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Haftung bei Verspätung
Graz |
Geschrieben am 04 November 2007
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Dabei seit 12 August 2007 143 Beiträge
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Hallo,
Lt. Warschauer Übereinkommen haftet eine Airline auch bei Verspätung von Gütern mit den 250 Goldfranken (ca usd 20,00) pro Kg. Nur meine Frage ist, ab wann kommt dies zur Anwendung, gilt die Verspätung und somit die Haftung bereits beim verpasstem ersten Flug? - Oder wird erst nach zB 7 Tagen von einer Verspätung gesprochen?
Hintergrund:
Ein Neukunde, hat mit uns in diesem Jahr 3 Sendungen abgewickelt, und wie es Gott wollte, hat die letzte Sendung nicht funktioniert und ist am Transitflughafen anstatt am Donnerstag erst am Samstag weitergeflogen.
Nun hat der Kunde eigenständig am Freitag einen Charter mit einer Ersatzlieferung organsiert (Um einen Bandstillstand zu vermeiden), und möchte diesen an uns belasten. Da der Kunde kaum Aufkommen hat, und auch bei weitem nicht den Jahresumsatz bringt, was dieser Charter gekostet hat, bieten wir keine Kulanzlösung (Keine Teil- od. Ganzübernahme der Kosten) an.
Nun möchte ich wissen, ob ich wenigstens eine Haftung nach Warschauer Abkommen anbieten kann, und ob ich diese bei der Airline geltend machen kann.
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CARGOFORUM PARTNER
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Airman2069 |
Geschrieben am 04 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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Hallo Graz,
schau Dir mal die Rückseite des AWB an. Da stehen alle AGB´s. Auch die Haftung.
Das eine Airline bei verspätung haftet, höre ich allerdingszum erstenmal. Folgeschäden
(Produktionsausfall durch Bandstillstand) sind prinzipiell von der Haftung ausgeschlossen.
Dafür sollte Dein Kunde schon eine Transportversicherung abgeschlossen haben, die dann den Schaden reguliert.
Um auf die Airline zurückzukommen: generell stellt auch eine feste Buchung kein Beförderungsversprechen /-pflicht dar.
Die Airline muss die Sendung nur in einer angemessenen Zeit transportieren. Und da fängt es an: wenn unser national Carrier 4-5 mal täglich JFK bedient, würde ich mal von 1-2 Tagen ausgehen, aber was bei Relationen die nur 1x/Woche angeflogen werden. Bei denen aber 3 Wochen hintereinander so viel backlog ist, dass Deine Sendung auch nicht fliegt....
Du siehst was angemessen bedeuten kann und sei Dir sicher, dass Du entsprechende Antworten der Airlines erhälst. Zahlen wird und muss jedoch keine. Ergo Eure Firma auch nicht.
Gruss aus EDDH
Stephan
Zuletzt bearbeitet von Airman2069 am 05 Nov 2007 - 09:57, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Airman2069 |
Geschrieben am 05 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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nochmal ich:
Conditions of Contract
>> 8.1. "Carrier undertakes to complete the carriage hereunder with reasonable (!!) dispatch"
Gruss aus Hamburg
Stephan
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airliner |
Geschrieben am 05 November 2007
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Graz wrote: |
Lt. Warschauer Übereinkommen haftet eine Airline auch bei Verspätung von Gütern mit den 250 Goldfranken (ca usd 20,00) pro Kg. Nur meine Frage ist, ab wann kommt dies zur Anwendung, gilt die Verspätung und somit die Haftung bereits beim verpasstem ersten Flug? - Oder wird erst nach zB 7 Tagen von einer Verspätung gesprochen? |
Hallo Graz, als ersten Hinweis, dass Warschauer Abkommen wurde bereits am 28.Mai 1999 durch das Montrealer Übereinkommen abgelöst.
Verspätungen von Gütern sind hier eindeutig in Artikel 19 beschrieben:
Artikel 19 - Verspätung
"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."
Teil eins des Artikel ersetzt dir den Schaden, Teil zwei relativiert das ganze direkt wieder. Da keine Airline ein Interesse hat Fracht stehen zu lassen, wird sie immer alles tun um sie wie gebucht zu fliegen.
Weiterhin gibt es auch keine Definition ab wann eine Verspätung eine Verspätung ist. Es gibt Airlines die eine Verspätung als solche titulieren wenn ein Oberflächenverkehr bzw. Seefracht schneller als das Flugzeug gewesen wäre.
Kulanzlösungen auf die eigentlichen Transportkosten sind bei schwerwiegenden Verspätungen meist möglich.
LG
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Graz |
Geschrieben am 05 November 2007
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Dabei seit 12 August 2007 143 Beiträge
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Hallo Airliner,
Erstmals Danke.
Da eine Verspätung nicht auf Tage beschränkt ist, ist die Haftung nicht vorhanden. Aber du hast Recht. Habe Heute mit der Airline gesprochen, und uns wird der Differenzbetrag zwischen Priority und Standard Gutgeschrieben.
hallo Airman,
Zumindest auf meinem Awb steht hinten noch das Warschauer Abkommen und nicht das Montrealer... komisch, bin Nueugierig ob bei der nächsten Bestellung bereits das neue Abkommen abgebildet ist. Es wär mir nicht um Folgeschäden geganngen, sondern es wär ja auch schon ein kleiner Teil gewesen, wenn man EUR 2000,- an Frachtkosten Gutschreiben kann. Wirkt wenigstens Entgegekommend.
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Airman2069 |
Geschrieben am 06 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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Graz wrote: |
Habe Heute mit der Airline gesprochen, und uns wird der Differenzbetrag zwischen Priority und Standard Gutgeschrieben. |
Nur der guten Ordnung halber: das ist keine Kulanzzahlung Seitens der Airline, sonder eigentl. eine Selbstverständlichkeit.
Du hast eine bestimmte Leistung eingekauft und bezahlt, diese wurde aber nicht erfüllt.
Graz wrote: |
Es wär mir nicht um Folgeschäden geganngen, sondern es wär ja auch schon ein kleiner Teil gewesen, wenn man EUR 2000,- an Frachtkosten Gutschreiben kann. Wirkt wenigstens Entgegekommend. |
Hatte ich so verstanden, weil der Kunde Euch seine Kosten belasten wollte....
Bezgl. der Frachtkosten siehe ersten Abschnitt....
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Graz |
Geschrieben am 06 November 2007
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Dabei seit 12 August 2007 143 Beiträge
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Ja, aber war für mich von Anfang an klar, dass er auf den Charterkosten sitzen bleiben wird....
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