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Annahme "unter Vorbehalt"


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


Another_Sky Geschrieben am 08 Dezember 2008



Dabei seit
11 Februar 2007
70 Beiträge
Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe.

Wir als KEPler arbeiten ja mit entsprechenden Scannnergaräten in der Auslieferung / Abholung. Das ist ja mittlerweile Gang und Gäbe.

Heute hatte ich den Fall, dass ein Kunde bei mir Anrief und mir eine Frage stellte, die ich nicht zu 100% beanworten konnte.

Wenn eine Sendung angeliefert wird welche beschädigt ist und der Kunde diese dennoch annehmen will, um zu prüfen was nun tatsächlich Bruch ist, wird im Stückgutverkehr mit "unter Vorbehalt" unterschrieben. Eine rechtliche Bedeutung hat dies ja nicht. Zumindest meine ich das mal hier im Forum gelesen zu haben. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liegen sollte.

Im vorliegenden Fall wollte einer unserer Fahrer ein etwas aufgerissenes Paket anliefern. Der Empfänger hat gesehen, dass ein Teil beschädigt gewesen ist. Nun wollte er den Rest prüfen und hätte nun das Paket öffnen müssen. Das darf er ja erst, wenn er unterschrieben hat. Wenn er aber nun unterschreibt haben wir ja eine "reine Quittung". Schließlich wird ja lediglich der Status gesetzt (komplette Auslieferung) und vom Empfänger unterschrieben. Ein Status "beschädigt angeliefert" gibt es zumindest nicht bei uns.

Wie handhaben das andere KEPler? Im Grunde muss der Empfänger sich doch entscheiden, ob er annimmt oder ob er die Annahme verweigert?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!

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MagNet-99 Geschrieben am 08 Dezember 2008



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Another_Sky,

was sagen denn Eure AGB dazu ?

Gruss
MagNet-99

betterorange Geschrieben am 09 Dezember 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Another Sky, da gibt es eigentlich nur entweder annehmen oder zurückgehen lassen, ausser der Disponent gibt dem Kunden ok zur Anlieferung unter Vorbehalt.
Ich lasse defekte Pakete immer zurückgehen.
Cheers, bo

Another_Sky Geschrieben am 09 Dezember 2008



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11 Februar 2007
70 Beiträge
Guten Morgen,

@MagNet-99; wir arbeiten auf Grundlage der ADSp die durch unsere eigenen AGB ergänzt werden. Jedoch geht aus unseren AGB ein solcher Fall nicht hervor. Ein Hinweis auf die Annahme "unter Vorbehalt" gibt es in unseren AGB nicht.

@bo; So ist es ja auch bei uns. Entweder der Empfänger nimmt die Sendung an oder verweigert die Annahme.

Es schaut doch so aus, dass wir als Dienstleister verpflichtet sind, die Sendung so an den Empfänger auszuliefern wie wir diese übernommen haben. Das bedeutet in einem äusserlich einwandfreiem Zustand.

Wenn der Empfänger nun unterschreibt und die Ware annimmt, trotz offensichtlicher Beschädigung, sind wir als Dienstleister aus der Haftung raus. Wir haben ja mit der Unterschrift eine reine Quittung. Schließlich gibt es keinen Status der "Sdg beschädigt ausgeliefert" lautet.

MagNet-99 Geschrieben am 09 Dezember 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Another_Sky,

ok, wenn die AGB nichts dazu sagt und ADSp die Grundlage ist......

Patentlösung habe ich nicht, schreibe einfach mal meine Gedanken auf:

Ich gehe davon aus, das der Endempfänger ein Privathaushalt ist, dann -> ADSp ungültig, weil:
ADSp 2.4
Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Also HGB ??? Oder auch nur für Kaufleute ?

Hier kennen wir normal das Konstrukt: Offene Mängel sofort abschreiben, Verdeckte Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen....

Annahmen mit dem Hinweis 'Unter Vorbehalt' o.ä. entbehren jeder Grundlagen und sind nichtig.

Meines Erachtens trifft aber trotzdem den Paketdienst die Schuld, da er nicht versuchen darf, an der Schnittstelle zu seinen Gunsten zu beeinflussen bzw. nicht die Möglichkeit zur Kontrolle zu geben bzw. in seinem elektronischen Zustelltool keine Möglichkeit für rechtmäßige Abschreibungen oder Vorbehalten vorzusehen...

Sich eine 'reine Quittung' zu erschleichen in dem Bewusstsein, das etwas beschädigt wurde halte ich für verwerflich...

Wie gesagt -> Das sind nur 'Gedanken'....

Gruss
MagNet-99

Another_Sky Geschrieben am 09 Dezember 2008



Dabei seit
11 Februar 2007
70 Beiträge
Hallo MagNet-99,

vielen Dank für deine Antwort.

Es geht ja weniger darum sich eine reine Quittung zu erschleichen. Das liegt uns fern.

Wir sind rein im BtoB Bereich tätig. Endkunden beliefern wir eher selten.

Dass der Schaden in unserer Obhut entstanden ist, das ist eindeutig und das wird auch keiner abstreiten. Es ging halt lediglich darum, dass der Empfänger (ein Bauhaus) ein etwas größeres Paket angeliefert bekam. Das Paket war aufgerissen. Der Empfänger wollte nun den Inhalt prüfen, was er noch gebrauchen kann. Um das aber machen zu können / dürfen muss er ja unterschreiben. Ohne Unterschrift hat er ja gegenüber dieser Sendung keine handhabe und darf die Sendung nicht öffnen.

Was meinst du bitte mit abschreiben? Ein Hinweis auf das Display des Scanners ist nur schwer möglich. Hier werden ja lediglich Status vergeben und unterzeichnet.

Gruß aus Köln

juergen2 Geschrieben am 10 Dezember 2008



Dabei seit
20 Oktober 2005
307 Beiträge
Hallo,

da ich in einem früheren Leben auch mal verantwortlicher KEPler war, und zwar genau in der Phase der Einführung solcher Handheld-Scanner, habe ich seinerzeit diese ganzen internen Diskussionen über Stati, Unterschriften etc. ziemlich detailiert mitbekommen.

Letztlich wurde auch bei uns seinerzeit nur reine Quittung oder Annahme verweigert eingesetzt; Hintergrund einen Status "beschädigt angeliefert" nicht anzubieten war damals schlicht und ergreifend die techn. eingeschränkte Kapazität des Scanner sowie der verarbeitenden Software, die gaben einfach nur ne begrenzte Anzahl Stati her.

Auf die Frage nach der Dokumentation einer Beschädigung bei Anlieferung wurde seinerzeit von unseren Rechtsverdrehern klar gesagt daß der Empfänger ja immer die Möglichkeit hat einen verdeckten Schaden anzumelden; dies sei auch gängige Praxis bei Verpackung beschädigt, weil das nicht zwingend auch "Ware beschädigt" heisst.

Im Klartext: Empfänger muss sich entscheiden ob er die Ware annimmt (erstmal gegen reine Quittung) und dann ggfs. im tatsächlichen Schadenfall wie bei verdecktem Schaden anmeldet, oder ob er auf Nummer sicher geht und AV macht.

Rechtlich einwandfrei, aber aus meiner Sicht bei den heutigen, sicherlich besseren technischen Möglichkeiten wäre ein zusätzlicher Status "beschädigt angeliefert" Kunden- und auch Kundendienstfreundlicher.

Gruss

Juergen2

betterorange Geschrieben am 10 Dezember 2008



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02 April 2007
1271 Beiträge
juergen2. Du irrst bei der Annahme offensichtlicher Schäden. Wer die blank quittiert siehtr dumm aus. Wenn dann ein Konstrukt gebaut wird mit verdecktem Schaden sehe ich das als nicht sauber an, um mich ein wenig zurück zu halten.

Somo Geschrieben am 10 Dezember 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo,
ich kann nur jeden warnen, eine beschädigte Sendung mittels Unterschrift auf einem Scanner anzunehmen.

Wir hatten das mal, Ware beschädigt, am separat dazu vorgelegten Lieferschein eines sehr bekannten Kurierdienstes und Spediteurs auch den Schaden vermerkt, und dies der Versicherung gemeldet.
Der KurierdienstSpediteur hat dann der Versicherung die "rein gezeichnete" Scannerunterschrift präsentiert und den 2. von ihm erstellten Beleg "vergessen". Die "Begründung" erfuhren wir dann später: man lässts auf eine Klage ankommen, weil man weiss dass für 500,-- EUR eine Versicherung nicht klagen wird !!!
(der gute wusste zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht, was bei uns hausintern "Black List for ever" heisst).
LG
Marisa

Another_Sky Geschrieben am 11 Dezember 2008



Dabei seit
11 Februar 2007
70 Beiträge
Hallo Marisa,

vielleicht arbeitet dieses Unternehmen mit Subunternehmern oder der Fahrer hat schlichtweg den zusätzlichen Lieferschein mit der Bemerkung nicht weitergeleitet.

Wenn sowas bei einer Sdg meiner Kunden passieren würde und der Fahrer die Unterlagen nicht weitergibt, dann kann ich auch nichts anderes machen, als den Schaden abzulehnen.

Ihr hättet euch eine Kopie machen sollen. In solchen Fällen sollte man sich absichern. Das soll allerdings keine Entschuldigung für das Vorgehen des Fahrers / des Unternehmens sein.

@Jürgen2; wir haben in unserem Systen die Möglichkeit einen Bruch on Tour zu scannen. Wenn aber der Empfänger, unter Kenntnisnahme des Schadens unterschreibt, wird es schwer Regressansprüche geltend zu machen. Ausserdem wird dieser Bruch wieder mit in die Niederlassung genommen und schlägt als offene Verfügung beim Kundenservice auf. Dieser meldet den Schaden dem Versender und wartet die Verfügung.
Verdeckte Schäden muss ich grundsätzlich ablehnen! Wir sind verpflichtet die Sendung so zu auszuliefern, wie wir diese übernommen haben. In einem äusserlich einwandfreiem Zustand. Wenn nun ein verdeckter Schaden auftritt muss ich davon ausgehen, dass der Versender die Ware nicht ausreichend verpackt hat. Und somit ist der Schaden wegen mangelhafter Verpackung abzulehnen.

Oder sieht das hier Jemand anders?

Gruß aus Köln

Somo Geschrieben am 11 Dezember 2008



Dabei seit
21 Juni 2008
68 Beiträge
Hallo Another_Sky,
ich weiss nicht ob einer der größten KEPler sich Subunternehmen bedient, der Wagen des Zustellers hatte die übliche zweifärbige Lackierung im mittleren Bereich des sichtbaren Spektrums.

Der Empfänger hatte das Original, von diesem haben wir mit der Schadensmeldung auch die Kopie bekommen, die Versicherung erhielt vom KEPler allerdings die Kopie der linken Hälfte des Belegs, wo eben der Schadensvermerk nicht drauf war, zusammen mit einem Scannerausdruck, "Ware in Ordnung übernommen", der am Display aber schon mal gar nicht aufscheint (im Nachhinein von uns getestet).

Dass die Versicherungsabteilung des KEPlers in diesem Fall einen "Fehler" gemacht hat, ist den Leuten mittlerweile sehr bewusst, ich möchte hier allerdings auf spätere "Schadensregulierungsversuche" seitens des KEPlers nicht eingehen.

Meine Warnung hier nochmals:
beschädigte Sendungen nicht mittels Unterschrift auf einem Scanner annehmen !!! gilt vor allem für Kleinunternehmen, die einen 500,- EUR Schaden nicht aus der Portokasse wegstecken, und sich auch nicht entsprechend wehren können.
LG
Marisa

Zeemo Geschrieben am 25 Dezember 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Soweit ich weiß, gibt es bei uns durchaus den Status "beschädigt angeliefert". Normalerweise werden dann bei KEPlern und auch bei Stückgut-Systemanbietern Schadensmeldungen erstellt, die dann der Quittung sozusagen als Anlage beigefügt werden. Die werden sowohl vom Empfänger als auch vom Fahrer unterschrieben - das bedeutet natürlich kein Eingeständnis einer Haftung oder gar einer Schuld des Fahrers, nur eine Bestätigung, dass bei Ablieferung der beschriebene Schaden vorlag. Damit und in Verbindung mit dem entsprechenden Status dürfte die Regulierung kein Problem sein.

Ich muss allerdings hinzufügen, dass ich, da ich ausschließlich im Bereich der Importverzollung tätig bin, diesbezüglich keine direkte Erfahrung vorweisen kann.

Frohe Weihnachten übrigens! :-)

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