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Versand ohne Ausfuhrerklärung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Rul1987 |
Geschrieben am 11 April 2008
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Dabei seit 11 April 2008 27 Beiträge
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Zollrecht:
Es gibt doch die Grenze, dass man bei einem Warenwert unter 1.000,- keine Ausfuhrerklärung bzw. ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt.
Es gibt doch aber hierzu auch eine Gewichtsgrenze?
Weiß diese jemand, und kann mir jemand den Gesetzestext nenne, wo ich diese Information nachlesen kann?
Vielen Dank
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waldorf |
Geschrieben am 11 April 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Art. 225 b) ZKDVO verweist für die Befreiung von der Zollanmeldungspflicht auf die "statistisch vorgesehene WERTschwelle". Die ist Art. 3 der ExtrastatDVO definiert. In diesem Art. ist auch die 1000 kg - Grenze genannt.
Da aber die ZKDVO ausdrücklich von WERTschwelle redet, ist für die Befreiung von der Zollanmeldungspflicht ausschliesslich die 1000 EUR-Grenze massgeblich.
Siehe auch die Dienstanweisung des Zolls in Z 0701 (23) :
"Für die Anwendung von Artikel 225 Buchstabe b) 1. Gedankenstrich ZK-DVO ist von einer Wertgrenze von 1000 Euro auszugehen"
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Der_Staufer |
Geschrieben am 11 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Des weiteren sollte aber noch an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Ausfuhranmeldung trotzdem nötig sein kann, wenn:
- für die Waren keine handelspolitischen Maßnahmen nach dem AWR oder MoR z.B. Ausfuhrgenehmigungen anwendung finden
- keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.
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Zeemo |
Geschrieben am 11 April 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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@Staufer: meinst Du nicht andersrum?
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Der_Staufer |
Geschrieben am 13 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Dieter2 |
Geschrieben am 18 April 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Staufer
Der_Staufer wrote: |
Des weiteren sollte aber noch an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Ausfuhranmeldung trotzdem nötig sein kann, wenn:
- für die Waren keine handelspolitischen Maßnahmen nach dem AWR oder MoR z.B. Ausfuhrgenehmigungen anwendung finden
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was ist MoR ?
Grüße
Dieter
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Der_Staufer |
Geschrieben am 18 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Marktordnungsrecht
Es handelt sich um Waren, die der gemeinsamen Marktordnung unterliegen, in erster Linie landwirtschaftliche Erzeugnisse.
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Dieter2 |
Geschrieben am 18 April 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Danke,
das ist Gott sei Dank nicht meine Baustelle. Schon viel am Rande davon gehört, dass der grenzüberschreitende Verkehr mit mehr oder weniger getrockneten Hülsenfrüchten ebenso kompliziert sein soll wie die Ausfuhr eines Panzers....
Schönes Wochenende
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