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Reservekanister Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Jasmina Geschrieben am 31 Mai 2005





Hi zusammen, unser Dozent stellte und heute die schlaue Frage ob denn der volle Reservekanister im Auto ab einer gewissen Grösse als Gefahrgut gilt und ob es einer Ladungssicherung bedürfe. Is there anyone who can help me??? :lol:

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hpgcl Geschrieben am 31 Mai 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
57 Beiträge
Hallo,
Ich wuerde mal sagen, dass er das nicht tut, egal wie gross er ist.
Als "Reservekanister" wird er ja schliesslich nicht zum Transport von Guetern, sondern zum Sicherstellen des Transports mitgefuehrt!
Wohl aber muss meines erachtens bedacht werden, dass der "Reservekanister" an dem dafuer vorgesehenen Ort mitgefuehrt wird - das schraenkt schon mal gewisse Groessen aus.

Wir Seefahrer sehen das bei den Gefahrstoffen, die wir selbst an Bord haben (und brauchen) wie: Treibstoff fuer Rettungsmittel, Feuerwerkskoerper, Farben und Chemikalien: Das sind zwar alles GefahrSTOFFE, aber weil wir die ja nicht TRANSPORTIEREN (sondern brauchen) ist das kein Gefahrgut im Sinne von Ladung.

Quellen habe ich leider nicht darueber, aber hier sind ja so einige schlaue Koepfchen im Forum :D

Gruss!

Shorty Geschrieben am 01 Juni 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Jasmina,
Ich kann mich daran erinnern, dass mein Spedi Lehrer unsere Klasse dass damals auch gefragt hat. Es ging um einen Reservekanister in einem PKW. In einem PKW darf aber nur ein kleiner Reservekanister (weiss leider nicht wie viel Liter diese normalen Tankstellen Autoreservekanister fassen) mitgefuehrt werden. LKW's haben ja auch normalerweise keine Reservekanister sondern Zusatztanks an Bord. Und Zusatztanks fallen nicht unter Gefahrengut.
Gruss Shorty

RD Geschrieben am 01 Juni 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
hallo jasmina,

kleine frage - viele antworten.

dein reservekanister im auto glit nicht als gefahrgut, da du ihn für privatzwecke benötigst.

gegenbeispiel: würdest du einen expressdienst haben und einem liegengebliebenen kunden benzin bringen, müsstest du den kanister kennzeichnen, dein fahrzeug aber nicht. würde unter freigrenze laufen.

hier noch eine info: in italien ist ein reservekanister verboten. also kein benzin mitnehmen.
in österreich sind nur 1 x 10L erlaubt. bei 2 x 5L gibts schon ne strafe.

Sales Geschrieben am 03 Juni 2005



Dabei seit
27 Januar 2005
115 Beiträge
Der ADAC erteilt Auskunft:

Wer im Fahrzeug Kraftstoff in Reservekanistern mitnehmen will, muss in Deutschland folgendes beachten:

Zwar gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Die mitgeführte Menge musss jedoch eine Reservemenge sein. Bei Pkw sind dies etwa 20 Liter; bei Lkw wird dies bei etwa 60 Litern angenommen.

Der Kanister muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein.

Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten , sollte der Kanister so weit wie möglich von diesen entfernt, also am besten im Kofferraum, verstaut werden.

Hinweis: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, nicht mehr als 10 Liter mitzunehmen !

Quelle: www.adac.de/Recht_und_...1%230&TL=2

Grüsse
Sales

RD Geschrieben am 05 Juni 2005



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
@ sales: klasse link. da hab ich mich mit italien wohl vertan..... :?

Kayschmauder Geschrieben am 08 August 2005



Dabei seit
17 Mai 2005
20 Beiträge
Hallole,

gemäß 1.1.3.1a)
darf man als Privatperson für den persönlichen, häuslichen, freizeittechnischen oder sportlichen Bedarf Gefahrgüter in einzelhandelsgerechten Verpackungen mitführen (IBC oder Tanks gelten nicht als solche Verpackungen), da in diesem Fall das ADR nicht greift. Oder gerade auf Grund 1.1.3.1a ausgeschlossen wird.

Anders ist es,bei gewerblichem Verkehr, wenn eine Freistellung auf Grund der Menge erfolgen soll, da ist es bis 60 Ltr. kein Problem. (siehe 1.1.3.3a))

Nur sollte man als Privatperson immer noch die zolltechnische Variante bedenken, bei denen ist in Deutschland nämlich schon bei 20 Ltr. Ersatzkanister ende, in Österreich waren es 10 und bei den Tschechen 5. (mehr weis ich nicht mehr).

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