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ATLAS - Statistische Warennummer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Hepziah Geschrieben am 28 August 2007



Dabei seit
05 April 2007
7 Beiträge
Guten Morgen,

ich schreibe gerade meine Diplomarbeit über ATLAS und wie sich dadurch die Ansprüche an die Datenqualität eines Unternehmen ändern.

Meine Frage ist:

Wann ist eine Statistische Warennummer zu falsch für den Zoll? Würde der Zoll eine Beanstandung vornehmen, wenn man für einen Speicher unter 512MB statt der 85423231 die St-WN 85453239 (Speicher über 512MB) angegeben hat?
Oder bei einem lackierten Draht die Nummer für unlackiert?

Das gleiche mit den Kurztexten/Benennung. Hat jemand Erfahrungen damit, in welchen Fällen der Zoll die Ausfuhr gestoppt hat. Wie groß ist der Handlungsspielraum?

Vielen Dank!

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holliehan Geschrieben am 28 August 2007



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
Ich hatte in meinen 20 Jahren mit etwa 10-20 Ausfuhren/Monat noch keine einzige derartige Beanstandung. Und ich bin mir ziemlich sicher, daß ich Fehler hatte, und in meinem Urlaub ging dann regelmäßig etwas Derartiges schief, aber eine formelle Beanstandung oder einen Ausfuhrstop hat es nie gegeben.
Ich denke, bei der Einfuhr ist der Zoll etwas genauer, da geht es nicht nur um Statistik und Überwachung, sondern um Einfuhrzölle :wink: .
Grusz
Holger

Hepziah Geschrieben am 28 August 2007



Dabei seit
05 April 2007
7 Beiträge
Das Programm ATLAS wendet ja irgendwelche Plausi-Checks an, um die Ausfuhranmeldungen zu prüfen. Die Frage ist, wie exakt die Angaben sein müssen.

thomcat Geschrieben am 28 August 2007



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26 Januar 2005
213 Beiträge
Hallo,

ich hoffe es bringt noch jemand etwas mehr Licht ins Dunkle,
aber ich könnte mir vorstellen das beim Plausi-check folgende Dinge geprüft werden:
- Verhältnis des Warenwertes zum Gewicht der Ware (€ pro Kg)
- Geschäftsart muß zum Verfahren passen
- richtiges Verhältnis von Rechnungswert, stat. Wert zur Lieferbedingung

Gruß
Thomcat

Lufti Geschrieben am 28 August 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Hepziah,

zum Thema Plausi-Scan kann ich zwar keine Aussagen machen.
Jedoch sollte man zuerst einmal festhalten dass Importseitig die richtigkeit sehr viel wichtiger ist als Exportseitig.

Generell unterscheidet nicht das ATLAS-Programm selbst ob die Warentarifnummer für den angemeldeten Artikel zutreffend ist sondern noch immer der abfertigende Zollbeamte (Importseitig).

Zum Thema Arbeitsspeicher habe ich schon schmerzlich erfahren müssen dass es auch sehr genau genommen werden kann.

Bei der Einfuhr von Arbeitsspeichern aus Taiwan wurde von uns die Tarifnummer 8548 9010 100 angemeldet.
Leider besitzt diese Nummer den kleinen und gemeinen Zusatz dass RAMs aus Korea mit einem extra anti-dumping-Zoll besteuert werden.
Da der Kunde keine Zertifikate des Herstellers über den Ursprung vorweisen konnte und der Zollbeamte sich nicht dazu überreden lassen konnte die Tarifnummer 8548 9020 900 zu verwenden blieben wir auf den Anti-Dumping abgaben sitzen.

Die Kernaussage des Zolls war damals: "Es gibt immer nur genau eine Tarifnummer für jeden Artikel".
Die ermittlung aber eben genau dieser Nummer ist nicht immer ganz unkompliziert in Gewissen Warebereichen - vor allem wenn mit Datenblättern und Konstruktionsskizzen gearbeitet werden muss können meistens nurnoch Sachverständige helfen.

Also lange Rede kurzer Sinn: JA der Zoll kann etwas beanstanden wenn er nur möchte. Im Endeffekt hängt es immer von dem Zollbeamten ab (das ist meine persönliche Erfahrung).

LG

Lufti

Conoco Geschrieben am 28 August 2007



Dabei seit
13 März 2007
38 Beiträge
Hi,

ich muss Lufti absolut recht geben. ATLAS selbst überpüft die ZTN nicht selbst, sondern macht einen Abgleich nach o/g Kriterien (siehe thomcat).

Aus meiner Erfahrung kann ich nur bestätigen, dass eine eventuelle Beanstandungen vom Zollbeamten abhängt. Des Weiteren kommt es auch wirklich darauf an wo die Ware verzollt werden soll. So sehe ich niederländische Zollbeamte flexibler als deutsche, wirklich Probleme (eigene Erfahrung) gibt es in den neuen EU-Staaten (z.B. Slowenien) die Beamten dort wollen sich schon zu sehr an die Regelungen aus Brüssel halten!

Hepziah Geschrieben am 29 August 2007



Dabei seit
05 April 2007
7 Beiträge
Vielen Dank an Euch alle! :)

Kexxen Geschrieben am 29 August 2007



Dabei seit
21 Juni 2007
18 Beiträge
Hallo zusammen,

das ist immer so ein Thema welche Plausibilitätsprüfungen bereits vom ATLAS Provider und welche von ATLAS selber vorgenommen werden.

Erfahrungsgemäß wird vom Provider z.B. geprüft, ob die Warenummer nach Vorgabe des EZT gültig ist, ob die Geschäftsart zum angemeldeten Verfahren passt, ob bei der Warennummer die Eingabe von einfuhrrechtlichen Papieren erforderlich ist, bzw. ob bei der Angabe von Präferenzpapieren noch zusätzliche Angaben erforderlich sind, wie z.B. die Angabe eines Direktbeförderungsnachweises.

Wer sich aber genauer damit beschäftigen möchte,der kann sich ja mal das EDIFACT Implementierungshandbuch für die Version ATLAS 7.1 herunterladen
( www.zoll.de/e0_downloa...ndex.html) und sich dort die Liste der Meldungstexte in ATLAS ansehen. Dort sieht man aufgrund der Fehlermeldungen seht gut, was im Hintergrund alles geprüft wird.

Grundsätzlich kann ich mich aber der Aussage von Lufti anschliessen, das selbst wenn von ATALS nichts moniert wird, es immer noch auf den Zöllner vor Ort ankommt, wann er was prüft.

Bei der Anmeldung von Waren, die sich in der Nähe von Antidumpingmaßnahmen, bzw. Genehmigungspflichtigen Waren bewegen, ist immer damit du rechnen, das hier Dokumentenprüfungen oder Beschauen gemacht werden. Auch bei Waren mit Zollaussetzungen kommt es immer wieder zu Prüfungen seitens der Zollbehörde, da man ja dem Anmelder grundsätzlich nicht alles glaubt.

Ich meine aber auch mal gehört zu haben, das die Anmeldungen je nach Risiko seitens des Zoll in der ATLAS Anwendung in einem Ampelsystem eingestuft werden und wenn die Anmeldung eines rotes Lichten anzeigt, muss irgendeine Form der Überprüfung stattfinden.

Diese Überprüfungen finden aber hauptsächlich bei Importen statt, da ja hier in erster Linie die Abgabenerhebung kontrolliert wird. Bei der Ausfuhr wird nur entsprechend geprüft, ob die Ware Ausfuhrgenehmigungsfrei ist, bzw. alle Auflagen erfüllt, wenn Sie z.B. ein Land geht, das mit einem Embargo belegt ist.

Lg Kexxen

Lufti Geschrieben am 29 August 2007



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13 März 2007
237 Beiträge
Hallo Kexxen,

das mit dem Ampelsystem kann ich voll bestätigen. Habe mal einen Ausdruck vom Zöllner in die Finger bekommen... Muss man sich etwa so vorstellen:
_____
Warenart:Textilien
Ursprungsland: Indien
Präferenz Beantragt: JA
--------
Einstufung: ROT --> unbedingt prüfen - Beschau wird angeraten etc.


LG

Lufti

Klingone Geschrieben am 29 August 2007



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21 Juni 2007
100 Beiträge
Lufti wrote:
... Zum Thema Arbeitsspeicher habe ich schon schmerzlich erfahren müssen dass es auch sehr genau genommen werden kann.

Bei der Einfuhr von Arbeitsspeichern aus Taiwan wurde von uns die Tarifnummer 8548 9010 100 angemeldet.
Leider besitzt diese Nummer den kleinen und gemeinen Zusatz dass RAMs aus Korea mit einem extra anti-dumping-Zoll besteuert werden.
Da der Kunde keine Zertifikate des Herstellers über den Ursprung vorweisen konnte und der Zollbeamte sich nicht dazu überreden lassen konnte die Tarifnummer 8548 9020 900 zu verwenden blieben wir auf den Anti-Dumping abgaben sitzen.

Die Kernaussage des Zolls war damals: "Es gibt immer nur genau eine Tarifnummer für jeden Artikel"...

Hallo Lufti,

da hast Du aber auch eine etwas "exotische" Warennummer genommen.

Vermutlich hattest Du ganz normale Speichermodule (keine Stacks oder F-RAMs), da wäre nämlich die 8473 3020 100 zutreffend gewesen.

Was Dich aber leider nicht vom Nachweis, dass diese Module oder die DRAMs darauf nicht von der Fa. Hynix in Korea gefertigt wurden befreit (Teile von Samsung sind zollfrei).

Grüße

Klingi

Lufti Geschrieben am 29 August 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Tja hinterher ist man immer schlauer.
Für mich als "nicht ITler" klingt

8548 9020
DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff), die nach Varianten der Metalloxydhalbleiter (MOS)-Technik einschließlich der CMOS-Technik hergestellt werden

und

8473 3020
DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff), die nach Varianten der Metalloxydhalbleiter (MOS)-Technik einschließlich der CMOS-Technik hergestellt werden

ziemlich gleich :(
Vielleicht kannst du mir genauer ausführen welche Tarifnummer für handelsüblichen Arbeitsspeicher die richtige Wahl ist?
Du scheinst auf dem Gebiet bewanderter zu sein als ich ;)

LG

Lufti

Klingone Geschrieben am 29 August 2007



Dabei seit
21 Juni 2007
100 Beiträge
Hallo Lufti !

Du solltest hier einen Spiegelstrich höher schauen (Du warst beim 3strich schon zu weit):

- - 8548 90 20 : Speicher in Form von Mehrfachkombinationen wie Stack-D-RAMs oder Module

vs.

- - 8473 30 20: zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)

Das Fettgedruckte macht den Unterschied. Bei Mehrfachkombinationen werden z.B. zwei Components in einem Gehäuse verbaut; bei den o.g. Schaltungen werden die Bausteine auf einer Platine verlötet (vereinfacht dargestellt).

Für ganz normale Speichermodule für Deinen PC nimm bitte die 8473 3020 100; aber wie gesagt, das macht das Ganze auch nicht leichter.

I.d.R. akzeptiert der Zoll aber eine Erklärung des Herstellers, dass die Teile nicht unter die entsprechende EU-Verordnung (2116/2005 ) fallen.
Die werden das nur nicht bei 5 Stück oder so machen....

Grüße

Klingi

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