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Hängeware (Textilien) aus Fernost und der Türkei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Klaus1001 Geschrieben am 29 November 2007



Dabei seit
21 Mai 2007
9 Beiträge
Hallo zusammen!
Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Es geht darum in Zukunft Hängewaren (Damenblazer auf Kunststoffbügeln) aus den o.g. Ländern zu importieren.
Ich gehe mal davon aus, dass auf der Rechnung die Kosten für die Bügel separat ausgewiesen werden müssen, da diese separat verzollt werden müssen (bitte bestätigen oder richtigstellen). Die Waren würden zentral in unserem Lager in Deutschland angeliefert werden und dann von dort auf unsere Filialen verteilt werden. Was ist mit unseren ausländischen Filialen (EU und nicht EU Länder)? Müssen beim Export die Bügel separat ausgewiesen werden, oder können die Kosten für die Bügel mit in unseren EK fliessen? Wenn ja, was ist mit der Einführung von Atlas. Bekäme ich da dann ein Problem?
Vielen, vielen Dank schonmal im voraus...

Schöne Grüße,
Klaus

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waldorf Geschrieben am 30 November 2007



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Bügel sind Behältnisse bzw. Verpackungsmaterial i.S.d. Allgemeinen Vorschrift 5 zum Harmonisierten System und müssen deshalb nicht separat eingereiht und angemeldet werden.
Bei der Einfuhr muss zollwertrechtlich unterschieden werden, ob die Bügel im Kaufpreis der Blazer enthalten sind (dann muss deren Wert nicht angemeldet werden) oder ob dies nicht der Fall ist (z.B. bei separater Berechnung oder kostenloser Zurverfügungstellung ohne Nutzung eines bewilligten passiven Veredelungsverkehrs, dann ist deren Wert anzumelden).

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