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unterschied FORMA - EUR.1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


TXLer Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
27 Februar 2008
12 Beiträge
Hallo,

was ist der Unterschied zwischen einem FORMA und einem EUR.1?
Beide bewirken wohl eine Zollbegünstigte Einfuhr im Empfangsland.
EUR.1 ist gleichzeitig ein Ursprungszeugnis soweit ich weiß.

Gruß

CARGOFORUM PARTNER

konitime Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Das Form A ist eine Präferenzbescheinigung und Ursprungszeugnis von bestimmten Drittländern wie Bangladesh, China und Vietnam usw. Es bescheinigt die Herkunft aus besagten Ländern.

Die Eur.1 ist eigentlich das selbe. Nur hier ist der Unterschied das die Abgangsländer EU assoziiert sind, wie Israel, Schweiz und Norwegen.

Ähnliches ist ein A.TR was im dualen Verkehr zwischen TR und der Europäischen Gemeinschaft eine Warenverkehrsbescheinigung ist (mit Präferenzberechtigung und Ursprungsnachweis).

Mfg.

Wilfried

Somo Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo,

zu EUR1: Präferenzabkommen gibt es mit folgenden Ländern:
Andorra (AD)*, Island (IS), Liechtenstein (LI), Norwegen (NO), Schweiz (CH), Färöer (FO),
Albanien (AL), Bosnien/Herzegowina (BA), Kroatien (HR), Kosovo (XK), Mazedonien (MK),
Montenegro (ME), Serbien (XS), Türkei (TR)*, Moldawien (MD), Ceuta/Melilla (XC/XL),
Ägypten (EG), Algerien (DZ), Jordanien (JO), Israel (IL), Libanon (LB), Marokko (MA),
Palästina (PS), Syrien (SY), Tunesien (TN), Südafrika (ZA), Chile (CL), Mexiko (MX), AKP, APS, ÜLG.

(AKP = Mitglieder des Afrika-Karibik-Pazifik Abkommens,
APS = Mitglieder des Allgemeinen Präferenzsystems,
ÜLG = Überseegebiete)
* nur für bestimmte Warengruppen

und mit dem EUR1 wird bestätigt, dass die jeweilige Ware präferenziellen Ursprung hat, d.h. dort entweder vollständig hergestellt, oder ausreichend be- oder verarbeitet wurde.

Im Gegensatz zum Präferenznachweis genügt für ein Ursprungszeugnis ein einfacher Ursprung, d.h. die Ware muss im Land erzeugt worden sein, braucht aber die Präferenzursprungskriterien nicht zu erfüllen. Bei Produkten, in denen Vormaterialien verschiedener Länder verarbeitet wurden, ist der Ursprung das Land, aus dem wertmäßig der größte Anteil kommt.

Eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR im Verkehr zwischen der Türkei und der EU bestätigt lediglich, dass es sich um verzollte Ware handelt - stellt keinen Ursprungsnachweis dar ! (für Agrar-, Kohle- und Stahlprodukte in die Türkei nach wie vor EUR1.)

LG
Marisa

konitime Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
"Warenverkehrsbescheinigung A.TR. - nur aus Türkei:
gilt nur als Ursprungsnachweis, wenn das Ursprungsland ausdrücklich von den türkischen Behörden in der A.TR. bestätigt wurde." Quelle IHK Detmold.

APS-Länder Formblatt A = Form A

"Im Gegensatz zum Präferenznachweis genügt für ein Ursprungszeugnis ein einfacher Ursprung, d.h. die Ware muss im Land erzeugt worden sein, braucht aber die Präferenzursprungskriterien nicht zu erfüllen"
Kann aber niemals Präferenzursprungskritieren erfüllen...

Ursprungszeugnisse sind zumeist auch formlos d.h. das eins aus den Vereinigten Staaten ganz anders aussieht als eins aus Südkorea oder Bangladesh. Ausnahme ist nur bei Anfrage von Einfuhrlizenzen. Da haben UZ's irgendwie gleich aus.

Mfg

Wilfried

konitime Geschrieben am 28 August 2008



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Ach ja..

nicht jede Vorlage einer Präferenzbescheinigung rechtfertigt eine Festsetzung von Zollfreiheit oder -ermäßigung. Das wird durch EZT und Taric geregelt wie hoch der Zollsatz bei Vorlage einer Präferenzbescheinigung ist (wenn akzeptiert).

Mfg.

Wilfried

Somo Geschrieben am 29 August 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo TXLer,
lass dich nicht verwirren, auch wenn das obige widersprüchlich ausschaut, ist es richtig - Wilfried schreibt aus der Sicht des Importeurs und ich aus der des Exporteurs.
LG
Marisa

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