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Apple Lizenzen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Bödefeld |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 04 Oktober 2007 101 Beiträge
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Hallo zusammen
hat jemand eine Ahnung, wie der Zoll eine Apple Lizensierung prüft?
Bei Phillips gibt es ja das LSCD, bei Sisvel und DIVX die Site, DVD-Logo glaube ich auch...
Aber Apple..... das haben wir noch nie gehabt
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Lufti |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Bödefeld,
da Apple vermutlich beim Zoll Markenschutz beantragt hat wird sich die zuständige Zolldienststelle direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen.
Sprich der Zoll ruft Apple Deutschland an und fragt nach ob Produkt XYZ Lizensiert wurde/ist.
Grüsse
Lufti
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Zeemo |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Richtig. Apple hat zum einen Markenschutz (wahrscheinlich auch schon der berühmte Apfel alleine) und zum anderen auch Designschutz, d.h. fällt dem Zöllner bei 'ner Beschau ein MP-3-Player auf, der vom Design her an den iPod erinnert, wird genauso geprüft wie bei Geräten, die das Logo tragen.
Die Hersteller bzw. Rechteinhaber lassen sich i.d.R. durch Anwälte in den einzelnen Ländern vertreten, diese werden vom Zoll schriftlich kontaktiert. So eine Prüfung kann gerne mal 4 - 6 Wochen dauern, ich könnte mir gut vorstellen, dass die Anwälte dann ihrerseits wieder bei ihren Klienten nachhaken müssen...
Auf zoll.de gibt's eine (nicht abschließende) Liste von Rechteinhabern, die den sog. Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt haben (ohne diesen kann der Zoll nicht tätig werden): www.zoll.de/e0_downloa...teller.pdf
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Bödefeld |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 04 Oktober 2007 101 Beiträge
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Ich danke Euch für die Antworten.
Apple hat Markenschutz - wir haben einen Vertrag mit Apple
Von daher wird es keine großen Probleme bei der Einfuhr geben.
Ich dachte nur, man könnte proaktiv bei Zollanmeldung irgendein Dokument o.ä. angeben, damit der Zoll nicht erste eine ADÜ ausspricht, und dann anfängt zu prüfen...
@Zeemo: Die Liste ist übrigens super :!:
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Lufti |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Bödefeld,
nach meiner Erfahrung ist ein Zusatz in der Warenbeschreibung des Zollantrags wie z.B:
"MP3 Player - Ipod von Apple - Einfuhr- und Designlizenzen liegen vor und können auf Wunsch vorgelegt werden"
kann sich schnell als hilfreich erweisen und vermeidet dicke Luft oder Verwirrung mit dem Zoll, sollte es zu einer Zollbeschau kommen.
Lieber einmal zu viel geschrieben als zu wenig ;)
Grüsse
Lufti
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Bödefeld |
Geschrieben am 29 Januar 2008
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Dabei seit 04 Oktober 2007 101 Beiträge
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Lufti wrote: |
"MP3 Player - Ipod von Apple - Einfuhr- und Designlizenzen liegen vor und können auf Wunsch vorgelegt werden"
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das ist eine gute Idee :D - so werd ich tun :wink:
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