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Form A für Gemeinschaftswaren ?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Expediteur |
Geschrieben am 13 August 2008
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Dabei seit 25 Juni 2008 130 Beiträge
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Hallo Freunde!
folgende Ausgangslage:
Der Verkäufer einer Ware ist ein Vertriebsbüro in China, welches deutsche Ware aus dem Mutterhaus nach Taiwan verkauft.
Der Empfänger/Käufer bekommt also folglich eine chinesische Rechnung.
Kann ohne Probleme ein Form A für die Gemeinschaftswaren erstellt werden in dem der Endkäufer in Thailand als Empfänger auftaucht?
Lieferbedingung zwischen Vertriebsbüro und Mutterhaus ist EXW - zwischen Verkäufer und Käufer DDU.
Ich denke das das unproblematisch sein sollte, bin mir aber nicht sicher.
Kann hier vielleicht jemand kommentieren?
Vielen Dank für eure Tipps!
Gruß,
Expediteur
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 13 August 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Eigentlich kann ein Form A nur für Ursprungserzeugnisse aus Entwicklungsländern ausgestellt werden, zu denen Deutschland zweifelsfrei nicht gehört.
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Somo |
Geschrieben am 13 August 2008
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Dabei seit 21 Juni 2008 68 Beiträge
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Hallo,
erstens siehe oben, zweitens muss vermutlich wie bei anderen Präferenznachweisen Direktbeförderung eingehalten werden (falls also in China die Ware verzollt wurde, ist das nicht erfüllt).
Details siehe www.export911.com/e911...cFormA.htm
LG
Marisa
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Expediteur |
Geschrieben am 14 August 2008
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Dabei seit 25 Juni 2008 130 Beiträge
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Hallo zusammen,
danke für die Antworten, aber:
1. ich bin mir ziemlich sicher schon Form A Dokumente für deutsche Waren gesehen zu haben. Wir haben, glaube ich selber schon welche erstellt...
2. Verzollung wird nicht in China durchgeführt, da ja DDU verkauft wird.
Die Waren werden ab EXW in Deutschland übernommen und dann nach Taiwan geliefert.
Gruß,
Expediteur
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waldorf |
Geschrieben am 14 August 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bleibe dabei: keine Form A für EU-Ursprungswaren.
Selbst wenn diese Waren zur weiteren Be- oder Verarbeitung in ein Entwicklungsland geschickt werden, ist dafür kein Form A, sondern eine EUR.1 auszustellen (Art. 90a ZKDVO).
Mal abgesehen davon, ist mir nicht bekannt, dass Taiwan für EU-Waren irgendwelche Zollpräferenzen gewährt, ob mit Form A, EUR. 1 oder sonst einem Papier.
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Expediteur |
Geschrieben am 14 August 2008
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Dabei seit 25 Juni 2008 130 Beiträge
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...ich glaube Du hast Recht!
Ich meine mich zu entsinnen das wir eine EUR.1 und kein Form A ausgestellt haben.
Danke nochmals!
Gruß,
Expediteur
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Somo |
Geschrieben am 14 August 2008
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Dabei seit 21 Juni 2008 68 Beiträge
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EUR1 kanns auch nicht sein, denn dafür fehlt beim Import meines Wissens das Präferenzabkommen. Such mal mit der ZolltarifNr. in der Market Access Datenbank
LG
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waldorf |
Geschrieben am 15 August 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Somo,
ich habe ausdrücklich auf Art. 90a ZKDVO hingewiesen, der die Ausstellung einer EUR.1 im WArenverkehr mit Entwicklungsländern regelt.
Er regelt ausdrücklich die Ausstellung einer EUR.1, wenn ein EU-Unternehmen Ware zur weiteren Be- oder Verarbeitung in ein Entwicklungsland schickt, die Ware dort unter Anwendung der Kumulation ursprungsbegründet be- oder verarbeitet wird, um anschliessend mit Form A zurückgeliefert zu werden.
Die Market Access Database ist zwar nicht schlecht, stellt aber nicht auf Sonderfälle dieser Art ab. Deshalb wirst du da nichts finden.
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trusche2008 |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Hallo Expediteur,
Waldorf hat recht, es besteht derzeit kein Präferenzabkommen zwischen der EU und Taiwan. Insofern sind Präferenzbescheinigungen egal welcher Art für dieses Geschäft völlig unbedeutend. Somit stellt sich lediglich die Frage nach dem Ursprungszeugnis und dieses ist m.W. für Einfuhren in Taiwan nur für einige Waren wie bspw. Alkohol erforderlich.
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