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Incoterm DDP Zoll und EUSt


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


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oleda Geschrieben am 26 März 2009



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10 April 2008
365 Beiträge
Sorry hatefreight, aber wenn Du mal in die Incoterms guckst, da merkst Du das das quatsch ist:

[url=http://www.iccwbo.org/incoterms/preambles/pdf/DDP.pdf wrote:
Incoterms 2000 - DDP (Auszug)[/url]"]
The seller hast to bear all the costs and risks involved in bringing the goods thereto including, where applicable, any duty (which term includes the responsibility for and the risk of the carrying out of customs formalities and the payment of the formalities, custom duties, taxes and other charges) for import in the country of destination.

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xpress Geschrieben am 26 März 2009



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Und wird das in der Praxis auch so gehandhabt? Ich meine der Chinese hat doch in der Regel keine Ahnung wen er mit der Verzollung in Deutschland beauftragen soll wenn er mir etwas per Luftfracht schickt.

Kann leider noch nicht ganz nachvollziehen warum hier so engagiert von DDP abgeraten wird.

Zitieren::
Zollheini hat Recht, wenn er auf die Problematik des Vorsteuerabzugs hinweist und die Tatsache das grosse Speditionen täglich DDP - Sendungen abwickeln, heisst nicht, dass sie das richtig machen.

Ich meine wenn, wie bereits erwähnt, eine vielzahl von großen Spediteuren täglich DDP Sendungen abwickeln und das auch noch falsch dann kann ich mir nicht vorstellen dass denen das nicht vor die Füße fällt.

Zitieren::
Das kann aber den Speditionen meist egal sein, weil das Risiko meist dann doch beim Empfänger bleibt (der zollrechtlich trotzdem verantwortlich ist, obwohl die Lieferbedingung dies eigentlich ausschliesst).

Ist das tatsächlich so? Wäre in meinen Augen absolut falsch, ist der Empfänger unzufrieden wird der sich beim Absender beschweren und das ist dann der Kunde des Spediteurs. Und dem Spediteur geht es doch eh schon schlecht da braucht er keine genervten Kunden.

Ebenso wie bei den KEP`lern.

Zitieren::
Wenn ich mir die Zollabwicklung von manchen KEPler importseitig so ankucke, dann sollte man von DDP die Finger lassen...

Wenn ein Dienstleister vermeintlich täglich etwas falsch macht kann es doch nicht so falsch sein wenn er dadurch keine größeren Probleme bekommt oder? Ich denke da nur an die großen Namen der KEP Branche wie zum Beispiel aus dem Film Cast Away. ;-)

Interessiert mich ehrlich warum man davon die Finger lassen sollte und welche Alternative es denn gibt wenn ich von DDP die Finger lassen will und der Absender aber möchte, dass der Empfänger weder Zoll noch Steuern zahlen soll?

Lieben Dank & Gruß

oleda Geschrieben am 26 März 2009



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10 April 2008
365 Beiträge
Ich verstehe das Problem nicht. Der chinesische Lieferant beauftragt seinen Spediteur die Ware bis zur Haustuer des Empfaenger inklusive Verzollung zu bringen. Fertig!

Natuerlich setzt der Spediteur in China sein Haus/seinen Agenten in Deutschland fuer Nachlauf und Verzollung ein.

Der Empfaenger muss nach Incoterms KEINEN Spediteur fuer Nachlauf oder Verzollung beauftragen, dann ist nicht mehr DDP gem. Incoterms 2000.

Ich habe ueberhaupt kein Problem mit DDP, nur wie schon eher geschrieben muss der Vertrag eindeutig sein bezueglich USt usw. und beide Seiten sollten sich ueber die lokalen Usancen bewusst sein, steht sogar extra in den Incoterms drin.

xpress Geschrieben am 27 März 2009



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16 August 2007
76 Beiträge
Zitieren::
Ich habe ueberhaupt kein Problem mit DDP

Waren auch andere die da dringlicher von abgeraten haben und meinten, dass es häufig falsch gemacht wird von Spediteuren und KEP'lern.

Zitieren::
nur wie schon eher geschrieben muss der Vertrag eindeutig sein bezueglich USt

Stefan1531
Zitieren::
DDP heißt ja "Delivery, Duty paid" also ganz klar:
Lieferung und Zölle bezahlt der Versender.

Somit ist das in Bezug auf EuSt doch eindeutig!?

Dabei ist mir noch etwas aufgefallen:
Zollheini
Zitieren::
Ergänzend möchte ich hier anbringen, dass die Lieferbedingung "DDP" im grenzüberschreitenden Verkehr mit Drittländern völlig untauglich ist.

Aber wann denn dann? Ich meine wenn es nicht in Drittländer geht brauche ich auch den Incoterm DDP nicht. Dann könnte man den ja streichen?

Entschuldigt bitte meine erneutes Nachfragen aber bin ja schließlich auch hier um etwas zu lernen :-)


Zitieren::
Der Empfaenger muss nach Incoterms KEINEN Spediteur fuer Nachlauf oder Verzollung beauftragen, dann ist nicht mehr DDP gem. Incoterms 2000.

Das hab ich schonmal. Hatte Staufer ja auch schon einige postings weietr vorne geschrieben.

Jedenfalls wünsch ich schonmal ein schönes Wochenende.

betterorange Geschrieben am 30 März 2009



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02 April 2007
1271 Beiträge
Mir erscheinen die Einlassungen zum Teil nicht wirklich gelebt. ddp heisst nicht inclusive VAT. Sollte dies gewünscht sein, hat der Auftraggeber dies so zu bestellen.

Das Einfuhrverfahren darf nur mit Zustimmung des Importeurs auf seinen Namen durchgeführt werden, hat er doch die Möglichkeit zu Kosten des Absenders seinen eigenen Spediteur speziell für die Versteuereung zu beauftragen etc. Dies ist alles Spediteurpraxis.

Das die INCOTERMS nicht im Welthandel relevant sein sollen, weil man den einen oder anderen Punkt nicht versteht ist schon bezeichnend.

Ich wickle teilweise auch grössere Aufträge nach den Incoterms ab und fahre da nicht schlecht mit.

Bis dann, b.o.

Der_Staufer Geschrieben am 30 März 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Ne b.o.,

der Importeur kann sich auch indirekt vertreten lassen. In der Regel wird dies dann schon bei Vertragsabschluss geregelt.

Aber hier weichen Praxis und Theorie wohl am weitesten im Zollrecht voneinander ab...

Zeemo Geschrieben am 30 März 2009



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Ich möchte noch hinzufügen, dass der allergrößte Teil der Einführer nicht die Themen "Incoterm" und "Frankatur" auseinanderhalten können. Das eine bezeichnet die vertraglich geregelten Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer, während die Frankaturen, also die Angaben auf z.B. Frachtbriefen, wer für welche Kosten aufzukommen hat, maßgeblich für den Dienstleister sind. Die müssen nicht zwangsläufig zusammenhängen, aber es ist natürlich vorteilhaft, wenn sie das tun. Viele behaupten, sie hätten "DDP gekauft", und oft steht dann auch tatsächlich "DDP" auf der Rechnung, aber in der Frankatur ist dies nicht wiedergegeben! Da wird's dann natürlich kritisch, und hinterher wird's dann dem KEP in die Schuhe geschoben, dabei hat der Einführer nur seine Lieferanten nicht im Griff.

Ich habe allerdings durchaus den Eindruck, dass diejenigen, die hier im Forum die werte Verladerschaft repräsentieren, zu den informierten (elitären) Kreisen gehört und diese Unterscheidung wohl zu treffen weiß.

carinaz6590 Geschrieben am 09 August 2013



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22 Juli 2013
28 Beiträge
Hallo zusammen,
wir haben auch oft Importsendungen mit der Incoterm DDP. Wir bekommen dann von der jew. Spedition ne Mail, dass Ware für unsere Firma eintreffen wird. Wir geben dann eine Verzollungsanweisung, wie die Spedition die Ware zu verzollen hat, weil unsere Firma ja dann auch als Empfänger im Steuerbescheid steht und wir für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich sind.
Zoll zahlt überlicherweise der Absender und wir übernehmen die VAT, da wir Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Hatten auch schon Prüfungen und alles war ok. Der Prüfer meinte eben sogar, dass wir für die Richtigkeit verantwortlich sind, da wir Empfänger sind.

Tobbie Geschrieben am 09 August 2013



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28 September 2011
151 Beiträge
Die Aussage des Prüfers ist aber grundlegend falsch. Es sei denn, er hat statt Empfänger das Wort Anmelder benutzt.

Stefan1531 Geschrieben am 09 August 2013



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30 Juni 2006
495 Beiträge
@Tobbie: so vermute ich das auch.

Ich hatte (früher) auch immer wieder mal DDP-Sendungen. Meinen Kunden (Empfängern wie Absendern) habe ich immer geraten, die EUST an den Empfänger abrechnen zu lassen, da sie ja eh' Vorsteuerabzug-berechtigt sind. So hat niemand einen Nachteil.

Soweit ich es verstehe und aus der Praxis kenne, bedeutet das "D" in "DDP" einfach nur "Duty". Wie mit der "Tax" (EUST) zu verfahren ist, ist gesondert zu vereinbaren, da es hier nicht um Zoll- sondern Steuerrecht geht.

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