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Intrahandelsstatistik - Intrastat
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
miocargo |
Geschrieben am 22 Januar 2008
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Dabei seit 22 Oktober 2007 4 Beiträge
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Hallo an alle,
wer kennt sich ein wenig mit der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik aus?
1)
Wie hoch sind die Strafen/Bußgelder, die kleinen bis mittelständischen Firmen "blühen", wenn keine Meldungen abgegeben werden?
2)
Gibt es gelegentlich Kontrollen?
Für die Antworten vielen Dank im Voraus.
Mio
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CARGOFORUM PARTNER
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amothie |
Geschrieben am 23 Januar 2008
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Dabei seit 23 August 2007 164 Beiträge
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Hi miocargo,
das alles hängt davon ab, ob das Thema in Bezug auf das Statistische Bundesamt oder Bundeszentralamts für Steuern zu betrachten ist, ob es Intrastat Eingang oder Ausgang betrifft und welcher Umfang dahinter steckt. Es gibt für die Meldungen in Bezug auf KMU's ja auch noch Meldegrenzen die erst mal überschritten werden müssen, ehe eine Meldung für die Statistik fällig ist.
Mit der Intrastat sind auch die USt-Meldungen und eine sog. ZM-Meldung an den Fiskus verknüpft und im Steuerrecht gibt es doch ganz schmerzliche Bußgelder bei Verstössen oder nicht abgegebenen Meldungen. Im Gegensatz zur Statistik beschäftigt die Steuerverwaltung auch erheblich mehr Außenprüfer (und es sollen noch immer mehr werden). Vom Fiskus wird diese Thematik üblicherweise im Zusammenhang mit Umsatzsteuerprüfungen geprüft und aufgrund der MWSt-Karusellgeschäfte sind die Prüfer auch sehr, sehr sensibel.
Also zusammengefaßt: Strafen/Bußgelder hängen immer vom Einzelfall und den Verhältnissen ab (z.B. fahrlässig oder vorsätzlich und um welche Behörde es geht); das im Rahmen einer USt-Prüfung so etwas entdeckt wird, halte ich für sehr wahrscheinlich. Ich empfehle bei so etwas immer die Flucht nach vorne:
einfach alles nachmelden, nachvollziehbar erläutern weshalb man das nicht gemeldet hat (wirkt als eine Art Selbstanzeige beim Fiskus - damit sind Bußgelder meistens vom Tisch aber dafür kann man schon mal Zeit für die nächste Prüfung einplanen).
Das funktioniert aber nicht, wenn schon ein Prüfungsersuchen aus einem anderen EU-Staat bei der Behörde vorliegt, da Intrastat ja immer doppelt gemeldet wird (im Abgangsland udn im Bestimmungsland). Inzwischen funktioniert auch der Datenabgleich zwischen den Mitgliedsstaaten recht gut.
Als Resümee: das Problem bei Intrastat sind mehr die damit verknüpften Bereiche mit dem Fiskus.
cu,
amothie
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