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Ausfuhr mit nicht abgestempelter AE


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


betterorange Geschrieben am 08 Mai 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
Wer weiss Quellen, Informationen:

Unlängst haben wir für einen Kunden ca. 18 ts defekte Maschinen mit eine AE ausgeführt die 1000 Euro Wert darstellte und folglich vom Zoll nicht abgestempelt war.

Jetzt wird behauptet, die AE hätte abgestempelt sein müssen, da der Zoll einen Wert von mindestens 1000 pro Tonne ansetzen würde. Sagt die Reederei, die und wegen Strafgebühren in Antwerpen haftbar halten möchte.

"Sagt der Zoll" ist immer so eine Sache, deshalb hätte ich gern einen konkreten Hintergrund von Euch Experten.

Danke

better orange

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Dieter2 Geschrieben am 08 Mai 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo betterorange,

ich gehe davon aus, dass es sich um aus Deutschland kommende Ware handelt, die in Antwerpen zur Ausfuhr in ein Drittland verladen wurde?

Ich würde zunächst einmal von der Reederei eine Kopie oder zumindest den Wortlaut der Festsetzung des Bußgeldbescheides anfordern. Es ist mir ist nicht klar, auf welcher Rechtgrundlage in Belgien ein Bußgeld wegen objektiv falschem Zollwert erhoben werden könnte, wenn die Sendung nach Entrichtung eines Bußgeldes ohne Änderung der Papiere weiterbefördert werden darf.

Ungeachtet dessen wirken 18 to. defekte Maschinen für € 1000 auf den ersten Blick allerdings schon etwas unglaubwürdig, wenn man betrachtet, dass Altmetalle auf dem Markt ganz schöne Werte bringen (wie. Alu USD > 2.000 USD/to., Kupfer > 8.000 USD/to.). Selbst wenn die Maschinen kontaminiert sind, dürfte der Schrottwert > € 1000 sein.

Auf jeden Fall kann euch niemand auf Grundlage von „der Zoll hätte“ und „eigentlich müsste“ irgendwelche Gebühren oder Bußgelder weiterreichen.

Wenn Du mir etwas mehr Hintergrund gibst, kann ich gern mal tiefer bohren. Kommt der Zollwert von euch oder von eurem Kunden? Sollten die Maschinen endgültig in ein Drittland oder war eine Reparatur vorgesehen?

Grüße
Dieter

Zeemo Geschrieben am 08 Mai 2008



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381 Beiträge
Sehe das ganz ähnlich, möchte aber noch ergänzen, dass der Zoll nicht ohne Weiteres einen Zollwert willkürlich bestimmen kann. Er kann ihn anzweifeln und nachfragen, und wenn sich dann hinterher herausstellt, dass es doch 30.000 EUR oder so waren, dann kann man über ein Bußgeld o.ä. nachdenken.

Nordlicht010208 Geschrieben am 09 Mai 2008



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01 Februar 2008
192 Beiträge
Moin,

könnt ihr den Wert nicht anhand des Zahlungseingangs
belegen oder dieses zumindestens vorschlagen (für
den Fall, daß das Geld noch nicht da ist ) ?

solange dürfte der "Bußgeldbescheid" vielleicht ruhen
(AdV beantragen)

Gruß aus dem sonnigen Norden

betterorange Geschrieben am 09 Mai 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
Moin, soweit ich noch keine Rechtsgrundlage habe, kann ich nicht viel konkretes machen. Hierin stimme ich Dueter 2 zu. Alles andere ist gut gemeint, Danke.

Ob der unklaren Rechtsgeschichte habe ich nunmehr besprochen keine nicht abgestempelte AE merh zu akzeptieren, ist eh bald vorbei, dann muss ja das neu Verfahren online angewandt werden.

better orange

Der_Staufer Geschrieben am 09 Mai 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Sicher, dass keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen?

Bei Maschinen findet sich bei allen erdenklichen Warennummern zig verschiedene Fußnotenhinweise in dem EZT. Denkbar wären so z.B. Ausfuhrbeschränkungen aufgrund des AWR, aber auch aufgrund des Abfallrechts.

@Zeemo
Ich kenne die dort geltenden Exportbestimmungen nicht. Anders als bei der Einfuhr sind viele Reglungen, die die Ausfuhr betreffen, national geregelt. Letztendlich kann der Zoll einen Warenwert immer schätzen, wenn der angemeldete Wert als unterfaktoriert erscheint. Und 18 to mit einem Wert von unter 1000 Euro erscheint doch etwas gering.

@betterorange
Das ist eigentlich schon geübte Praxis. Gerade Sammelgutspediteure und die allseits geliebten KEP bestehen in der Regel auch auf abgestempelte AM.

Edit:
Mir fällt gerade ein, dass die Wertgrenze ja bei 3.000 Euro im einstufigen Ausfuhrverfahren liegt. D.h., wenn die Ware an der Grenze unter 3.000 Euro Wert hat, reicht eine nicht vorabgestempelte AM. Unter 1.000 Euro genügt eine normale Handelsrechnung. D.h., wenn der frz. Zoll eine Grenze von 1000 Euro nennt, dann hat vermutlich keine AM vorgelegen.


Zuletzt bearbeitet von Der_Staufer am 09 Mai 2008 - 12:02, insgesamt einmal bearbeitet

Dieter2 Geschrieben am 09 Mai 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
@staufer
Wenn es eine Ausfuhrbeschränkung gegeben hätte, wäre die Sendung zunächst beschlagnahmt worden - kann also nicht Hintergrund des Bußgeldes gewesen sein.

Der Zoll kann einen Warenwert nur dann schätzen, wenn es um die Entrichtung von Abgaben geht, für deren Festsetzung er zuständig ist oder wenn er einen Betrug vermutet. Hier ging’s nicht um Bestimmungsland Belgien, also muss der Hintergrund des Bußgeldes ein anderer sein.

@betterorange
Ich verstehe noch nicht ganz, warum für einen deklarierten Wert von € 1000 (unabhängig von der Richtigkeit des Betrages) eine AM erstellt wird, da man für € 999 keine braucht. Aber das ganze Hickhack und würde-hätte-könnte hilft Dir bei Deinem Problem nicht weiter. Ich vermute nach wie vor, dass der Grund für das Bußgeld nichts mit dem Warenwert zu tun hat, weil die Sendung dann festgesetzt oder zurückgewiesen worden wäre. Da die Partie durchgelaufen ist, scheint es sich eher um eine wie auch immer geartete Ordnungswidrigkeit zu handeln. Und deshalb muss Dir der Reeder erst mal nachweisen, dass Du Verursacher oder Beteiligter bist.

Zeemo Geschrieben am 09 Mai 2008



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381 Beiträge
@Staufer: ich spreche vom Zollkodex und dem darin verankerten Zollwertrecht. Dies gilt europaweit und unabhängig vom Zollverfahren. Der Zoll kann natürlich nicht einfach so schätzen, wie sollte er? Auf welcher Grundlage!? Nur wenn der Wert auf herkömmliche Art und Weise nicht ermittelt werden kann (siehe 6 Methoden der Zollwertermittlung im Zollwertrecht), kann geschätzt werden. In der Regel wird man jedoch vorher zu einem Ergebnis kommen. Auf jeden Fall muss der Zoll, wenn er Zweifel hegt, Rücksprache mit dem Anmelder halten und kann nicht einfach irgendwas schätzen, das wäre Willkür und hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun!!

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Ware zunächst rausgegangen, ohne das dem Zöllner der Wert aufgestoßen wäre - erst bei einer nachträglichen Prüfung haben sie dann was gemerkt. Da kann man sich ohnehin nochmal äußern oder ggf. Einspruch einlegen (auch das ist im Übrigen im ZK bzw. in der ZK-DVO geregelt, unbeschadet etwaiger nationaler ergänzender Vorschriften).

Der_Staufer Geschrieben am 09 Mai 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
@ Zeemo
Wie, wenn nicht durch schätzen soll eine Grenzzollstelle einen Wert ermitteln? Bei uns stehen die Rohstoffpreise in der Zeitung und wenn dann aufgrund diesen Werte geschätzt wird, dann ist daas wohl legitim. Was wäre denn die Alternative gewesen?

Der Zoll hätte den Ausgang der Ware versagt und sie hätte zurück zur Firma transportiert werden müssen, was in diesem Fall, wenn die 1000 Euro doch stimmen sollten, wohl teurer gewesen wäre als die Strafe (keine Ahnung natürlich, wie hoch diese ist).

Es besteht ja auch durchaus die Möglichkeit, dass der Zoll es "gut gemeint" hat und die Ware nicht stehen gelassen hat und entscheiden musste.

Zudem könnte ja auch sein, dass der Zoll die Sendung beschaut hat und die Reederei sich diesen Aufwand eben so bezahlen lassen will, so wie es Better Orange vermutet.

Des weiteren könnte es auch eine Falschanmeldung sein, die mit einer Geldbuße belegt wird.

Seltsam ist der Fall schon.

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