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Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


ratzfatz Geschrieben am 29 Oktober 2007



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24 August 2007
6 Beiträge
Hallo!

Hier geht es einmal um das Thema "Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke" beim "Versendungsfall", d. h. Ware wird vom Lieferanten oder vom Kunden beauftragten selbstständigen Dritten (z. B. Spediteur, Frachtführer, Fuhrunternehmer) in ein EU-Mitgliedstaat verbracht.

Da unsere Kunden die Abholung fast ausschließlich selbst avisieren, habe ich das Problem, dass ich die lt. unserem Finanzberater so wichtigen Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke - wenn es denn kein deutsches (Fuhr-)Unternehmen ist - für meine Unterlagen erhalte.

Wie kann ich dieses Problem beheben? Wie komme ich an Ausfuhrbescheinigungen aus Bulgarien, Rumänien, Tschechien etc.?? Wie behandeln andere Firmen diese Problematik?

Meine Idee wäre, mit der Rechnung unserem Kunden die vorgefertigte Ausfuhrbescheinigung zu schicken, mit der Bitte diese von seinem Fuhrunternehmer abzeichnen zu lassen und an uns zurück zusenden?? Aber welch ein Aufwand...

Vielen Dank für Eure Meinungen und Hilfe!

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DanielNoetzel Geschrieben am 29 Oktober 2007



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Ich versuche jedesmal einen CMR mit Unterschrift des Empfängers zurück zubekommen. Mein Finanzchef meinte dies würde langen, ich halte dies jedoch für fraglich - wird sich irgendwann bestimmt bei einer Kontrolle zeigen ...

MagNet-99 Geschrieben am 29 Oktober 2007



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2708 Beiträge
Lass Dir doch die Ausfuhrbescheinigung vom Trucker bei Übernahme der Ware quittieren. Zumindest bei FTL ist das kein Thema. Kurze Erklärung in den 4-5 üblichsten Sprachen bereithalten und schon ist der Drops gelutscht. Im Nachhinein etwas zu bekommen ist immer schwieriger.....

Gruss
MagNet-99

DanielNoetzel Geschrieben am 29 Oktober 2007



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05 Oktober 2006
459 Beiträge
Sicher das das bei einer Prüfung langt MagNet-99?

holliehan Geschrieben am 29 Oktober 2007



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01 August 2007
62 Beiträge
Weiße Spediteursbescheinigung oder abgestempelte AE (bzw. im Atlas erledigtes ABD -> AGV), alles Andere wurde bei uns nur als Notnagel bei Außenprüfungen akzeptiert. Und 2008 werden die formellen Anforderungen für Steuerfreie Lieferungen noch einmal härter, nicht unbedingt in der Theorie, sondern in der praktischen Durchsetzung. Der Finanzminister braucht Geld, und seine Helferlein im Finanzamt machen´s dann möglich. Und wenn´s Formelle nicht stimmt, werden Steuern eben fällig....
Grusz aus der Nordprovinz
Holger

ratzfatz Geschrieben am 30 Oktober 2007



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24 August 2007
6 Beiträge
[quote="holliehan"]Weiße Spediteursbescheinigung oder abgestempelte AE (bzw. im Atlas erledigtes ABD -> AGV), alles Andere wurde bei uns nur als Notnagel bei Außenprüfungen akzeptiert. Und 2008 werden die formellen Anforderungen für Steuerfreie Lieferungen noch einmal härter, nicht unbedingt in der Theorie, sondern in der praktischen Durchsetzung. Der Finanzminister braucht Geld, und seine Helferlein im Finanzamt machen´s dann möglich. Und wenn´s Formelle nicht stimmt, werden Steuern eben fällig....
Grusz aus der Nordprovinz
Holger[/quote]


Die Meinungen sind geteilt, habe schon vieles im Internet recherchiert...
Ja, ich befürchte holliehan hat recht. Dies ist auch die Meinung unseres Finanzberaters. Also, um es richtig zu machen bleibt mir im Nachhinein nur eins: ich muss mich mit unseren Kunden in Verbindung setzen und erforschen, welchen Fuhrunternehmer er beauftragt hat. Lt. Anfragen bei diversen Logistikunternehmen müßte dieser - wenn ich Glück habe, was in der Regel aber so sein soll - einen deutschen Subunternehmer haben und dieser kann mir evtl. die geliebte "Ausfuhrbescheinigung" erbringen.

Ich freue mich total!!! Warum sollte auch ein vom Kunden unterzeichneter Lieferschein oder CMR auch reichen...?

Gruss ebenfalls aus einer Provinz im Norden

uhuextra Geschrieben am 30 Oktober 2007



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31 August 2007
10 Beiträge
Moin Ratzfatz,

wenn du auf deine AE’s den Ret-exp Vermerk draufschreibst, bekommt der Fahrer die AE an der Ausgangszollstelle zurück.

Kann dein Kunde bei dem von ihm beauftragten Trucker die AE nicht anfordern und dir dann zurückschicken?

Gruß
Uhuextra

ratzfatz Geschrieben am 30 Oktober 2007



Dabei seit
24 August 2007
6 Beiträge
Hallöle uhuextra!

Es geht hier nicht um Drittländer! Es geht hier einzig und allein um Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr (EU). Hast Du hierzu einen Tipp?

Gruss ratzfatz

Airman2069 Geschrieben am 30 Oktober 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
74 Beiträge
Hallo Ratzfatz

also bei der Innergemeinschaftlichem Verbringung (nicht Versand) erhälst Du meiner Kenntnis nach wenn überhaupt einen Verbringungsnachweis.

Eigentl. wird doch alles mit der INTRASTAT Anmeldung erschlagen, wozu braucht Ihr dann noch einen Verbr. Nachweis.

Falls Du unbedingt einen benötigst, würde ich das mit den Kaufvertrag aufnehmen und Deine Kunden dazu verpflichten, für den Fall, dass diese selbst einen Frachtführer beauftragen, diesen dazu verpflichten Euch einen auszustellen.

Gruss aus Hamburg

Stephan

uhuextra Geschrieben am 31 Oktober 2007



Dabei seit
31 August 2007
10 Beiträge
Hallo Ratzfatz,

sorry, da hab ich wohl was missverstanden.

also, wir machen das so:
die Handelsrechnung mit den USt-Id.-Nummern und was für eine innergemeinschaftliche Lieferung noch so drauf muss
ein Lieferschein
ein CMR

Lieferschein und CMR unterschreibt der Fahrer

Sachlich ist das mit dem CMR nicht unbedingt richtig, wir haben ja keinen Beförderungsvertrag mit dem Trucker des Kunden.

Aber wenn's dem Zweck dient....

Gruß
Uhuextra

Trets Geschrieben am 31 Oktober 2007



Dabei seit
10 Dezember 2005
68 Beiträge
uhuextra wrote:
Hallo Ratzfatz,

sorry, da hab ich wohl was missverstanden.

also, wir machen das so
die Handelsrechnung mit den USt-Id.-Nummern und was für eine innergemeinschaftliche Lieferung noch so drauf muss
ein Lieferschein
ein CMR

Lieferschein und CMR unterschreibt der Fahrer

Sachlich ist das mit dem CMR nicht unbedingt richtig, wir haben ja keinen Beförderungsvertrag mit dem Trucker des Kunden.

Aber wenn's dem Zweck dient....

Gruß
Uhuextra
sowas hatten wir schonmal: www.cargoforum.de/inde...amp;t=1526

holliehan Geschrieben am 01 November 2007



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
Ich fand diesen Artikel dazu sehr hilfreich und zweifelsfrei:
www.handwerk-internati...rungen.pdf

Ist doch eigentlich alles klar...

Grüße aus der Nordprovinz
Holger

ratzfatz Geschrieben am 01 November 2007



Dabei seit
24 August 2007
6 Beiträge
Hallo Holger,

ja, wirklich - zweifelsfrei.

Hab(t) vielen Dank!

Gruss Miriam

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