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Containerverzollung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Neo666 Geschrieben am 23 August 2007



Dabei seit
23 August 2007
1 Beiträge
Hi,

ich hoffe mal ich bin hier richtig mit meiner Frage, wenn nicht sorry :)

Ich arbeite für ein großes Möbelunternehmen das unter anderem seine Ware auf dem Seeweg erhält. Nun habe ich heute zu hören bekommen das wir einen Container aus China erhalten haben der nicht verzollt wurde.
Da man bei uns mehr auf die eigeninitiative angewiesen ist nun meine Fragen:

1. Woran erkenne ich das der Container verzollt wurde und welche Papiere muß der Frachtführer bei sich führen ?

2. Wenn der Container verzollt wurde, vergibt der Zoll eine extra Plombe und muß ich diese aufbewahren ?

3. Muß ich sonst nochwas beachten ?

Danke schonmal für eine Antwort

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betterorange Geschrieben am 24 August 2007



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Neo, notiere Dir die Containernummer und frage den Status über die Reederei ab.
Niemand verzollt normalerweise ohne Auftrag. Wem wurde das B/L eingereicht?
Ware im Zolltransit zu Deinem Inlandszollamt hat ggf. eine Zollplombe. Verzollte Ware nicht, da ist dann nur das Containersiegel drauf, wenn es nicht beim Zoll gebrochen wurde.

amothie Geschrieben am 26 August 2007



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hallo Neo,
also wenn der Container vom Hafen im Bahnkombi (per Bahn + letztes Stück per LKW) befördert wird, wird ein Bahnfrachtbrief erstellt. Auf diesem ist dann ein Stempel "T1" falls der Container nicht verzollt wurde.
Wenn der Container vom Hafen per LKW weiter befördert wird, muß jemand an der Freihafengrenze (Hamburg,Bremen, Rotterdam, etc) einen Versandschein T1 ausstellen.

Ohnedies muß der Container zu eurem Inlandszollamt gefahren werden, ehe er entladen wird - (ich gehe mal anhand deiner Frage davon aus, das Ihr nicht "zugelassener Empfänger" seit).

In beiden Fällen wird man euch vorher kontaktieren, da man zur Erstellung der unverzollten Dokumente verschiedene Angaben braucht (z.B. Bestimmungszollstelle = Inlandszollstelle an eurer Anlieferadresse) oder auch um einen Auftrag zur Zollabfertigung zu erhalten. Der beste Ansprechpartner hierfür ist die Reederei/Reedereiagent bei welchem Ihr das B/L einreicht bzw. derjenige welcher auf dem Express-B/L steht.

Kein Container bewegt sich auch nur, ohne das jemand einen Auftrag gibt und auch kein Spediteur/Reederei unternimmt etwas ohne Auftrag.

cu,

amothie

wundi_gotha Geschrieben am 25 Februar 2021



Dabei seit
25 Februar 2021
1 Beiträge
Hallo,

woran erkenne ich, ob die erhaltene Ware aus z.B. Indien verzollt wurde?
Falls es zu einer Importprüfung kommt brauche ich Dokumente zum Nachweis, aber welche wenn die
CMR vom Transporteur mit Zollstempel leider nicht vorliegt.

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