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Zoll und Vorlageprovisionen bei KEP trotz Aufschubkonto


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


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weitewelt Geschrieben am 20 Februar 2009



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24 Beiträge
Bei entsprechender Vereinbarung mit Kunden verlangen bei relativ pünktlicher Zahlung keine Vorlageprovision.
Ich kann aber verstehen, wenn Speditionen/Agenten so eine Provision nehmen, denn so ein Aufschubkonto verursacht Kosten, man muss die Bürgschaftssumme leisten, die Weiterbelastung prüfen, fakturieren.....
Da ist schon ein gewisser Aufwand hinter, der in der normalen Importverzollung nicht inkludiert ist.
Und wenn man z.B. ein Aufschubbürgschaft von 1 Million hat, da muss man mindestens 15000 Euro jährlich an seine Bank entrichten - nur für die Bürgschaft!
Von dem Risiko des Zahlungsausfalls durch den Kunden ganz zu schweigen, und vom Staat bekommt man seine verauslagten Abgaben auch nicht zurück!

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Der_Staufer Geschrieben am 23 Februar 2009



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betterorange wrote:
Der_Staufer wrote:
Die erbringen doch die berechnete Leistung gar nicht.

Muss ich das jetzt verstehen?

Nö.

Die Leistung ist der Aufschub des Zolls, bzw. der EUST. D.h., dieser wird erst vom KEP-Konto am 16. des Folgemonats abgebucht. Also legen die KEPler die Abgaben gar nicht aus, wenn der Kunde sofort bei Rechnungseingang überweist. Sprich: Legt der KEPLer die zu früh überwiesenen Abgaben an, verdient er noch zusätzlich daran.


Und da hier immer auf der Sicherheit rumgeritten wird: EUST-Aufschubkonten werden ganz ohne Sicherheit bewilligt.

Zeemo Geschrieben am 30 März 2009



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Oh, ich glaube, ich war VIEEEL zu lange nicht mehr hier! :-))

Dass Staufer gerne mal ein wenig weit ausholt in seinen Formulierungen, ist ja bekannt. Dafür lieben wir ihn ja auch. Dass er aber KEP-DL dort Betrug (!) vorwirft, wo sie lediglich auf vertraglich vereinbarte Konditionen pochen, ist schon der Hammer. Ich bin kein Kriminologe, aber soweit ich weiß, ist das wichtigste Tatbestandsmerkmal für Betrug die Vortäuschung einer falschen Tatsache. Er führt an, dass die Bezeichnung "VORLAGEprovision" immer dann für sich eine falsche Tatsachenbehauptung darstelle, wenn der Kunde sofort (oder vor Aufschubausgleich) zahlt. Das hieße also, die Vorlageprovision müsse immer dann von der Rechnung wieder abgezogen werden, wenn rechtzeitig (im Sinne des vorstehenden Satzes) gezahlt wird, um keine Straftat zu begehen. Sag mal, geht's noch?!

Es ist nun mal eine Binsenweisheit, in vielen gesellschaftlichen Bereichen, dass diejenigen, die sich an alle Vorschriften halten (ggf. im übertragenen Sinne), für die "Sünden" der anderen büßen müssen! Das nennt man Solidaritätsprinzip! Aus dem gleichen Grund muss eben grundsätzlich erstmal jeder die Provision zahlen, weil es eben viele gibt, hinter deren Geld man herlaufen muss.

Im Übrigen gibt es KEP-DL, bei denen man nicht nur mit Hilfe eines eigenen Aufschubkontos die Vorlageprovision vermeiden kann, sondern auch, indem man eine Bankeinzugsvollmacht erteilt! :-) Ich weiß sogar, wer das ist....

Der_Staufer Geschrieben am 30 März 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
KEPler haben in der Regel ja auch gar kein Vertragsverhältnis mit dem Empfänger, das ist ja gerade das Problem. Sie dürfen nicht ohne zutun des Warenempfängers ihn vertreten, was aber in der Praxis eher die Regel ist.

Einzig der ehemalige Staatsmonopolist darf per Gesetz den Empfänger vertreten, und warum verlangt der keine Vorlageprovision? Also geht es auch anders.

Eine Kollegin bekam von ihrer Tochter ein Didgeridoo aus Australien geschickt, der Shop arbeitet dort mit einem KEPler zusammen. Das Didgeridoo kostete um 200 AUD. Wie kann es sein, dass sie, nachdem sie ihre 17,5% bei Erhalt des Paketes bezahlt hatte, nochmals eine Rechnung von 170 € bekam? Als sie bei dem zuständigen Zollamt anrief, hat der dortige Zöllner mal so aus dem Nähkästchen geplaudert, was so alles läuft.

Betrug ist eine Täuschung, die den Getäuschten dazu veranlassen soll, über sein oder ein anderes Vermögen so zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt.

Gehen wir mal in den objektiven Tatbestand

Die Täuschung muss einen Irrtum bei einem Dritten hervorrufen. Das Wörtchen "Vorlageprovision" sagt schon, dass der KEPler eine Provision dafür kassiert, dass er was vorlegt. Da er aber nichts vorlegen muss, wird ein Irrtum bei dem Empfänger hervorgerufen.

Aus diesem Irrtum heraus muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen, d.h., er bezahlt.

Aus dieser Verfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Das trifft auch zu, denn er hat, wenn er diese bezahlt, weniger Geld.

Also ich sehe den Tatbestand durchaus als erfüllt an.

Klar bieten KEPler auch dem Empfänger gegenüber Service, wenn er entsprechend tätig wird. Aber wieviele Privatpersonen und Firmen, die sich darum nicht scheren, weil sowas nur alle paar Schaltjahre vorkommt werden so über den Tisch gezogen?

Was man mir ankreiden kann und was ich auch als Kritik zulasse: Ich werfe alle KEPler in einen Topf, es mag auch wie überall, Ausnahmen geben.

Das Argument mit dem "hinter dem Geld herlaufen" lasse ich nicht gelten, da die Waren eigentlich der Sachhaftung gegenüber dem Zoll unterliegen.

Wenn der KEPler die Sachhaftung nun, meist ohne Vertretungsvollmacht wohlgemerkt, durch Zahlung beseitigt, wessen Problem ist das?

Und dann gehen wir noch ein Schritt weiter: Wenn die privatrechtliche Rechnung nicht gezahlt wird, liefern KEPler die Sendung nicht aus, obwohl sie dafür schon vom Absender bezahlt wurden. Das läuft nach dem Motto "Geld her oder Paket zurück an Absender" dann dürften wir auch bei Nötigung sein.

Zeemo Geschrieben am 31 März 2009



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381 Beiträge
Sag mal, hast Du eigentlich Jura studiert, dass Du so genau und ohne jede Einschränkung Bescheid weißt? Wenn ja, warum arbeitest Du in der Logistik und nicht als RA?! *lol*

Ich hab ja selten sowas Lächerliches gelesen, "Betrug". Dann zeig doch mal alle KEP-DL an, die diesen "Betrug" begehen. Das sind ja Millionen Euro! Da MUSS sich doch jeder Staatsanwalt für interessieren, oder nicht?!

Im Übrigen: die REGEL ist, ob Du's nun glaubst oder nicht, dass sich die KEP-DL wie alle anderen Spediteure auch ne Verzollungsvollmacht holen. Das mag in Einzelfällen nicht passiert sein, dann ist es auch völlig legitim, wenn der Empfänger sagt: "Ihr hattet keine Vollmacht, ich zahle nicht." Das ist dann eine zivilrechtliche Frage, und dieses Ausfallrisiko geht der KEP-DL bewusst ein, nach entsprechender Abwägung. Im Übrigen zahlen die allermeisten Privatkunden ANSTANDSLOS Ihre Abgaben, weil sie ganz einfach ihre Sendung haben wollen und kein juristisches Hickhack.

Wer wird denn hier wo über den Tisch gezogen? Es werden immer ganz genau die jeweils fälligen Abgaben eingezogen, ggf. zzgl. Vorlageprovision oder Nachnahmegebühr oder was auch immer, je nachdem.

Zitieren::
Das Argument mit dem "hinter dem Geld herlaufen" lasse ich nicht gelten, da die Waren eigentlich der Sachhaftung gegenüber dem Zoll unterliegen.

Versteh ich nicht - wenn ich mit entsprechender Vollmacht eine Ware verzolle, erlischt die Sachhaftung. Aber ich laufe dem Geld u.U. trotzdem hinterher, weil der Kunde die Rg. nicht bezahlt! Oder hab ich da was übersehen?!

Jetzt auch noch "Nötigung", ich lese es jetzt erst.... hättest Du ein konkretes Unternehmen genannt, könnte man Dich jetzt wegen übler Nachrede belangen! :-))

Und wieso 170 € für ein 200 AUD teures Didgeridoo, wo gibt's 'n sowas?! Das hätte ich mal gerne erläutert, gerne auch per PM.

MagNet-99 Geschrieben am 31 März 2009



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2708 Beiträge
Zeemo wrote:
Das hätte ich mal gerne erläutert, gerne auch per PM.
Bitte nicht per PM !

Das Thema ist hochinteressant und ich bin weiter gespannt auf eine sachliche Diskussion.

LG
MagNet-99

Der_Staufer Geschrieben am 31 März 2009



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11 Februar 2008
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Das mit der Vertretungsvollmacht scheint bei deinem Arbeitgeber so zu sein, ich erlebe es tagtäglich aber anders.

Ich werde mich nicht in die Nesseln setzen und weder per PM noch hier im Forum genaueres zu oder über den KEPLer sagen, mit dem es meine Kollegin zu tun bekam, wahrlich kein Ruhmesblatt. Komisch nur, dass es immer die selben KEPler sind, und wahrlich nicht die kleinen. Er ist mir bekannt, ich sah beide Rechnungen, auch meine Kollegin wunderte sich über die 2. Rechnung. Ich wollte es erst auch nicht glauben...

KEPler händigen dein Paket dir als Privatperson nur dann aus, wenn du bar an der Haustüre bezahlt hast, sonst geht es zurück. Diese rechnen wohl bewußt mit der Unkenntnis dieser, nicht umsonst schreibst du "Im Übrigen zahlen die allermeisten Privatkunden ANSTANDSLOS Ihre Abgaben, weil sie ganz einfach ihre Sendung haben wollen und kein juristisches Hickhack.", weil die meisten nicht wissen, um was es geht. Die halten die Rechnung fürn Steuerbescheid und zahlen, damit sie ihre Waren eben bekommen. Oder glaubst du, der Pakebote nimmt sich 10 Min Zeit, um alles zu erklären? Oder nur 5 Min?

Zudem geht es in den einzelnen Fällen nicht um hohe Summen. Betrug ist ein relatives Antragsdelikt, sprich, wo kein Kläger, da kein Richter. Deswegen interessiert sich auch kein Staatsanwalt dafür.

Erst heute habe ich es wieder mit einem KEPler zu tun gehabt, der die dringend benötigte Ware 14 Tage (Expressgut aus der USA) bei sich herumliegen lies, und das, obwohl er schon das ok vom Zoll hatte.

Warum arbeiten KEPler denn generell so schlecht, sobald es um das Thema Zoll geht? Ich glaube, die Frage können wir hier nicht beantworten. Setzen die so viele Subunternehmer und Ich-AGs ein, die nicht entsprechend geschult sind?

Für einen Versender gibts nichts besseres als einen KEPler. National auch für den Empfänger. Aber sobald man was aus dem Nicht-EU-Ausland von eine KEPler gebracht bekommt, wird es kritisch...

Aber ich glaube, wir finden hier keinen gemeinsamen Nenner.

Zeemo Geschrieben am 08 April 2009



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Ja, Staufer, ich glaube, ich kann Dich von Deiner negativen Sichtweise auf die KEP-DL nicht abbringen, ich habe mich wahrlich redlich bemüht! ;-) Ich glaube, Du gehst typisch deutsch an das Thema heran: lautstark meckern, aber letztlich trotzdem akzeptieren. So mögen wir unsere Kunden! :-)) (ich bin übrigens menschlich auch so gestrickt, bin ja auch Deutscher)

Ich meine, es ist doch auch eine Frage des Anspruchs. Zugespitzt formuliert: wenn ich eine Carnet-A.T.A.-Sendung von einer Million EUR Warenwert durch den halben Orient reisen lassen will, dann nehme ich halt einen klassischen Spedi. Und die supereilige Dokumentensendung aus der Schweiz nach Grand Cayman geht natürlich per Fed... äh, einem großen, zuverlässigen KEP-DL! ;-) Man kann Äpfel eben nicht mit Birnen vergleichen.

Nur, tu mir bitte einen Gefallen und greife nicht einzelne Sendungen, die schief gelaufen sind, heraus, um damit zu begründen, warum der und der KEP-DL absolut miesen Service biete - das ist nun wirklich albern! Fehler passieren überall, und wenn ich einen "systemischen" Fehler erkenne, dann stelle ich den natürlich ab. Aber wenn er nicht systemisch bedingt ist, muss ich mich damit abfinden und im Hinterkopf haben, dass die Fehlerquoten über die Masse gerechnet einfach ultra-niedrig sind. Und zwar bei allen KEP-DL einigermaßen gleich verteilt.

Zitieren::
Das mit der Vertretungsvollmacht scheint bei deinem Arbeitgeber so zu sein, ich erlebe es tagtäglich aber anders.

Das verstehe ich jetzt wieder nicht - Du bist doch bei nem Verlader, oder nicht? Dann brauchst Du doch nur einmal bei jedem KEP-DL entsprechende Anweisungen hinterlegen, und schon fluppt die Sache! Auch hier wieder mein Angebot: PM, zumindest EIN KEP-DL wäre dann schon mal abgehandelt...

Dass Du jetzt bzgl. des Didgeridoos abwehrst und weiter in Rätseln sprichst, finde ich ziemlich unfair - es bleibt eine nebulöse, völlig unüberprüfbare, ja noch nicht einmal subjektiv bewertbare Behauptung. Und auch hier wieder: Fehler passieren - da ruft man an und klärt das Ganze in Ruhe, und gut ist.

In Zeiten ausufernder Internetforen gibt es durchaus immer mehr gut informierte "globale Privateinkäufer", die schon ganz gut Bescheid wissen. Und im Übrigen: was meinst Du, wie oft ich schon bei Kunden - im Übrigen auch Unternehmen! - angerufen und nach der Vollmacht gefragt habe. Da wird man teilweise übel angeraunzt nach dem Motto: "Mach hinne, ich hab nicht umsonst Express bezahlt!"

Und das mit dem "Betrug": es IST keiner, glaub mir.

Zitieren::
Warum arbeiten KEPler denn generell so schlecht, sobald es um das Thema Zoll geht?

Hier würde jetzt eine Studie wie die Faust auf's Auge passen, die kürzlich die Kundenzufriedenheit mit den Leistungen der KEP-DL gemessen hat. Der Bereich Zoll hat hier von allen am Besten abgeschnitten, und zwar mehr oder weniger bei allen KEP-DL gleich. Das mal nur dazu. Wenn's Dich wirklich interessiert oder Du mir einfach nicht glaubst, suche ich die noch mal raus und schicke sie Dir.

fragile Geschrieben am 09 April 2009



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20 September 2006
169 Beiträge
Zeemo, ich möchte mich bedanken, dass du die Diskussion weiterführst. Ich hatte leider nicht den Elan dies zu tun, aber folge sehr aufmerksam.

Wenn es Betrug wäre, wäre jeder Kaufmann Betrüger! Und ich bin kein Betrüger!

betterorange Geschrieben am 09 April 2009



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02 April 2007
1271 Beiträge
Fragile und Zeemo, ich setze mich mit in Euer Bot, wenn ich darf. Den einen oder anderen werden wir nicht bekehren können. Frohes Osterfest, b.o.

allrounder Geschrieben am 02 Januar 2012



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18 Januar 2008
66 Beiträge
Hallo.

Ich muss das Thema noch mal aufwärmen: Ich habe momentan wirklich richtig Ärger mit einem KEP-DL, der ohne Vollmacht meine Sendungen importiert, bzw. die Einfuhrverzollung vornimmt. Natürlich sind 99% der Sendungen falsch abgefertigt, sprich die Warennummern sind kompletter Unfug. Beispielsweise wird eine Sendung aus Holz mal als T-Shirt abgefertigt... bei kommerziellen Einfuhren mit meiner Zollnummer finde ich das nicht wirklich witzig! Wegen dieser Probleme, die für den KEP-DL nicht der Rede wert sind, habe ich denen ausdrücklich die Abfertigung der Importsendungen untersagt, es liegt also keine Vollmacht vor.

Die sind nun auf den Trichter gekommen die Einfuhrabgaben per NN zu kassieren, obwohl wir eine Kundennummer haben, bei der "Rechnung" hinterlegt ist. Ich habe den KEP-DL nun um die Daten der Mitarbeiter gebeten, die diese Sendungen abgefertigt haben und bewusst diese Vertreterregelung ignoriert haben, damit wir das zivilrechtlich verfolgen können. Da mein Unternehmen vom Import und Export lebt können wir uns solch eine lockere Handhabe mit unserer Zollnummer nicht erlauben. Bei einer Zollprüfung sind wir die mit dem Problem, der KEP-DL ist fein raus.

Ich bezweifle das dort auch nur irgendwas passiert, wir geben das an den Anwalt, der kann sich darum kümmern.

Grundsätzlich bin ich der Meinung die DL sollten sich endlich mehr nach den Kunden richten, gerade wenn sie es mit Firmen zu tun haben. Schließlich bin ich derjenige, der die Sendungen nun mit anderen DL schicken lässt und ganz sicher nicht mehr mit diesem KEP-DL ausgehend verlädt! Komischerweise können andere das besser!

Grüße

amothie Geschrieben am 31 März 2012



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
@allrounder,

ja da ist seit neuestem wieder ein gelber KEPler auf einen neuen Trichter gekommen. Das einzige was nachhaltig gegen Abfertigungen ohne Vollmacht wirkt, ist die Anfrage bei der abfertigenden Zollstelle nach dem Abfertigungsbeamten, der die Vorlage einer Vollmacht nicht kontrolliert hat. Am besten direkt beim Abfertigungsleiter in Kopie der Dienstaufsicht nachfragen. Ich versichere Dir, der KEPler wird keine einzige Sendung mehr ohne Vollmacht abfertigen :-). Ist zwar die harte Methode, aber manche wollen es einfach nicht im guten lernen.

Die neueste Masche des KEPlers ist jetzt, die Anfrage für einen Abfertigungsauftrag/-vollmacht sich mit 12 EURO bezahlen zu lassen und davon auch nicht abzugehen, obwohl dem Absender (eigentlicher Vertragspartner) einenTransport frei Haus inklusive Zollabwicklung im Bestimmungsland zugesichert und verkauft wurde. Davon lassen die nur ab, wenn eine Globalvollmacht erteilt wird. Die Folgen einer Globalvollmacht hast Du ja schon kennengelernt: alles wird blindlinks abgefertigt, egal mit welcher Tarifnummer und ob gegen Einfuhrregelungen (bei uns meist im Agrarsektor oder im Verbrauchssteuerrecht) verstossen wird oder nicht. Ausbaden muss das dann der Empfänger, der vertreten wurde und dessen Risikoprofil beim Zoll so munter nach oben katapultiert wird. Bei der nächsten Einfuhrhandelsprüfung fallen einem dann genau diese Dinge auf den Fuß!

Ich handhabe es inzwischen so, dass wir alle bekannten Lieferanten auf den KEPler hingewiesen haben und darum bitten ausschließlich die Mitbewerber einzusetzen. Bei den Sendunden die dann trotzdem bei dem KEPler landen (meist Muster von unbekannten Lieferanten in spe) halten wir uns zurück überhaupt auf Anfragen des KEPlers zu reagieren. Er muss das dann mit dem Absender im Ausland klären und hat bisher meistens viel Spass dabei. :-)

Es muss endlich mal Schluss sein mit den immer wieder neuen und kreativen Enfällen der KEPler beim Kunden die durch Wettbewerb niedrigen Angebotspreise für Transporte aufzubessern. Ich kann allen Empfängern nur raten sich bei den Kosten auf die Hinterbeine zu stellen und entsprechende, unseriöse Anfragen und KEP einfach meiden.
Nicht dass ich falsch verstanden werde und ich will auch keinen Boykott-Aufruf hier starten: Leistung des KEP muss bezahlt werden - aber der Empfänger, der oft nichts für die Sendung kann (z.B. ungefragte Muster) darf auch nicht übervorteilt werden.

An die KEPler unter uns: Was spricht eigentlich gegen die Berechnung einer "Vollmachtsgebühr" der Empfänger an die KEP zur Erteilung einer Abfertigungsvollmacht?

VG,
amothie

betterorange Geschrieben am 11 April 2012



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02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Allrounder,

da hilft nur eines: den Dienstleister wechseln. Wie so oft im Leben billig ist machmal richtig teuer.

LG BO

der immer noch gerechtfertigt Kapitalbereitstellungsprovision nimmt, da die Avale Geld kosten und das Unternehmerrisiko des Zahlöungsausfalles mit berücksichtigt wird. Einem Kunde, der das partout nicht mochte, beantragen wir für die EUST ein eigenes Aufschubkonto.

allrounder Geschrieben am 12 April 2012



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18 Januar 2008
66 Beiträge
Hallo,

leider kann man sich den Dienstleister nicht aussuchen wenn man nicht Auftraggeber / Frachtzahler ist. Mittlerweile hat sich die Lage aber durch massive Beschwerden beim Zoll und den DL etwas (für mich) entspannt. Alle nicht authorisierten Importe wurden von mir zurück belastet, da ich ja nicht der Einführer sondern nur der Empfänger bin, und mit der Eingangsrechnung verrechnet. Tatsächlich warte ich nur auf den DL der meckert, dann hagelt's eine Anzeige gegen den Mitarbeiter. So leid es mir tut, nur wenn die (sicher überlasteten) DL nicht parieren bekommen sie die Keule des Gesetzes zu spüren.
Im Grunde geht es mir darum, dass die Einfuhren nicht irgendwie sondern RICHTIG abgefertigt werden, dann bin ich auch bereit Avisgebühren und/oder Vorlageprovisionen zu zahlen.

Viele Grüße
MS

betterorange Geschrieben am 12 April 2012



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hi Allrounder, da gebe ich Dir Rest. Da Du keinen Vertrag mit dem DL hast zahlst Du auch kein Avis- und Kapitalkosten. Gibt ja keine Rechtsgrundlage.

LG BO

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