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Experten im Präferenzrecht, bitte lesen!
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Zeemo |
Geschrieben am 20 November 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich war lange nicht mehr hier, jetzt bin ich aber wieder da und habe auch gleich eine schöne Frage für Euch! Es geht um das schöne Thema Präferenzrecht.
Wo finde ich die Rechtsgrundlage für den Umstand, dass ich bei einer Importsendung aus, sagen wir, der Schweiz nach Deutschland, die neben schweizerischen auch deutsche oder bspwse. italienische Ursprungswaren enthält, für ALLE Waren die Präferenzbegünstigung in Anspruch nehmen kann? Das geht nämlich. Ich würde nur gerne wissen, warum.
Ich habe lange Zeit geglaubt, das hinge mit dem Thema "Kumulierung" zusammen - das ist aber nicht so, wie ich nach langem Nachdenken herausgefunden habe. Bei der Kumulierung geht es nämlich immer um Be- und Verarbeitungen und eben nicht um das einfache "Weiterreichen" von Waren - außerdem sorgt ja die Kumulierung dafür, dass bestimmte Waren als Ursprungswaren des Landes gelten, aus dem sie zuletzt kommen, obwohl sie womöglich dort gar nicht ausreichend bearbeitet worden sind. Also nix Kumulierung.
Wer kann mir hier weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar!
Gruß,
Zeemo
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CARGOFORUM PARTNER
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C-Broker |
Geschrieben am 21 November 2007
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Dabei seit 15 November 2007 5 Beiträge
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Hi Zeemo,
guck mal unter www.Zoll.de und hier Warenursprung online.
Hier sind alle Präferenzabkommen hinterlegt.
Grüße
C-Broker
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waldorf |
Geschrieben am 21 November 2007
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Antwort auf die Frage kann man nicht den Abkommen selber entnehmen. Es gibt aber eine Mitteilung des BMF aus dem Nov. 2005, dass Gemeinschaftsware, die aus der Schweiz mit Präferenznachweis geliefert wird, entgegen der formellen Rechtlage (lt. Abkommen nicht vorgesehen) zollfrei eingeführt werden kann :
"Zoll online > Aktuelles > Präferenzgewährung für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft
Präferenzgewährung für Ursprungserzeugnisse der Europäischen Gemeinschaft
In der Mitteilung vom 09. Februar 2004 wurde darauf hingewiesen, dass künftig auch für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft, die aus einem am System der paneuropäischen Kumulierung teilnehmenden Land wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden, keine Zollpräferenz mehr gewährt werden kann.
Seit dem 01. Juni 2004 wird nunmehr seitens der Gemeinschaft grundsätzlich keine Präferenz mehr für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft gewährt.
Davon abweichend wird - auf Grundlage einer gemeinsamen Interpretationsnote zum Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz - für Einfuhren von Ursprungserzeugnissen der Gemeinschaft aus der Schweiz weiterhin eine Zollpräferenz gewährt. Für Waren des landwirtschaftlichen Sektors (Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems) gilt dies jedoch nur, soweit sich die Gemeinschaft und die Schweiz für diese Waren gegenseitig Präferenzen gewähren. Bis zur endgültigen Festlegung des hiervon betroffenen Warenkreises werden unter dem Vorbehalt der Nacherhebung von Einfuhrabgaben zunächst für alle Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Sektors, die als Ursprungsware der Gemeinschaft mit entsprechenden Präferenznachweisen aus der Schweiz eingeführt werden, Präferenzen gewährt.
Diese Sonderregelung gilt auch für Einfuhren aus Liechtenstein, soweit es sich nicht um Waren handelt, die vom Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erfasst werden.
© Bundesministerium der FinanzenQuelle: www.zoll.de
Stand: 28.11.2005
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Zeemo |
Geschrieben am 23 November 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Danke an waldorf für die schnelle Hilfe, nur bringt mich das nicht weiter: denn gemäß dieser Mitteilung ginge das ja nur für bestimmte Waren des landwirtschaftlichen Sektors, diese Tabelle II umfasst hier nur ganz bestimmte Waren aus den Kapiteln 05 bis 22, also nichts wirklich Relevantes...
Es wird aber definitiv gewährt, wir melden so etwas tausendfach an!
Jetzt ist aber die Frage aufgekommen, ob so etwas auch für türkische (!) Ursprungswaren geht, die aus der Schweiz kommen. Dürfte ja NORMALERWEISE nicht gehen, da ja auch bei der Zollunion mit der Türkei das Territorialitätsprinzip greift.
Wenn jemand noch Lust hat, kann er sich dazu ja noch mal äußern. Ich weiß, es ist ein übliches, trockenes und hochkomplexes Thema, aber ich habe schon den Ehrgeiz, da mal ansatzweise durchzusteigen.
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waldorf |
Geschrieben am 26 November 2007
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Zeemo,
bitte richtig lesen :
"Davon abweichend wird - auf Grundlage einer gemeinsamen Interpretationsnote zum Freihandelsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz - für Einfuhren von Ursprungserzeugnissen der Gemeinschaft aus der Schweiz weiterhin eine Zollpräferenz gewährt."
Das gilt für alle nicht-landwirtschaftlichen Waren. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse gibt es Einschränkungen.
Gruss
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Zeemo |
Geschrieben am 26 November 2007
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Hi waldorf,
ich HABE richtig gelesen, nur kann ich ohne Quellenangabe den genauen Kontext überhaupt nicht nachprüfen! Bitte gib mir doch die Quelle an, aus der Du diesen Text hast (und bitte konkret, nicht einfach nur www.zoll.de, danke!!)!
Ich habe nachgeschaut in www.zoll.de/a0_aktuell...ndex.html, und da gibt es halt diese ominöse Tabelle II, mit dem erwähneten, grob umrissenen Warenkreis.
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waldorf |
Geschrieben am 27 November 2007
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Starcraft_Voyager |
Geschrieben am 03 Januar 2008
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Dabei seit 21 Februar 2006 85 Beiträge
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@ zeemo
... würde mich interessieren ob du fündig geworden bist.
liebe Grüße
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Walkmal |
Geschrieben am 04 Januar 2008
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Dabei seit 04 Januar 2008 1 Beiträge
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