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Gesetzliche Definition Kombinierter Verkehr?


Kombinierter Verkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister zu multimodaler Transport. Unser Forum Kombinierter Verkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den multimodalen Transport von Waren? Wie wähle ich die richtigen Verkehrsträger für meinen multimodalen Transport? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für einen multimodalen Transport? Welche Risiken gibt es bei multimodalen Transporten? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des multimodalen Transportes verbessern?


EYJAH Geschrieben am 12 März 2009



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04 Februar 2005
20 Beiträge
Moin,

Kombinierter Verkehr: gesetzliche Definition??

kann mir jemand sagen in welchen Gesetzt dies genau definiert ist?

wann ist es per Gesetzt kV
um z. B. die 44 Tonnen gG ausnutzen zu können etc....

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MagNet-99 Geschrieben am 12 März 2009



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2708 Beiträge
Hallo EYJAH,

Zuerstmal die STVZO Teil 3 § 34 Absatz 6 Nummer 6 :

....(6) Bei Fahrzeugkombinationen (Züge und Sattelkraftfahrzeuge) darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für Achslasten, Anhängelasten und Einzelfahrzeuge folgende Werte nicht übersteigen:
....
6. Sattelkraftfahrzeug, bestehend aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei- oder dreiachsigem Sattelanhänger, das im kombinierten Verkehr im Sinne der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 368 S. 38) einen ISO-Container von 40 Fuß befördert - 44 t ....

Und dann die 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO

Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil l Nr. 46.
ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 1997
Dreiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (53. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Vom 2. Juli 1997
www.kombiverkehr.de/ne...ownload/58

Zufrieden ?

Gruss
MagNet-99

ruedu Geschrieben am 18 März 2009



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58 Beiträge
EYJAH,
meines Wissens gibt es noch keine gesetzliche Definition. Speziell was die Haftung anbelangt, wird auf internationaler Eben versucht, einheitliche Regelungen zu vereinbaren.
Eine gute Übersicht, was ein KV ist, findest du bei SGKV.

EYJAH Geschrieben am 18 März 2009



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20 Beiträge
Danke soweit,
wenn ich das richtig interpretiere ist es kein kombinierter Verkehr sobald der Ladungsträger (Container, Trailer etc) gewechselt wird oder?
Z. B. von Trailer im Hafen auf Mafi oder Flatrack.
Gruß
éyjah

ruedu Geschrieben am 19 März 2009



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16 Juni 2008
58 Beiträge
Das kann durchaus ein kombinierter Verkehr sein. "Kombiert" bedeutet eben, dass verschiedene Verkehrsträger benützt werden (LKW, Bahn, BiSchi oder Hochsee), also eine intermodale Transportkette gebildet wird.

Der Umlad von einem Verkehrsträgern zum anderen geschiet durch systematische Erleichterungen. Konventionelles Stückgut, das nicht in Ladeeinheiten transportiert wird, ist kein kombinierter Verkehr, wohl aber wenn dieses Stückgut in Container oder Wechselpritschen befödert wird und diese Behälter umgeladen werden.

Aber gesetzliche Definitionen habe ich noch nirgends gefunden.

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