Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 71 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.767.893 Seitenaufrufe in 2022



Einfuhrabfertigungen von Sea/Air Sendungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lufti Geschrieben am 11 September 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Guten Tag Kollegen,

ich hätte eine Frage bezüglich folgendem Sachverhalts:

Wir erhalten regelmäßig Sea/Air Sendungen Ex Taiwan.
Dabei wird die Ware von Keelung nach Dubai via Schiff Transportiert - Die Teilstrecke Dubai bis zur Destination erfolgt dann via Luftfracht.

Nun meine Frage: Wie muss der Zollantrag aussehen?

-Abgangsflughafen ? (DXB oder TPE ? Keelung ist nicht hinterlegt)
-Frachtkostenabgrenzung? (43% für UAE oder 70% für Taiwan ?)

Hat zufällig jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Danke schonmal.

LG

Lufti

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 11 September 2007



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo,

das Problem ist mangels einer eindeutigen Rechtsvorschrift nur in der Dienstanweisung Z 5101 Abs. 82 geregelt :

Gesamtpreis bei unterschiedlichen Beförderungsarten
(82) Bei unterschiedlichen Beförderungsarten und einem Gesamtpreis für die Beförderung über den Ort des Verbringens hinaus sind die gesamten Beförderungskosten hinzuzurechnen.
Dies gilt nicht, sofern ein Nachweis über einen üblichen Frachttarif für eine
Beförderungsart vorgelegt wird.
Beispiele:
(....)
Eine Ware wird mit dem Schiff bis Dubai und von dort mit dem Flugzeug
nach Frankfurt befördert. Es liegt nur eine Gesamtfrachtrechnung vor.
Werden die Luftfrachtkosten von Dubai bis Frankfurt anhand eines üblichen
Frachttarifs nachgewiesen, können diese nach Anhang 25 ZK-DVO aufgeteilt werden. Dieser muss sich auf die zu bewertende Ware nach Art und Menge beziehen.
Die Differenz zu den Gesamtfrachtkosten (= Seefrachtkosten) ist in
voller Höhe hinzuzurechnen.

D.h. Abgangsort ist Taiwan. Seefrachtkosten gehen voll ein. Luftfracht kann nur aufgeteilt werden, wenn diese Kosten separat belegt werden können.

bendt Geschrieben am 11 September 2007



Dabei seit
20 Oktober 2005
16 Beiträge
guten tag zusammen,

ich vermute mal du hast eine rate per kg, tpe - p.o.d, angeboten bekommen. von daher denke ich, dass du die anteiligen frachtkosten (70%) ex tpe anmelden solltest. so hab ich das zumindest in der vergangenheit gehandhabt......

Lufti Geschrieben am 11 September 2007



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
Hallo,

danke schonmal für die Antworten.
Der PoL ist in diesem Fall allerdings Keelung - nicht Taipei selbst. Kann ich trotzdem den 3-Letter Code TPE als Abgang angeben?

LG

Lufti

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich