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Autoteile aus China - Luftfahrtstauglichkeitsbescheinigung?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
aga25 |
Geschrieben am 01 Juli 2008
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Dabei seit 01 Juli 2008 2 Beiträge
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Hallo vielleicht kann mir einer helfen ich will autoteile aus China Importieren und habe bei IHK nachgefragt wie es mit dem Zoll läuft die haben mir gesagt wenn mann Echtheitszeugnis oder Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung hat dann ist es ZOLL Frei was ich jetzt nicht verstehe ist es was muss die Firma in China beantragen oder haben um diese Echtheitszeugnis oder Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung bekommt. Kann mir da einer mal helfen bitte würde mich echt freuen DANKE!!!!
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Der_Staufer |
Geschrieben am 01 Juli 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ich gehe mal davon aus, dass Autoteile nicht in Luftfahrzeuge eingebaut werden. Deswegen ist die Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung eigentlich Quatsch, da diese nur ausgestellt wird, wenn die Waren für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Ein Echtheitszeugnis gehört auch in die Kategorie "Luftfahrttauglichkeits- bescheinigung" und die Zollaussetzung gilt nur, wenn es in Luftfahrzeuge eingebaut wird, was ich nicht glaube.
Die Auskunft der IHK war schlecht. Ich denke, sie müssen ihre Autoteile wohl oder übel verzollen müssen. Rufen sie doch einfach bei ihrem zuständigen Zollamt an und fragen dort nach.
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Zolli.bs |
Geschrieben am 02 Juli 2008
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Dabei seit 05 Juni 2007 32 Beiträge
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Die IHK hat da wohl etwas verwechselt. - Soweit ich weiss gibt für die Automobilindustrie eine Zollbefreiung im Rahmen der besonderen Verwendung.
Die muss aber beim Hauptzollamt bewilligt werden. In der Luftfahrt gibt es ein ähnliches Verfahren als Vorläufer der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung.
Ob dieses Verfahren für Sie in Frage kommt müssen Sie gemeinsam mit dem Zollamt prüfen.
Allerdings teile ich die Meinung vom Staufer: wahrscheinlich werden Sie den Zoll bezahlen müssen.
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aga25 |
Geschrieben am 02 Juli 2008
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Dabei seit 01 Juli 2008 2 Beiträge
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Danke für die Antworten.
Naja die IHK hatte mir die Zoll Codenummer von Autofelgen gegeben und da steht wenn man ebend diese Echtheitszeugniss hat ist es Zollfrei auf der Seite von Zoll.de ich rufe am besten mal beim Zollamt an.
Danke noch mals.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 02 Juli 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Sind es denn nur Autofelgen? Jede Ware hat eine andere Warennummer.
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Zeemo |
Geschrieben am 02 Juli 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Geht es tatsächlich um Import!? Für mich klingt das irgendwie nach den Einfuhrvorschriften eines ganz anderen Landes...
Wie auch immer: bei Felgen gibt es eine Vergünstigung (auch keine komplette Befreiung!), wenn die Felgen mehr oder weniger unmittelbar nach der Einfuhr dazu verwendet werden, Autos zu produzieren (siehe Posting von zolli.bs). Das scheint mir bei Dir aber nicht der Fall zu sein.
Ansonsten gäbe es nur noch die Möglichkeit der präferenziellen Vergünstigung, aber NICHT bei Ursprung China! Irgendwer - entweder der Zöllner oder Du - hat da was missverstanden und/oder sich falsch und/oder unklar ausgedrückt....
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Der_Staufer |
Geschrieben am 02 Juli 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ja Zeemo, für die Industrielle Montage unter zollamtlicher Überwachung. Tarifliche besondere Verwendung. Würde aber schon die Warennummer dann sagen.
Der Themenersteller wird einen Ausdruck aus dem ezt-online bekommen haben, und dort taucht auch das Echtheitszeugnis bei der Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung auf, was mir bis heute in diesem Zusammenhang unbekannt war.
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betterorange |
Geschrieben am 03 Juli 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Was eventuell von Wichtigkeit sein kann, ist, zu prüfen ob ggf. Markenware mit Lizenz geliefert wird, denn dann muss ggf. vom Lizenzinhaber die Einfuhr erlaubt werden. Schliesslich hat der ein Produkt entwickelt und durchprüfn lassen und steht mit seinem Namen für gewisse Qualität.
Die IHL zu Einfuhren zu befragen ist nicht wirklich hilfreich.
Bevor Di grössere Stückzahlen auf den Weg bringst kannst Du einen Musterimport durchführen und die Lage checken lassen.
Von vielen Fahrzeugteilen gibt es nicht lizensierte minderwertige Kopien, auch bei Felgen ist das so.
Im Zweifel hilft die Auskunft beim zuständigen HZA.
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