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Fairer Preis für Zollabfertigung ?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Der_Staufer Geschrieben am 01 Juli 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Zeemo wrote:
Ich kann nicht aus meiner Haut, sorry. Ich kann das alles nicht so stehen lassen. Aber ich beherrsche mich, versprochen! ;-)
Naja, beruhigen wir uns beide wieder. Versuche es auch.

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1.) Die Zolltarifnummer ist Bestandteil jeder Zollanmeldung (von einigen, ganz ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen). Das ist in ATLAS standardisiert hinterlegt und nicht abhängig von der Software im eigenen Hause. Vielleicht hab ich Dich auch falsch verstanden, aber es kam bei mir so an, als behauptetest Du, man könne über ATLAS eine Zollanmeldung ohne Tarifnr. senden. Das geht definitiv NICHT.
Hmm, ohne Nummer geht nicht, aber das System lässt auch Warennummern zu, die nicht existieren. Erst im System des Zolls findet eine Plausibilitätsprüfung statt. Du kannst also sehr wohl 1234 5678 o.ä. anmelden.

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2.) Natürlich hilft einem ein Zollbeamter / eine Zollbeamtin, wo er/sie kann (wenn er kann). Und natürlich sind sie dafür auch ausdrücklich da. Das heißt aber nicht, dass man das Tarifieren dem Zöllner überlassen kann! Denn dann machen mindestens zwei der großen KEP in Deutschland etwas grundlegend falsch und geben Jahr für Jahr Millionen Euro an Gehältern zu viel aus. Willst Du DAS etwa unterstellen!?
Jein. Diese Schlussfolgerung ziehst du. Hier könnte in der Tat erhebliches Einsparpotential vorhanden sein, beachtet man, dass eine Einreihung u.U. sehr zeitaufwendig sein kann und wenn es ganz blöd läuft der Zoll sowieso zu einem anderen Ergebnis kommt. Das ist meiner Meinung nach dann unwirtschaftlich gearbeitet. Klar, das ZA erteilt nur unverbindliche Tarifauskünfte, aber auch die VZTAen nehmen zu.

Zitieren::

Klar, der Zoll ändert auch mal die eine oder andere Tarifnr. ab, ohne weitere Maßnahmen einzuleiten. Aber natürlich ist es eine Falschanmeldung, wenn ich falsch tarifiere, denn es ist nunmal so, dass alle ...
Eine Falschanmeldung mag das zwar umgangssprachlich, aber nicht rechtlich sein. Der Zoll dreht niemand einen Strick aus einer falschen Warennummer, sondern nur dann, wenn auch die Warenbeschreibung falsch ist, was nur bei einer Beschau festgestellt werden kann.

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Im Grunde sind wir uns, beruflich gesehen, glaube ich, sehr ähnlich, und daher geraten wir auch immer mal wieder etwas aneinander. Aber ich finde sowas immer sehr erfrischend, solange es nicht in Beleidigung oder Ähnliches ausartet, aber das hat es hier noch nie, und das ist auch gut so.

In diesem Sinne!
Zeemo
Sehe ich genauso.

Aber grundsätzlich umarme ich keine Männer :lol:

Viele Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Der_Staufer Geschrieben am 01 Juli 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Klingemann wrote:

Speditionen suchen bzw. kontrollieren grundsätzlich Zolltarifnummern.
Aha. Das heisst, dass Speditionen die Ware körperlich in Augenschein nehmen, technische Unterlagen beim Ein- bzw. Ausführer anfordern und dann richtig einreihen können. Ein Zöllner meinte mal zu mir "Das schlechteste, was den Speditionen pasiert ist, ist der EZT. Damit entfallen die Einreihungsentscheidungen aufgrund der Zollsatzunterschiede."
Tarifrecht hat ab einer gewissen Tiefe durchaus etwas mit Wahr- bzw. Hellsehen zu tun. So kann z.B. so simple Dinge wie eine falsche Übersetzung zu erheblichen Zollsatzunterschiede führen, was eigentlich nicht sein dürfte. Quantität ist hier bei weitem nicht Qualität.

Der_Staufer wrote:


Eine falsche Zolltarifnummer führt grundsätzlich zu einer Korrektur.
Und zu mehr auch nicht-.- Es wird keine Owi, keine Steuerhinterziehung eingeleitet, nur weil die Warennummer falsch ist

Der_Staufer wrote:

Man stelle sich vor, jeder in Deutschland würde dies so praktizieren. Da Speditionen tagtäglich damit zu tun haben, ist die Eintarifierung so genau, daß so etwas nicht/kaum nötig ist.
Der Zoll hat dafür sogar Service-Stellen eingerichtet. Toll, nicht?

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Nun ja, dem Schwippschwager meines Vetters 3. Grades ist auch mal ein Ei aus der Hose gefallen. Hört sich ähnlich unglaublich an. Ich würde nicht alles über einen Kamm schweren.
Echt? Tolle Sache. Finde ich übrigens nicht nett, dass du das plump als Hörensagen abtust. Könnte dir auch die Spedition aus dem Stuttgarter Raum namentlich nennen, darf es aber leider aus rechtlichen Gründen nicht.

Der_Staufer wrote:

Da kam wohl die magische Glaskugel zum Einsatz. :wink:
Deswegen steht dort auch, dass ich das nur vermute. Meine Glaskuge irrt solange nicht, bis sie widerlegt wurde...

michaelm Geschrieben am 02 Juli 2008



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904 Beiträge
Also dank Eurer Beiträge lernt man auch gleich noch was zum Thema Zoll...
Ich lese interessiert weiter.

Klingemann Geschrieben am 02 Juli 2008



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62 Beiträge
Der_Staufer wrote:
Und zu mehr auch nicht-.- Es wird keine Owi, keine Steuerhinterziehung eingeleitet, nur weil die Warennummer falsch ist

Wozu auch. Ohne Korrektur geht es nicht weiter.

Der_Staufer wrote:
Der Zoll hat dafür sogar Service-Stellen eingerichtet. Toll, nicht?

Schon in Ordnung. Wer es nötig hat. Nur wie gesagt. Wenn jeder, wegen jeder Importsendung, den Zoll in Anspruch nimmt, verhält es sich wie bei einem Stau. Mal davon abgesehen, daß die Laune einzelner Zöllner bestimmt nicht besser wird.

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Echt? Tolle Sache. Finde ich übrigens nicht nett, dass du das plump als Hörensagen abtust. Könnte dir auch die Spedition aus dem Stuttgarter Raum namentlich nennen, darf es aber leider aus rechtlichen Gründen nicht.

Wieso als "Hörensagen" abtun ? Ich beziehe mich auf die Übertreibung deinerseits im Zusammenhang mit deiner Verallgemeinerung.

Der_Staufer wrote:
Deswegen steht dort auch, dass ich das nur vermute. Meine Glaskuge irrt solange nicht, bis sie widerlegt wurde...

Das Negative an Vermutungen ist, daß sie grundsätzlich negativ sind und so nötig wie ein Kropf. Warum so etwas in den Raum stellen, wenn dies nicht eine (unnötige) Provokation ist !

Zeemo Geschrieben am 02 Juli 2008



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Meine Güte, ich krieg schon langsam ein schlechtes Gewissen... ;-)

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Hmm, ohne Nummer geht nicht, aber das System lässt auch Warennummern zu, die nicht existieren. Erst im System des Zolls findet eine Plausibilitätsprüfung statt. Du kannst also sehr wohl 1234 5678 o.ä. anmelden.

Jein. Ich kann zwar einen Antrag mit 12345678900 absenden, aber ich bekomme ihn mit einer Fehlermeldung aus dem System zurück (aus dem Rechenzentrum). Das heißt, ich kann diese nicht-existente Nummer NICHT an die Zollstelle schicken. Die Zollstelle hat keinen Zugriff auf Anträge, die bereits in der Plausibilitätsprüfung des Rechenzentrums abgefangen worden sind!

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Hier könnte in der Tat erhebliches Einsparpotential vorhanden sein, beachtet man, dass eine Einreihung u.U. sehr zeitaufwendig sein kann und wenn es ganz blöd läuft der Zoll sowieso zu einem anderen Ergebnis kommt. Das ist meiner Meinung nach dann unwirtschaftlich gearbeitet. Klar, das ZA erteilt nur unverbindliche Tarifauskünfte, aber auch die VZTAen nehmen zu.

Ich hatte das eigentlich als blöden Scherz gemeint.... wie auch immer: VZTA ist das beste, was man machen kann, wenn es nicht gerade simple Schrauben oder Bücher sind (wobei es auch Hunderte von VZTA über Bücher gibt, aber das nur am Rande).

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Eine Falschanmeldung mag das zwar umgangssprachlich, aber nicht rechtlich sein. Der Zoll dreht niemand einen Strick aus einer falschen Warennummer, sondern nur dann, wenn auch die Warenbeschreibung falsch ist, was nur bei einer Beschau festgestellt werden kann.

Wenn ich von einer Falschanmeldung spreche, dann ist das bei mir nicht umgangssprachlich. Eine falsche Angabe in einer ZA, auch eine falsche ZTN, ist ein Verstoß gegen Art. 199 ZK, der gem. Paragraph Haumichtot ZollV als OWi zu ahnden ist. Ist in der Theorie so (unwiderlegbar!), und praktisch auch, hab ich laufend auf'm Tisch. Denn wie schon gesagt: wenn ich "Nahrungsergänzungsmittel" in die WBZ schreibe, aber Tarifnr. "30049019000" anmelde (= Medikamente), und der Zöllner das nicht nachprüft (das muss er auch gar nicht!! eine Überlassung ist keine Bestätigung der Richtigkeit!!), dann gibt es keinen Zoll, obwohl nach Tarifnr. 21069092600 eigentlich 12,8 % fällig wären! Da geht der Schaden schnell mal in die Tausende, und dafür werden Bußgelder gezahlt! Klar, wenn der Zollsatz eh derselbe oder sogar niedriger ist, oder wenn der Wert sehr gering ist, dann hakt man das mit 10 EUR Verwarnungsgeld ab und gut ist. Aber auch hier gilt natürlich: gerade im Bereich der OWi liegt vieles im Ermessensspielraum, und natürlich hängt es auch von der Personaldecke der jeweiligen Zollstelle ab, wie viele Verfahren die eröffnen und wie schwer ein "Vergehen" sein muss, damit die überhaupt was machen.

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Ein Zöllner meinte mal zu mir "Das schlechteste, was den Speditionen pasiert ist, ist der EZT. Damit entfallen die Einreihungsentscheidungen aufgrund der Zollsatzunterschiede."

Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Kannst Du mir mal erklären, was Deiner Meinung nach der gute Mann damit sagen wollte!?

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So kann z.B. so simple Dinge wie eine falsche Übersetzung zu erheblichen Zollsatzunterschiede führen, was eigentlich nicht sein dürfte. Quantität ist hier bei weitem nicht Qualität.

Da sind wir wieder d'accord. Das erlebe ich auch sehr häufig, leider. Ein paar lustige Beispiele von einem früheren Arbeitgeber: "leather boots" = "Modellboote aus Leder" ; "hearing aids" = "Hörgeräte für AIDS-Kranke" ; "baby gift" = "Betäubungsmittel für Kleinkinder" *lol*

Grüße aus den Main-Tropen
Zeemo

Der_Staufer Geschrieben am 02 Juli 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Zeemo wrote:

Jein. Ich kann zwar einen Antrag mit 12345678900 absenden, aber ich bekomme ihn mit einer Fehlermeldung aus dem System zurück (aus dem Rechenzentrum). Das heißt, ich kann diese nicht-existente Nummer NICHT an die Zollstelle schicken. Die Zollstelle hat keinen Zugriff auf Anträge, die bereits in der Plausibilitätsprüfung des Rechenzentrums abgefangen worden sind!
Hmm, liegt wohl woanders die Prüfung. Bei den Internetanmeldungen ging es definitv.

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Ich hatte das eigentlich als blöden Scherz gemeint.... wie auch immer: VZTA ist das beste, was man machen kann, wenn es nicht gerade simple Schrauben oder Bücher sind (wobei es auch Hunderte von VZTA über Bücher gibt, aber das nur am Rande).
:)

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Wenn ich von einer Falschanmeldung spreche, dann ist das bei mir nicht umgangssprachlich. Eine falsche Angabe in einer ZA, auch eine falsche ZTN, ist ein Verstoß gegen Art. 199 ZK, der gem. Paragraph Haumichtot ZollV als OWi zu ahnden ist. Ist in der Theorie so (unwiderlegbar!), und praktisch auch, hab ich laufend auf'm Tisch. Denn wie schon gesagt: wenn ich "Nahrungsergänzungsmittel" in die WBZ schreibe, aber Tarifnr. "30049019000" anmelde (= Medikamente), und der Zöllner das nicht nachprüft (das muss er auch gar nicht!! eine Überlassung ist keine Bestätigung der Richtigkeit!!), dann gibt es keinen Zoll, obwohl nach Tarifnr. 21069092600 eigentlich 12,8 % fällig wären!
Das ist dann ja auch unter Vorsatz zu verbuchen. So werden aus drei Jahre schnell 10 Jahre Verjährungsfrist.

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Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Kannst Du mir mal erklären, was Deiner Meinung nach der gute Mann damit sagen wollte!?
Soll heissen: Zutreffend ist immer die in betracht kommende Warennummer mit dem niedrigsten Zollsatz. Hatte man im Papiertarif recht schnell im Blick. Dank EZT und Risikohinweisen gehört das weitestgehend der Vergangenheit an. Und gott sei dank werden diese Lücken (man spricht da von Tarifanomalitäten) geschlossen.

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Da sind wir wieder d'accord. Das erlebe ich auch sehr häufig, leider. Ein paar lustige Beispiele von einem früheren Arbeitgeber: "leather boots" = "Modellboote aus Leder" ; "hearing aids" = "Hörgeräte für AIDS-Kranke" ; "baby gift" = "Betäubungsmittel für Kleinkinder" *lol*
:D Hatte ne Firma, die wäre an einem Übersetzungsfehler beinahe Konkurs gegangen, Modellautos aus Druck- bzw. Spritzguss werden im englischsprachigen Tarif anders eingereiht. Enorme Zollsatzunterschiede.

Viele Grüße aus der schwäbischen Sahara.

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