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Welche Amtssprachen werden akzeptiert?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


fragile Geschrieben am 09 Januar 2008



Dabei seit
20 September 2006
169 Beiträge
Guten Morgen,

ich habe mal gehört, dass der Zoll Dokumente (Rechnung, etc.) in jeder europäischen Amtssprache akzeptieren muss.

Kann mir das jemand bestätigen?

Und wenn das stimmt, weiß jemand wo man das schriftlich findet?

Vielen Dank & schönen Tag,
f.

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RD Geschrieben am 09 Januar 2008



Dabei seit
15 April 2005
402 Beiträge
eur 1 dokumente laufen z.b. bei mir in spanisch, französisch, englisch, etc... jedoch möchte der zoll immer eine zusätzliche deutsche warenbeschreibung dazu. sonst akzeptiert er alles

waldorf Geschrieben am 09 Januar 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Es gibt m.W. keine Vorschrift, die explizit erlaubt, dass Dokumente in allen EU-Amtssprachen zu akzeptieren sind und -mal ehrlich- was soll ein deutscher Zöllner (aber doch auch der Kunde) mit einer bulgarischen Rechnung anfangen ?

Art. 211 ZKDVO schreibt die Zollanmeldung in den vom Mitgliedstaat zugelassenen Sprachen vor. Die dt. Dienstanweisung in Z 0701 Abs. 12 schreibt die deutsche Sprache vor und verweist auf die Allgemeinvorschrift des § 87 Abgabenordnung (Amtssprache ist deutsch; Behörden KANN Übersetzung von Dokumenten verlangen).

holliehan Geschrieben am 09 Januar 2008



Dabei seit
01 August 2007
62 Beiträge
Im Export fassen wir alle Dokumente, die evtl. dem ausländischen Zoll präsentiert werden, in engl. Sprache ab. In über 20 Jahren hatte ich nur eine Anfrage für eine andere Sprache, aber aufgrund der Vertragsbedingungen mußte der Warenempfänger selbst eine Übersetzung anfertigen (lassen). Diese Praxis steht allerdings etwas im Widerspruch zu manchen Absätzen in den KuM.
Aber auch im Import hatte ich noch keine Reklamation des dt. Zolls, wenn die Dokumente in einer der gängigen EU-Sprachen (englisch, frz., span.) abgefaßt waren. Die ges. Theorie (§87 AO, s.o.) sieht wohl allerdings anders aus.
Grusz
Holger

fragile Geschrieben am 09 Januar 2008



Dabei seit
20 September 2006
169 Beiträge
Also ich hab soweit herausgefunden (ist aber nicht 100% gesichert), dass der Zoll die Amtsprachen der BETEILIGTEN EU-Länder akzeptieren muss.

Bsp.:
T-Papier von HH nach Madrid, spanische docs werden akzeptiert
T-Papier von HH nach Rom, spanische docs werden nicht akzeptiert

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