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welche Papiere benötige ich für eine Anlieferung nach Dubai
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
kulturbanause |
Geschrieben am 24 Juli 2007
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Dabei seit 25 Februar 2006 8 Beiträge
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Hallo,
wir sind eine kleine Handelsfima und machen demnächst einen Versand nach Dubai. Es sind Weinklimaschräne, die werden in Frankreich produziert. Kann mir jemand sagen, was für Papiere ich besorgen bzw. erstellen muss. Warenwert liegt über 6000,-€.
Zuletzt bearbeitet von kulturbanause am 24 Jul 2007 - 12:06, insgesamt einmal bearbeitet |
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CARGOFORUM PARTNER
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necke80 |
Geschrieben am 24 Juli 2007
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Dabei seit 12 April 2007 34 Beiträge
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Hey,
da ich den Status und die Art der Ware nicht kenne, ist die Auskunft auf jeden Fall nicht verbindlich.
Ausfuhr aus der EU:
*Ausfuhranmeldung
Importdokumente:
*Handelsrechnung
*Ursprungszeugnis ggf. Herstellererklärung
*Konnossement
etc.
Deine zuständige Handelskammer kann dir dazu auf jeden Fall genaueres sagen, denn meistens benötigst in die Arabischen Länder noch ne Beglaubigung der Dokumente durch die Handelskammer + GHORFA sowie die Legalisierung der Dokumente durch die Konsularabteilung des zuständigen Landes. Würd mich jedenfalls rechtzeitig informieren, da die Beglaubigung + Legalisierung manchmal etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
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Mayerhofer |
Geschrieben am 31 Juli 2007
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Die Dokumente sind in der Seefracht und Luftfracht dieselben.
1. Voller Satz Konnossemente bzw. Luftfrachtbrief
2. Handelsrechnung 2-fach in Englisch.
Neben den Handelsüblichen Angaben ist die Akkreditivnummer und das Ursprungsland anzugeben mit Erklärung "We hereby declare..." zum Schluss.
3. Ursprungszeugnis einfach erforderlich
Auf der Rückseite "We hereby declare..."
4.Hersteller-Erklärung wenn diese gefordert wird. Notariell oder durch Handelskammer beglaubigt mit Erkärung auf der Rückseite.
5. Bei Seefrachten ist der Botschaft eine Kopie-B/L und bei Luftfrachten eine Kopie des AWB mit vorzulegen. und eine Kopie der Versicherungspolice.
Konsulatsgebühren bei einem Wert zw. 4999,99 und 9999,99 Euro betragen 160 Euro und Kopien pro Exemplar 40 Euro.
Die Konsularabteilung benötigt eine Kopie von den Handelsrechnungen und den übrigen Dokumenten. Handelsrechnungen und Ursprungserklärung werden nur gemeinsam legalisiert.
Konsulat:
10785 Berlin, Botschaft
Hiroshimastr. 18-20
Tel. 030 516516
Fax. 030 51651900
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RD |
Geschrieben am 03 August 2007
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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GANZ WICHTIG:
die rechnung ist ja zu beglaubigen, aber in der arabischen welt muß diese rechnung aber zuvor von der GHORFA (http://www.ghorfa.de) beglaubigt werden, bevor sie zum konsulat oder der botschaft geht! gebühren können telefonisch angefragt oder den k&m entnommen werden.
b/l-kopien oder awb-kopien habe ich selbst noch nie benötigt. jedoch müssen auf rechnung und ursprungszeugnis schiffsname / flugnummer und b/l-nr / flugnr. vermerkt werden.
gruß, RD
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