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Haftungsabgrenzung Erst- -> Zweitspediteur
xs124 |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 16 Oktober 2007 39 Beiträge
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Hallo Zusammen! Eine Frage...
Erstspediteur haftet gegenüber seinem Kunden bei Lagertätigkeit nach ADSp und bei Frachtführertätigkeit nach HGB. Beim beauftragten Zweitspediteur ist die Rechtslage die gleiche, oder?! Bei Umschlag in dessen Lager nach ADSp und bei reiner Frachtführertätigkeit nach HGB... oder?! D. h. wenn sich der Zweitspediteur auf ADSp beruft unser Kunde aber auf HGB, weil der Schadensort unsicher ist... liegt es am Erstspediteur den Schadensort festzustellen, oder?! Danke für Eure Hilfe!
Gruß Timo
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CARGOFORUM PARTNER
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michaelm |
Geschrieben am 25 Oktober 2007
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Hallo.
Ich nehme an die Frage stelllt sich gerade in Deinem Tagesgeschäft, und Dir ist sicher dass euer Sub den Schaden verursacht hat?
Der Transportvertrag ist mit Dir, also vertraglichem Frachtführer, verhandelt. Dein Kunde tritt mit dem ausführenden Frachtführer, also eurem Sub, nicht in Kontakt. Gemäß Speditionsvertrag auf ADSp hast Du eine lückenlose Dokumentation über den Speditionsverlauf darzustellen und zu beweisen, das Gut im Sinne des Vertrages ausgeliefert zu haben. Du haftest gegenüber dem Kunden und wirst nachher den Sub in Regress nehmen - also schon rechtzeitig eine Haftbarhaltung fertigmachen! Wenn der Versender nicht über euch versichert ist, wird eine Tatbestandsaufnahme für den Transportversicherer notwendig sein.
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xs124 |
Geschrieben am 30 Oktober 2007
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Danke für den Eintrag.
Würdest diesen Ablauf empfehlen:
Haftbarhaltung des Auftraggebers geht ein.
Somit wird überprüft, wo der Schaden entstanden ist. Es wird festgestellt
wo der Schaden entstanden ist, nämlich beim Zweitspediteur. Jetzt muss festgestellt werden, ob auf dem Lager während des Umschlags oder während dem Transport. Sicher versucht jeder das ganze über ADSp abzuwickeln. D. h. der Zweitspediteur muss mir lückenlos anhand Schnittstellenkontrolle den Schadensort aufzeigen. Wenn bei der Verladung kein Vermerk auf Beschädigung ist, kann man davon ausgehen, dass der Schaden während des Transports eingetroffen ist, oder?! Somit kann ich Haftung nach HGB abwickeln und erst nach der Feststellung werde ich mich meinem Kunden gegenüber erklären ob nach HGB oder ADSp gehaftet wird. Ist dies ein möglicher, korrekter Ablauf?!
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