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können Palettenschulden verjähren?


Sick Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
29 Januar 2008
40 Beiträge
Hallo,

folgendes Problem:

Ich habe bei einer größeren Namenhaften Spedition, für die wir ab und an als Frachtführer tätig sind, bei der letzten Palettenaufstellung September 2006 ein Guthaben von 140 Paletten gehabt.

Nun kam ach langer Zeit mal wieder eine aktuelle Aufstellung für den Monat März 08 mit einem Anfangsbestand von 100 Paletten Schulden.

Ich habe da angerufen und gesagt, dass mir nun die 1,5 Jahre dazwischen fehlen. Also haben die mir noch die Alten Konten von April 2007 bis Februar 2008 geschickt.

Anfangsbestand von April 2007 waren 60 Paletten Schulden.

Nun fehlen mir immer noch die Aufstellungen von Oktober 2006 bis März 2007 in denen die mir dann ca. 200 Paletten belastet haben müssen, da der letzte Saldo September 2006 ja 140 zu meinen Gunsten war.

Jetzt haben die erst behauptet, Sie hätten mir immer jeden Monat die Konten geschickt, es kam aber nie etwas bei mir an. Nun meint die andere Kollegin da, dass ausgerechnet diese Konten bei Ihnen fehlen.

Also habe ich selbst für diesen Zeitraum eine Aufstellung gemacht und siehe da… nur 30 Paletten Schulden in dem Zeitraum und nicht 200. Diese Aufstellung habe ich denen geschickt und mit samt allen Belegen per E-mail geschickt und mit der bitte die ca. 110 Paletten Differenz gutzuschreiben.

Nun schreiben die mir auf einmal das sei verjährt?

Das ist doch lächerlich, oder? Soweit ich weiß verjähren Palettenschulden niemals und schon gar nicht nach 1,5 Jahren. Außerdem liegt der Fehler eindeutig bei denen, so dass die mir normalerweise alle 140 Paletten überlassen müssten, da die ja in der Beweispflicht sind.

Sehe ich das richtig???

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Sick Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
29 Januar 2008
40 Beiträge
sorry, die Differenz war natürlich 170 paletten und nicht 110.. aslo noch schlimmer ;-)

Keitaro Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
01 April 2008
2 Beiträge
hallo,

also soweit ich weis, verjährt es im nationalen transport nach 1 jahr. im internationalen transport laut CMR nach 1 jahr und 3 monaten.

aber falls ich mich irren sollte könnt ihr mich gern korrigieren :wink:

Tim_S. Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Guten Morgen Sick,

wegen der wohl bekannten Problematik des Rechtsberatungsgesetzes sollten Rechtsfragen möglichst allgemein diskutiert werden, deswegen antworte ich Dir mal so:

Wie verjähren Palettenforderungen? Grundsätzlich verjähren alle Ansprüche im Zusammenhang mit einem Frachtvertrag oder einem Speditionsvertrag nach § 439 bzw. § 463 in Verb. m. § 439 HGB in einem Jahr. Lademittelforderungen fallen auch hierunter! Sie sind verjährungsrechtlich also genau so zu behandeln wie zB die Fracht oder Schadensersatzforderungen. Die Frist beginnt i. d. R. mit der Ablieferung des Gutes.

Wenn Geschäftspartner aber ein Palettenkonto führen, kann dies rechtlich als Kontokorrent zu werten sein, wenn eine Kontokorrentvereinbarung getroffen wurde und in regelmäßigen Abständen Saldenmitteilungen erfolgen. Danach sieht es in Deinem Beispielsfall aus (ist aber nur eine Vermutung). Dann gilt grds. dieselbe Frist, aber der Beginn ist ein anderer. Die Frist beginnt dann nämlich mit der Saldenbestätigung, ganz gleich, wann die jeweiligen Transporte durchgeführt wurden. Zugleich stellt die Saldenbestätigung ein Anerkenntnis der Palettenforderung durch den Aussteller dar.

Wenn nun nach der letzten Bestätigung 1,5 Jahre vergehen, kommt eine Verjährung in Betracht. In solchen Fällen sollte immer geprüft werden, ob die Verjährung nicht gehemmt war, zB durch Verhandlungen (§ 203 BGB) oder anderen Umstände.

Dein Beispielsfall riecht allerdings stark nach einer unlauteren Vorgehensweise der Spedition (Wer ist das eigentlich?). In solchen Fällen kann auch geprüft werden, ob nicht eine dreijährige Frist nach § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB greift, wenn der Spedition bei der Nichterfüllung der Palettenforderung grobes Verschulden vorgehalten werden kann, zB wegen grobem Organisationsverschulden.

Schließlich kann in solchen Fällen der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden, § 242 BGB. Wenn der greift, könnte sich ein Schuldner einer Palettenforderung nicht auf die Verjährung berufen, selbst wenn sie eingetreten ist. Hier müssen aber verwerfliche Umstände im Verhalten des Schuldners dargelegt und nachgewiesen werden.

Grüße

Sick Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
29 Januar 2008
40 Beiträge
normalerweise kam ich mit den Leuten da immer super klar... aber seitdem ich da das erste mal die alten Konten angefordert habe spinnen die Total.

Also ist der Standpunkt den ich vertrete, dass Palettenschulden nicht verjähren wohl erstmal falsch.

Tim_S. Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
bei den Stückzahlen von Paletten (vermutlich Europaletten), von denen Du berichtest, kommt keine ganz unerhebliche Summe zusammen. Mit den Palettenforderungen wird, das ist allegemein bekannt, nicht selten Schindluder getrieben. M. E. sollte hier sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Denn spätestens mit dem Verjährungseinwand der Gegenseite beruhen alle weiteren Verzögerungen nicht mehr auf deren Verhalten. Die Karten liegen jetzt ja offen.

Es eilt.

Sick Geschrieben am 15 Mai 2008



Dabei seit
29 Januar 2008
40 Beiträge
Ich würde hier nicht einmal bösen Willen unterstellen sondern eher Faulheit in Verbindung mit Dummheit

Wir werden morgen versuchen die Sache mal über den Disponenten zu regeln, schließlich haben wir denen schon oft aus der Not geholfen, wenn die ihre Ladungen nicht wegbekommen haben.

Ansonsten muss wohl oder übel der Anwalt ran.

Sick Geschrieben am 21 Mai 2008



Dabei seit
29 Januar 2008
40 Beiträge
Die Paletten wurden mir heute wieder gutgeschrieben :D

cargojobber Geschrieben am 07 Juni 2008



Dabei seit
05 Dezember 2007
47 Beiträge
Hallo, Sick

bitte Nachweise der Gestalt sichern.

Ansonsten stimme ich Tim_S vollinhaltlich zu.

Ich bitte auch, sich auf einen rechtsverbindlichen und förmlich dokumentierten Stand zu einigen.


Grüße

cargojobber

MagNet-99 Geschrieben am 10 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
cargojobber wrote:
bitte Nachweise der Gestalt sichern.
Hallo cargojobber,

was meinst Du damit ?

Gruss
MagNet-99

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