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Sonderregelung: Kleinmengen/begrenzte Mengen


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


TenshiX Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
09 Oktober 2007
62 Beiträge
Hallo,

ich bin derzeitig dabei mich im Punkto Gefahrgut etwas weiterzubilden. Alles in allem eigentlich kein Problem. Nur in einem Punkt, da stoße ich wirklich an die Grenzen.

Sonderregelungen für geringe Mengen Gefahrgut

Und zwar betrifft das die Kleinmengen und die begrenzte Mengen.


Ich verstehe leider nicht was es damit auf sich hat. Kann mir das hier bitte jemand näher erläutern. Ich danke schon jetzt für die rasche Unterweisung.

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Somo Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo,
es gibt begrenzte Mengen, LQ genannt, und Freigrenzen-Mengen. Was du von welcher Menge und wie verpackt unter diesen 2 Regelungen transportieren kannst, hängt von der UN Nr. ab (die Nr. mit der gefährliche Stoffe klassifiziert werden). Diese Nr. bekommst du aus dem Sicherheitsdatenblatt, das der Verkäufer zur Verfügung stellen muss. Falls du die UN Nr. hast kann ich dir gerne die genaueren Bedingungen für den Strassenverkehr aus dem ADR heraussuchen (Luft- und Seefracht leider nicht, da gibts wieder andere Regelungen)
LG
Marisa

TenshiX Geschrieben am 17 Juli 2008



Dabei seit
09 Oktober 2007
62 Beiträge
Vielen Dank, das war schonmal sehr hilfreich.

UN-Nummer: 1428

Wie würde es hier dann aussehen?
Danke für die Hilfe.

Somo Geschrieben am 18 Juli 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Guten Morgen, also lt. ADR:
UN 1428 NATRIUM ist Klasse 4.3 Verpackungsgruppe I Gefahrzettel 4.3 begrenzte Menge LQ0 Verpackungsanweisung P403, Beförderungskategorie 1.

D.h. als begrenzte Menge darf das nicht transportiert werden,
als freigestellte Menge max. 20 l je Beförderungseinheit (50 Punkte/l).

Um freigestellte Menge transportieren zu dürfen braucht es ein Beförderungspapier und mind. einen 2 kg ABC Pulverlöscher mit Datum der nächsten Überprüfung (bei neuen reicht in Ö das Datum auch handgeschrieben, in Bayern weiss ich nicht, im Zweifelsfall lieber einer mit Prüfplakette).

Genaueres zu dieser Kleinmengenregelung siehe http://www.auva.at/mediaDB/121330.PDF
dort ist auch ein Muster für ein Beförderungspapier.
LG
Marisa

Somo Geschrieben am 18 Juli 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Guten Morgen,
noch was vergessen: Ausrichtungspfeile auf der Verpackung nicht vergessen bitte !! (Gefahrzettel auch nicht)
LG
Marisa

TenshiX Geschrieben am 18 Juli 2008



Dabei seit
09 Oktober 2007
62 Beiträge
Ich danke dir. Damit hast du mir sehr geholfen.


Vielen vielen Dank ^-^

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