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Export nach Hongkong
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Zeemo |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Nochmal als Nachtrag zu Luftis Beitrag: der Zoll darf - zumindest in der EU - eben nicht so einfach mir nichts, dir nichts schätzen und festsetzen! Das ist auch ganz ausdrücklich in im ZK, Art. 31 Abs. 2, beschrieben.
Kommen Zweifel am deklarierten Wert auf, so muss sich der Anmelder erst mal äußern. Er kann z.B. einen Zahlungsnachweis erbringen, falls die Ware noch nicht bezahlt ist, auch von gleichen oder gleichartigen Waren, die in der Vergangenheit eingeführt und auch schon bezahlt worden sind. Wenn dann irgendwann doch gar nichts mehr geht, muss geschätzt werden - auf der Grundlage der Material- und Herstellungskosten sowie des eventuell bereits eingetretenen Wertverlustes.
Außerdem zum Thema Vergleichswerte aus dem Internet: "unsere" Zöllner machen es sich oft einfach und drucken schön gegoogelte Preisvergleiche aus - allerdings sind das sehr oft EU-Preise, in denen dann natürlich schon Abgaben und Steuern drin stecken - das geht natürlich überhaupt gar nicht, denn nicht nur, dass die Ware doppelt (!) besteuert würde, nein, sowas ist ebenfalls ausdrücklich verboten (s.o.).
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CARGOFORUM PARTNER
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Der_Staufer |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Zeemo,
glaubst du nicht, dass Zöllner das Wissen und bei gegoogelten Preisen die Abgaben mit berücksichtigen können? Klar gibt es auch welche, die keine Ahnung haben oder nicht so weit denken, aber ich weiss, dass es bei Autos ein Erlass gibt, dass diese Kosten bei einem Wertvergleich herauszurechnen sind. Die Zöllner einfach darauf ansprechen. Aber was soll man von demotivierten Beamten erwarten, bei denen es keinerlei Leistungsanreize gibt?
@ Ausgangsbeitrag
Wisst ihr denn, wie China zu seinen Anitumpingzöllen kommt? Also ich nicht.
Ich weiss nur, dass die dt. Zollverwaltung z.B. Daten über alles sammelt, da risikobezogene Kontrollen stattfinden. Dazu gehört eine Dezentrale Beteiligenbewertung. Jede Firma hat ja ne Zollnummer und die dient zur eindeutigen Identifizierung... Wer gibt euch denn die Sicherheit, dass es in China nicht mittelererweile genauso ist? Ich weiss auch nicht wie und ob in China Betriebsprüfungen stattfinden, spätestens bei dieser ist dann der tatsächliche Zahlungsverkehr nachweisbar. Ich würde meine Firma dann nicht auf Kontrolllisten des chin. Zolls stehen haben wollen, aber das ist in der Tat Sache jeder Firma.
Es ist in Deutschland nicht strafbar, Chinesische Steuern zu hinterziehen, da China nicht assoziiert ist (§370 (6) AO), bei der Schweiz hingegen sähe es anders aus.
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trusche2008 |
Geschrieben am 21 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Meines Wissens geht einer Antidumpingmaßnahme eine negative Entwicklung eines Marktwirtschaftszweiges durch Einfuhren aus anderen Ländern voraus. Der betroffene Wirtschaftszweig zeigt dies an und bittet um Untersuchung die abhängig vom Untersuchungergebnis entweder zu dem Schluss kommt, dass eine vorläufige Antidumpingmaßnahme erhoben wird oder aber eine Maßnahme abgelehnt wird.
Selbstverständlich gibt es Betriebsprüfungen die durch das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM initiiert werden. Inwieweit aber eine weitverbreitete Unterfakturierung in China ggf. zu einer A-Maßnahme führen kann, ist mir nicht bekannt.
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