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Ablader, Be-, Verfrachter


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Transporttussi Geschrieben am 17 Oktober 2005





Moin!

Mich würde es freuen, wenn jemand mir sagen könnte, ob die Definitionen unten so richtig sind:

Ablader ist, wer aufgrund des Frachtvertrages mit dem Reeder (Verfrachter) oder Schiffsmakler die Güter körperlich dem Verfrachter im eigenen Namen an das Schiff anliefert. Ablader kann sowohl der Ausführer (Exporteur), als auch der Spediteur sein: Der Spediteur ist dann Befrachter (Verlader) und Ablader zugleich. Zum Unterschied vom Spediteur wird der Ausführer in diesem Fall als "Urablader" bezeichnet - Ablader ist meistens auch der im B/L als Absender erscheint.

Befrachter ist, wer die Güter dem Verfrachter zum Transport anbietet und mit ihm den Seefrachtvertrag abschließt. Befrachter kann auch Spediteur sein. Befrachter ist verglichen mit dem Landfrachtrecht frachtbriefmäßiger Absender.

Verfrachter ist Frachtführer im Seeverkehr - derjenige, der das Seefrachtgeschäft gewerbsmäßig betreibt, er ist Reeder oder Ausrüster. V. ist Vertragspartner, der mit Befrachter/Ablader den Seefrachtvertrag abschließt.

Würd mich über Beiträge freuen.

ciau
Janina

CARGOFORUM PARTNER

Michael Geschrieben am 18 Oktober 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin Janina,

Zitieren::
Mich würde es freuen, wenn jemand mir sagen könnte, ob die Definitionen unten so richtig sind
Ich schreibe einfach mal so ein paar Kommentare dazu, die mir beim Lesen Deines Postings so einfallen. - Definitionen sollen ja eigentlich mit eher wenigen Worte etwas klar ausdrücken und festlegen. Vergleiche verwässern das wieder.

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Ablader ist, wer aufgrund des Frachtvertrages mit dem Reeder (Verfrachter) oder Schiffsmakler die Güter körperlich dem Verfrachter im eigenen Namen an das Schiff anliefert.
Da gehen die Begrifflichkeiten leider ein wenig durcheinander. Du schreibst richtig, daß der Ablader die Güter im eigenen Namen an das Schiff (oder den Kaischuppen) anliefert. Das tut er aufgrund eines (Speditions-)Vertrages, den er mit einem Dritten hat. Dies ist oft der Befrachter, kann aber z.B. auch der Verkäufer oder Käufer der Ware sein, falls dieser nicht gleichzeitig Befrachter ist oder noch kein Seefrachtvertrag abgeschlossen ist.

Die Gleichstellung von Reeder und Verfrachter ist leider nicht richtig: Reeder ist, wer sich eines ihm gehörenden Schiffes zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bedient. Verfrachter ist, wer die Beförderung der Güter über See übernimmt. Er kann Reeder oder Charterer sein (siehe weiter unten).

Der Schiffsmakler hat hier nichts zu suchen. Er ist nur Mittler zwischen Befrachter und Verfrachter.

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Ablader ist meistens auch der im B/L als Absender erscheint.
Nach deutschem Recht (und nur im deutschen Recht gibt es überhaupt einen Ablader) hat der Ablader Anspruch auf Ausstellung des Konnossements und wird auch der Ablader dort genannt. Mit "Absender" meinst Du sicher den "Shipper", das ist dann der Ablader.

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Verfrachter ist Frachtführer im Seeverkehr - derjenige, der das Seefrachtgeschäft gewerbsmäßig betreibt, er ist Reeder oder Ausrüster.
Ja, aber... :wink:

Verfrachter übernimmt Beförderung der Güter über See. Bedient er sich dabei eines eigenen Schiffes, ist er Reeder, nutzt er ein gechartertes Schiff, ist er Charterer. Muß er das gecharterte Schiff noch bemannen und ausrüsten, ist er Ausrüster.

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V. ist Vertragspartner, der mit Befrachter/Ablader den Seefrachtvertrag abschließt.
Nein. Befrachter ist, wer mit dem Verfrachter den Seefrachtvertrag schließt. Schließt der Ablader im Auftrag seines Auftraggebers den Seefrachtvertrag mit dem Verfrachter, wird er dadurch zum Befrachter.

Recht schön finde ich übrigens die Erklärungen, die dazu im Müller-Krauß stehen:

"Befrachter (Charterer) verspricht vertraglich, Güter zur Beförderung zu liefern und Fracht zu bezahlen.

Verfrachter (Carrier, Owner) verspricht vertraglich, Güter gegen Fracht zu befördern und an den Inhaber des Konnossements auszuliefern. Häufig ist er der Reeder.

Ablader (Shipper) liefert die Güter im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Befrachters an das Schiff."

Daß Befrachter und Verfrachter Vertragspartner sind, steht zwar nicht nochmal explizit da, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang.

Gruß,
Michael

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