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Vorübergehende Verwahrung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Manu |
Geschrieben am 06 Mai 2008
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Dabei seit 06 Mai 2008 1 Beiträge
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Hallo,
kann mit bitte jemand erklären wie ich bei der vorübergehenden Verwahrung die 45 Tage für Seefracht nutzen kann. Meist ist es ja so, dass nach der Entladung am Hafen ein Versandschein zum Transport per LKW erstellt wird, dadurch habe ich nur 20 Tage Zeit.
Vielen Dank
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waldorf |
Geschrieben am 06 Mai 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bei der Ankunft im Seehafen wird eine SumA abgegeben. Damit beginnt die 45 Tage-Frist. Solange kann die Ware im Hafen verbleiben (allerdings entstehen dort Lagerkosten) bis die Ware verzollt oder in ein Versandverfahren überführt wird. Bei einem Versandverfahren beginnt nach der erneuten Gestellung am Bestimmungsort erneut die 20-tägige Verwahrung.
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