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Versand ohne Ausfuhrerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Rul1987 Geschrieben am 11 April 2008



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11 April 2008
27 Beiträge
Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zum Zollrecht:

Es gibt doch die Grenze, dass man bei einem Warenwert unter 1.000,- keine Ausfuhrerklärung bzw. ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt.

Es gibt doch aber hierzu auch eine Gewichtsgrenze?

Weiß diese jemand, und kann mir jemand den Gesetzestext nenne, wo ich diese Information nachlesen kann?

Vielen Dank

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waldorf Geschrieben am 11 April 2008



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Art. 225 b) ZKDVO verweist für die Befreiung von der Zollanmeldungspflicht auf die "statistisch vorgesehene WERTschwelle". Die ist Art. 3 der ExtrastatDVO definiert. In diesem Art. ist auch die 1000 kg - Grenze genannt.
Da aber die ZKDVO ausdrücklich von WERTschwelle redet, ist für die Befreiung von der Zollanmeldungspflicht ausschliesslich die 1000 EUR-Grenze massgeblich.
Siehe auch die Dienstanweisung des Zolls in Z 0701 (23) :
"Für die Anwendung von Artikel 225 Buchstabe b) 1. Gedankenstrich ZK-DVO ist von einer Wertgrenze von 1000 Euro auszugehen"

Der_Staufer Geschrieben am 11 April 2008



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979 Beiträge
Des weiteren sollte aber noch an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Ausfuhranmeldung trotzdem nötig sein kann, wenn:

- für die Waren keine handelspolitischen Maßnahmen nach dem AWR oder MoR z.B. Ausfuhrgenehmigungen anwendung finden

- keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.

Zeemo Geschrieben am 11 April 2008



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@Staufer: meinst Du nicht andersrum?

Der_Staufer Geschrieben am 13 April 2008



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979 Beiträge
*g* Zeemo, ja genau :D

Dieter2 Geschrieben am 18 April 2008



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625 Beiträge
Hallo Staufer

Der_Staufer wrote:
Des weiteren sollte aber noch an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Ausfuhranmeldung trotzdem nötig sein kann, wenn:

- für die Waren keine handelspolitischen Maßnahmen nach dem AWR oder MoR z.B. Ausfuhrgenehmigungen anwendung finden

was ist MoR ?

Grüße
Dieter

Der_Staufer Geschrieben am 18 April 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Marktordnungsrecht

Es handelt sich um Waren, die der gemeinsamen Marktordnung unterliegen, in erster Linie landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Dieter2 Geschrieben am 18 April 2008



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625 Beiträge
Danke,

das ist Gott sei Dank nicht meine Baustelle. Schon viel am Rande davon gehört, dass der grenzüberschreitende Verkehr mit mehr oder weniger getrockneten Hülsenfrüchten ebenso kompliziert sein soll wie die Ausfuhr eines Panzers....

Schönes Wochenende

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