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12 Flaschen Wein nach NY per DHL


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funkydoodle Geschrieben am 15 Oktober 2008



Dabei seit
15 Oktober 2008
2 Beiträge
Liebe Forumsmitglieder,

sehr hoffe ich auf Ihre Hinweise in dieser Sache: Ich möchte ein Dankesgeschenk nach New York schicken: 12 Flaschen Riesling, die es dort nicht gibt.

Nun erfahre ich von meinem Winzer, daß DHL für 280 Euro einen 12er in die USA schicken würde, deklariert als Geschenk. Allerdings müßte der Empfänger über eine allgemeine "Importlizenz" verfügen. Ich halte nicht für abwegig, daß er diese hat, allerdings

- ist die Aussage von DHL korrekt?
- fallen ggf. vielleicht weitere Gebühren an, wie Zoll?
- und wie kann ich "Importlizenz" genauer definieren, sollte mein Bekannter in den USA rückfragen? Mir scheint das mächtig unspezifisch.

Über jeden Hinweis würde ich mich sehr freuen.

Es grüßt,

Ihr funkydoodle


Zuletzt bearbeitet von funkydoodle am 19 Okt 2008 - 14:14, insgesamt einmal bearbeitet

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betterorange Geschrieben am 16 Oktober 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
funkydoodle wrote:

- ist die Aussage von DHL korrekt?
- fallen ggf. vielleicht weitere Gebühren an, wie Zoll?
- und wie kann ich "Importlizenz" genauer definieren, sollte mein Bekannter in den USA rückfragen? Mir scheint das mächtig unspezifisch.


1. Ja
2. Ja
3. Jede Einfuhr von Nahrungsmitteln und Alkoholika, auch als Geschenk unterliegt besonderen Bestimmungen. Diese kann Dein Bekannten ja mal bei einem ihm bekannten US Zollagenten hinterfragen.

Ggf. findest Du einen deutschen Weinexporteur der dafür schon für seine Weine alle Vorkehrungen getroffen hat, fragst ihn ob er deinen Wein mit ins Sortiment nimmt und dann hättest Du den Bereich der Lizenzen ggf. eher abgedeckt.

Viel Glück, b.o.

Airman2069 Geschrieben am 16 Oktober 2008



Dabei seit
15 Oktober 2007
74 Beiträge
Ja die Aussage von DHL ist richtig.

Für alkoholische Getränke ist eine Importlizenz der Drug & Food Administration notwendig, die aber nur offizielle Importeure erhalten.
Privatpersonen oder andere Unternehmen nicht.

Wenn der Empfänger also über eine Lizenz verfügt, braucht die Sendung auch nicht als Geschenk deklariert werden.

Als Geschenk muss sie halt nur deklariert werden, wenn die erforderliche Lizenz nicht vorliegt und die Vorschriften umgangen werden sollen.

Ich persönlich habe bisher und werde auch zukünftig die Finger von Sendungen lassen, wo diese Lizenz nicht vorliegt.

Ich hatte einmal eine andere Sendung im Zoll liegen und hatte ein halbes Jahr Arbeit bevor diese letztendlich retouniert wurde.

funkydoodle Geschrieben am 19 Oktober 2008



Dabei seit
15 Oktober 2008
2 Beiträge
betterorange, Airman2069,

besten Dank für Ihre Hinweise. Ich werde mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen müssen. Daß der Versand so aufwendig ist, hatte ich mir im Traum nicht vorgestellt.

Ich werde schauen, daß ich einen Besitzer dieser Lizenz ausfindig machen kann und dann erst versenden.

Es grüßt sehr herzlich,

funkydoodle

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