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Frage zur Erlaubnispflicht
ChevyVan |
Geschrieben am 24 März 2008
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Dabei seit 24 März 2008 2 Beiträge
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Hallo!
Erstmal zu mir: Ich bin neu hier im Forum, heiße Sascha und bin jung an Jahren ;)
Ich hab da eine Frage zur Erlaubnispflicht:
Generell unterliegen ja Fzg einschl. Hänger über 3,5t der Erlaubnispflicht, unter 3,5t nicht.
Zählt da auch ein reines Zugfahrzeug (keine SZM) ohne eigene Ladekapazität mit rein? Oder dann nur der Hänger?
So wie ich das verstehe zählts mit rein, aber fragen kost ja nichts.
Wenn nicht würde mir das einigen Aufwand ersparen.
mfg Sascha
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ChevyVan |
Geschrieben am 28 März 2008
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Dabei seit 24 März 2008 2 Beiträge
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also ne antwort wär schon schön...
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Onasis |
Geschrieben am 28 März 2008
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Dabei seit 20 Februar 2008 60 Beiträge
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Die Erlaubnis ist die Voraussetzung für die Durchführung des gewerblichen Güterkraftverkehrs-> GüKG §3
Güterbeförderung gegen Entgelt mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t unterliegen dieser Verpflichtung.
SZM: Was willst du damit ohne Auflieger befördern? und welche SZM wiegt weniger als 3,5t?
also ergibt es sich von selbst, dass du auch für die szm ne Erlaubnis brauchst
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