verwendung" (Nummer weiss ich nicht auswendig) oder "zur reparatur", geht auch (ohne eine aufwendige bewilligung zu beantragen). außerdem ist ein INF 3 ratsam. (verwaltungsdokument)

das ist dann sinnvoll wenn die maschine in einem stück raus und als solche (repariert) zurückkommt.

das mit der PV wird meist dann gemacht wenn mehrere sendungen raus und in anderer menge (ver- oder be- arbeitet) wieder zurück kommen.

zur nämlichkeitssicherung polaroidfotos machen (!) und typenbezeichnung (maschinennummer) in der Ausfuhranmeldung vermerken....

wenn die Ware zurückkommt, kann diese dann als abgabenfreie rückware abgefertigt werden. (geschäftsart 2/1 - verfahren 40/10)

im Notfall kann man auch eine "normale" AE mit verfahren 1000 abgeben. wenn die Ware dann zurückkommt muss dann diese original abgestempelte ae wieder mit vorgelegt werden. will sagen muss ein nachweiss da sein dass die sendung ausgeführt war. vor allem muss anhand der dokumente ersichtlich sein dass das selbe erzeugnis zurückgekommen ist. (nämlichkeitssicherung eben).

diese angaben sind mir spontan eingefallen. sicher gibts noch weitere ansatzpunkte -->einfach das merkblatt zum einheitspapier studieren oder das örtliche zollamt befragen.

ach ja, das Zoll info center steht auch hierfür jederzeit gerne zur verfügung. Rufnummer: 069- 4699 760

Starcraft_Voyager Geschrieben am 16 Juli 2007



Dabei seit
21 Februar 2006
85 Beiträge
muss mich korrigieren (es handelt sich nicht um eine Machine ?? :oops: )

da die dinger wohl tatsächlich ver- oder bearbeitet werden kommt natürlich nur das verfahren der PV in betracht was hier ja schon ganz gut erläutert wurde.

sorry

Dathoffi Geschrieben am 26 Juli 2007



Dabei seit
26 Juli 2007
67 Beiträge
Hallo zusammen,

bitte darauf achten, das die zu veredelnde Ware nicht zollfrei (Zollsatz 0% oder Präferenz) eigeführt wurde.

Ausserdem darf der HS-Coder der Wiedereinzuführenden Ware nicht mit Zollsatz 0% festgesetzt sein (würde ja auch keinen Sinn machen)

Gruß,

Dat Hoffi

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