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Zoll D - CH; Sicherheitsleistung ins Ausland
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Dunja |
Geschrieben am 15 Oktober 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 2 Beiträge
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Werden Waren von D nach CH verbracht muss der Auftraggeber in D regelmäßig eine sog. ProForma Rechnung erstellen, welche den Warenwert angibt. Wie ist der Wert auf der Proforma Rechnung anzugeben, wenn es sich lediglich um eine Sicherheitsleistung handelt, die anschließend wieder von der Schweiz nach Deutschland zurückverbracht werden soll und der Wert der Ware die Sicherheitsleistung deutlich übersteigt.
Beispiel: A ist in Deutschland und schließt mit B in der Schweiz einen Darlehensvertrag. Der Vertrag i.H.v. EUR 10.000 soll entsprechend abgesichert werden. Als Sicherheitsleistung möchte A dem B in die Schweiz seinen Porsche schicken, der tatsächlich einen Wert i.H.v. EUR 50.000 EUR hat. Nach Rückzahlung des Darlehens soll A den Porsche wieder zurückerhalten.
Was muss A nun in der Proforma Rechnung für den Zoll angeben, EUR 10.000,00 (abgesicherter Wert) oder EUR 50.000,00 (tatsächlicher Wert)?
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Dathoffi |
Geschrieben am 16 Oktober 2007
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Dabei seit 26 Juli 2007 67 Beiträge
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Die Proforma Rechnung wird (wie der Name schon assoziiert) Nur "Proforma" ausgestellt. Der Wert in dieser Rechnung stellt also nicht einen realen Warenwert da, sondern einen theoretischen Marktwert.
Solche Proforma Rechnungen werden auch für Schenkungen oder kostenlose Nachlieferungen genutzt, deren Handelswert effektiv bei null liegt.
Vor diesem Hintergrund ist eine Proformarechnung im obigen Fall über den Marktwert (50.000,00 EUR) zu erstellen.
Bitte aber auch beachten, dass Sie zur Proformarechnung und Ausfuhranmeldung auch eine INF.3 erstellen lassen sollten, um eine reibungslose Rückwarenabwicklung nach Beendigung des Geschäftes zu gewährleisten.
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Dunja |
Geschrieben am 17 Oktober 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 2 Beiträge
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Vielen Dank für die Antwort.
Zusatzfrage: Macht sich derjenige, der eine ProForma Rechnung mit lediglich dem abgesicherten Wert abgibt, in meinem Beispiel also EUR 10.000,00, strafbar?
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