Streetblade wrote: |
Hallo LazarusLong,
habe diese Woche meine Urkunde von der IHK bekommen und bin nun offizieller Gefahrgutbeauftragter Straße/Schiene/Luft...
Soweit so gut.
Nun habe ich aber leider nichts im DGR gefunden wie und ob man in der Luftfracht von seinem Unternehmen bestellt wird. (in der ADR ist dies ja sehr gut beschrieben)..
Meine Frage wäre jetzt ob es in der Luftfracht genauso läuft wie auf der Strße und ich die Vorlage nur dementsprechend umarbeiten muss oder ob ich mir diese Vorlagen selbst erstellen muss ggf beim Luftfahrtbundesamt einholen muss ?
Weiterhin wüsste ic gern ob jedes Unternehmen erst einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss um Gefahrgut für Luft abfertigen zu können oder ob dafür der PK6 ausreicht?
Muss ich in der Luftfracht ebenso wie im Landverkehr Halbjahresbericht / Jahresbericht über die versandte Menge erstellen (dazu habe ich leider im DGR nur einen Hinweis gefunden das alle relevanten zum Versand des Gutes gehörigen Dokumente für einen Zeitraum von ca. 3-4 Monaten aufgehoben werden müssen)
Bin ich berechtigt als bestellter Gefahrgutbeauftragter des Unternehmens eine Schulung der eigenen Mitarbeiter in z.B. PK3/4/5 durchzuführen damit diese selbstständig AWB`s unterzeichnen dürfen ?
Ich weiss, das sind ne Menge Fragen aber leider kenn ich keinen Gefahrgutbeauftragten der mir mit meinen Fragen weiterhelfen kann.
Danke schon mal im vorraus für Antworten
MfG
Streetblade |
Hallo Streetblade,
1) Die Bestellungsurkunde deines AG muss alle Verkehrsträger ausweisen für die Du verantwortlich sein sollst.
2) Selbstverständlich brauchst du für jeden Verkehrsträger einen Befähigungsnachweis
3) Last but not least... Du brauchst die Anerkennung von der IHK (Prüfung). Nennt sich jetzt "European Safety Advisor":-)
- Sollte nach dem was Du gesagt hast bei Dir kein Problem sein!
Aufbewahrung von Unterlagen:
Vergiss was im IATA-DGR und der ICAO-TI steht. nationales REcht ist dort vorrangig. Schulungsunterlagen musst du mindestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit aufheben, DGD's etc. mindestens ein Jahr, doch Achtung: Meist sind dies auch Gescháftsunterlagen im Sinne des HGB für die eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (ja, leider!) gilt.
4) Es wird ein jährlicher Bericht des Gefahrgutbeauftragten verlangt. Ob das kalenderjáhrlich oder im Steuerjahr passiert kommt auf Dich und Deinen AG an.
5) Schulung durch Dich: Befähigt bist du als Gefahrgutbeauftragter schon mal. Doch Achtung: Die Lehrgänge müssen durch das LBA anerkannt sein.
Hierzu musst Du Lehrgangsmaterial, eigene Befähigungsnachweise, ggfs. die Befähigungsnachweise anderer Instruktoren und einen Kurzabriss über Deinen AG beim LBA in Raunheim (Abt. Gefahrgut) einreichen. Dauert nach meiner Erinnerung so ca. 4 bis 8 Wochen bis zur Genehmigung.
IATA hat für sowas sog. "Instructor Toolkits" die beim Aufbau eines eigenen Lehrgangs hilfreich sein können und bietet auch Lehrgänge für Instruktoren an - auf Englisch, natürlich. Ob das was für Dich ist musst Du selbst beurteilen.
Wenn Du nicht gearde PK 6, 1 und 3 schulst sind die Anforderungen nicht so hoch; wenn Du Hilfe brauchst beim Zusammenstoppeln melde Dich einfach.
So - tut mir leid wenn ich mich etwas verspätet gemeldet habe, aber ich war ziemlich beschäftigt und kam nicht dazu mal durchs Forum zu stöbern.
Hoffe das hilft dir weiter, im Zweifelsfall ist es nie verkehrt die Planung auch mal mit dem LBA abzusprechen. I.d.R. sind die recht hilfsbereit und freuen sich wenn sie im vorhinein einbezogen werden...
Gruss, LL