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Stapelbarkeit von Flachpaletten u. Gitterboxen - BGR-Regeln


Effektive Lagerlogistik: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für bessere Prozessabläufe. Unser Forum Lagerlogistik und Flurförderzeuge behandelt Fragen wie, welche Flurförderzeuge eignen sich am besten für den Einsatz in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Flurförderzeugen in der Lagerlogistik? Welche Lagertypen gibt es und welcher eignet sich am besten für meinen Bedarf? Wie optimiere ich den Platzbedarf in meinem Lager? Welche Vorschriften gibt es bei der Einrichtung und dem Betrieb von Lagern? Welche Soft- und Hardware ist die beste Lösung für mein Lager?


Christian1 Geschrieben am 14 April 2009



Dabei seit
26 März 2009
15 Beiträge
Hallo zusammen,

abermals bin ich auf zwei kleine Probleme bzw. Fragen gestoßen:

Vorweg: Ich hatte folgende Textstellen zur Stapelbarkeit von Paletten u. Gitterboxen gefunden:
a) Lastenverteilung für Vierwegepaletten:
Vierwegepaletten aus Holz nach DIN 15146 dürfen mit höchstens 1000 bis 1500 kg belastet werden. Bei vollflächiger, ebener und horizontaler Auflage darf die unterste Palette im Stapel das Vierfache der einzelnen Palettenlast aufnehmen.
b) Lasten für Gitterboxpaletten:
Gitterboxpaletten nach DIN 15155 dürfen bei gleichmäßig verteilter Last mit einer Nutzlast von höchstens 1.000 kg belastet und einschließlich der Grundpalette höchstens fünffach gestapelt werden.

Meine Frage/n:
Irgendwie bin ich mir nicht sicher, ob ich den Text genau verstehe:

a) Dürfen – soweit eine Palette bspw. 1.000 kg wiegt – insgesamt (einschließlich der untersten Palette) 5 Paletten gestapelt werden (1 Palette unten u. 4 darauf gestapelt; also 5.000 kg pro Stellplatz)?
b) Dürfen hier 5 Gitterboxen gestapelt werden (1 Gitterbox unten u. 4 darauf gestapelt; also z. B. 5.000 kg pro Stellplatz)?

Deutsche Sprach – schwere Sprache :-)

Wäre für jeden Hinweis und jede Rückantwort sehr, sehr dankbar!!!

Viele Grüße
Chris

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 15 April 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hallo Christian1,

so würde ich das verstehen.

D.h. 5 Stapel pro Stellplatz (Euro o. GiBo) mit max. 5 Tonnen.
Aufladung 4 Tonnen bei intakten Europaletten und Gitterboxen versteht sich.
Voraussetzung ist bei den Euro´s selbstverständlich, dass die Ware auf den einzelnen Paletten dieses Gewicht standhält!

Siehe auch unter:
www.demmer-warenlogist...letten.php
www.plyworld.de/indust...110172.php
www.thema-container.de...lette.html

Gruß
M. Mayerhofer

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