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Frage zum Verzichtskunden


mop_76 Geschrieben am 12 Mai 2007



Dabei seit
06 Mai 2007
52 Beiträge
Hallo,

habe mal folgende Frage. Ist jemand Verzichtskunde-bedeutet dass, das er dann zwingend eine eigene Transportversicherung hat-oder muss er nicht unbedingt eine haben??

Oder ist eine Transportversicherung zwingend Pflicht.

Danke für eure Antworten, bin nämlich neu auf diesem Gebiet

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MagNet-99 Geschrieben am 12 Mai 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo mop_76,

ja, die Eindeckung einer Transportversicherung ist keine Pflicht für den Käufer bzw. Verkäufer, je nachdem wie der Gefahrenübergang für den Transport im Kaufvertrag mittels Incoterm festgelegt wird.

Keine Versicherung zu haben und dann beim Spediteur trotzdem auf die Eindeckung verzichten halte ich persönlich für fahrlässig.
Das bedeutet, wenn das Risiko bei Dir z.B. als Verkäufer/Versender liegt, das Du keinen Ersatz bekommst wenn die Ware beschädigt oder weg ist.

Gruss
MagNet-99

mop_76 Geschrieben am 13 Mai 2007



Dabei seit
06 Mai 2007
52 Beiträge
vielen Dank!

Daraus ergibt sich eine andere Frage für mich. Wenn bsp. der Käufer Frachtzahler ist, der Verkäufer Verzichtskunde ist- müsste doch der Käufer eine Transportversicherung abschließen(wäre besser für ihn).

Sprich bei unfreien Sendungen, wo der Käufer die Transportkosten übernimmt- muss auch er die Transportversicherung zahlen??? Gibt es dabei auch die Möglichkeit das der Käufer Verzichtskunde ist?? Sprich das er eine eigene Tranportversicherung hat.

MagNet-99 Geschrieben am 13 Mai 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
mop_76 wrote:
Daraus ergibt sich eine andere Frage für mich. Wenn bsp. der Käufer Frachtzahler ist, der Verkäufer Verzichtskunde ist- müsste doch der Käufer eine Transportversicherung abschließen(wäre besser für ihn).
Sprich bei unfreien Sendungen, wo der Käufer die Transportkosten übernimmt- muss auch er die Transportversicherung zahlen???
Ja, außer es ist im Kaufvertrag anders geregelt.

mop_76 wrote:
Gibt es dabei auch die Möglichkeit das der Käufer Verzichtskunde ist?? Sprich das er eine eigene Tranportversicherung hat.
Ja, das ist völlig normal.

Gruss
MagNet-99

Günni Geschrieben am 16 Oktober 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
41 Beiträge
MagNet-99 wrote:
Hallo mop_76,

Keine Versicherung zu haben und dann beim Spediteur trotzdem auf die Eindeckung verzichten halte ich persönlich für fahrlässig.
Das bedeutet, wenn das Risiko bei Dir z.B. als Verkäufer/Versender liegt, das Du keinen Ersatz bekommst wenn die Ware beschädigt oder weg ist.

Gruss
MagNet-99

Hallo,

bist du wirklich der Ansicht, dass ein Spediteur dgegenüber einem Geschädigten, der keine Versicherung hat, nicht haften muss? Kannst du mir dafür bitte Rechtsgrundlage nennen? Weder in der ADSP bzw VBGL noch im HGB habe ich eine entzsprechende Regelung gefunden.

Gehen wir mal davon aus, dass ein Versender mit den 5 €/kg Brutto auskommt. Das Risiko evtl. Haftungsausschlüsse wie z. B verdeckter Schaden Schaden ist ihm bekannt und stuft er sehr niedrig ein. Wnn jetzt nun seine Ware von einen Staplerfahrer von der Rampe gestoßen wird, soll er dann wirklich nicht seinen Schaden ersetzt bekommen?

mfg


Günni

MagNet-99 Geschrieben am 16 Oktober 2007



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Günni,

bitte Spediteurhaftung und Transportversicherung nicht durcheinanderwürfeln ;-)
Natürlich haftet der Spediteur nach den gesetzlichen Grundalgen für sein Verschulden. Mit einer Transportversicherung decke ich weiteres Interesse ein.

Der frühere Verbots-/Verzichtskunde war ja nur die Info: "Hey ich hab 'ne eigene Transportversicherung. Brauchst Du nicht auch nochmal eindecken. Sonst haben wir 2 x Prämie bezahlt und sind doppelt versichert."

Auch der Transportversicherer, der bei Spediteurverschulden an seinen Kunden (z.B. Verlader) zahlt, wird sich im Regress an den Spediteur bzw. seinen Versicherer wenden.

Unklarheiten beseitigt ?

Gruss
MagNet-99

Mayerhofer Geschrieben am 16 Oktober 2007



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Ja von MagNet-99 kann man noch etwas lernen...und sein Hirn wieder zum nachdenken bewegen damit verutschtes Wissen wieder ans Tageslicht kommt.

-> Noch 5 Beitrage bis zu den 1000

Günni Geschrieben am 18 Oktober 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
41 Beiträge
MagNet-99 wrote:
Hallo Günni,

bitte Spediteurhaftung und Transportversicherung nicht durcheinanderwürfeln ;-)
Natürlich haftet der Spediteur nach den gesetzlichen Grundalgen für sein Verschulden. Mit einer Transportversicherung decke ich weiteres Interesse ein.

Der frühere Verbots-/Verzichtskunde war ja nur die Info: "Hey ich hab 'ne eigene Transportversicherung. Brauchst Du nicht auch nochmal eindecken. Sonst haben wir 2 x Prämie bezahlt und sind doppelt versichert."

Auch der Transportversicherer, der bei Spediteurverschulden an seinen Kunden (z.B. Verlader) zahlt, wird sich im Regress an den Spediteur bzw. seinen Versicherer wenden.

Unklarheiten beseitigt ?

Gruss
MagNet-99

Hallo MagNet-99,

das istmir schon alles klar, aber du hattzest weiter oben sinngemäß geschrieben, dass ein Auftraggeber ohne Transportversicherung im Schadenfall leer ausgeht.

So jedoch kein Haftungsausschluss greift, ist der Spediteur im Güterschadenfall mit 5,00 €/kg Brutto dran. Und z. B. für einen Buttertransport reicht das immer.

mfg


Günni

RD Geschrieben am 28 Oktober 2007



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15 April 2005
402 Beiträge
es kommt auch zusätzlich auf das rechtsgebiet an, in dem sich bewegt wird, also je nach transport. und da gibts gravierende unterschiede!

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