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ZU TEUER? LCL Service Charge, Kaiumschlagsgebühren


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


MarcelBrauchtHilfe Geschrieben am 13 Oktober 2005





Liebes Forumsmitglieder,

wir bitten um Eure Meinung und Hilfe:

Als kleines und noch junges Unternehmen importieren wir immer mal wieder Waren aus China. Nun müssen wir trotz der Lieferbedingung CIF bei Ankunft im HH Freihafen an denjenigen, der die Ware vom Schiff in Empfang nimmt (ein Logistiker, der uns auch das Ankunftsavis schickt) Geld zahlen.

Hier das konkrete Beispiel:
Die Ware kostet USD 140 inkl Fracht

Der Ankunftsavissteller macht folgendes Angebot:

Auf Basis der zur Zeit gültigen Raten, Tarife, und der seit 1. Januar 2005 anfallenden Mautgebühren, können wir Ihnen wie folgt offerieren:

Punkt 1. ab Ankunftsschiff Hamburg:
minimum-Satz Hafengebühren: 98,28 Euro
beeinhaltet LCL Service Charge, Kaiumschlagsgebühren, Lieferscheingebühren, ISPS Sicherheitsgebühren

Punkt 2. Frei Haus Hamburg: 70,35 Euro
beeinhaltet Zollabfertigung zum freien Verkehr, Speditionshaftung, Porti & Papiere und LKW- Fracht

Die fälligen Eingangsabgaben werden Ihnen gem. dem erteilten Steuerbescheid belastet.

Unsere Offerte versteht sich freibleibend und basiert auf den zur Zeit gültigen Raten, Tarifen und Valuten.


Nun meine Fragen:
Ist das Angebot Punkt 1. marktgerecht?
Können wir hier einen anderen Dienstleister suchen, welcher günstiger ist, hat das NAchteile? Muss derjenige der das Ankunftsavis ausstellt die Ware abfertigen?

Bei Punkt 2. wissen wir schon von einem Dienstleister, dass er es günstiger anbietet wenn wir ihm die Papiere faxen. Hat das einen Nachteil, außer das wir die ware selber abholen müßen?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten Ihr würdet uns sehr helfen!

CARGOFORUM PARTNER

walk-in-guest Geschrieben am 13 Oktober 2005





Hello There !!
Die, von Ihnen erwähnten Kosten, sind üblich im Markt
LCL mit Seefracht wird immer teuerer durch diese Kosten nach der Ankunft in HH.
Meiner Erfahrung nach ist eine Luftfracht billiger als Seefracht besonders wenn die Menge klein ist.
Bei sehr kleinen Mengen ist sogar Kurierdienst (DHL, Fedex etc) noch billiger, obwohl es auf den ersten Blick teuer scheint. Nach genauer Kalkulation je nach Volumen und Gewicht kann man ja vorher schon die billigste Transportvariante auswählen.
Sie müssen nicht unbedingt die avisierende Spedition für die Abfertigung bzw Abholung und Zustellung beauftragen. Sie können die Ware gleich nach Ankunft an einen anderen freistellenlassen, der vielleicht billiger ist.
Man muss jedoch damit rechnen, dass der avisierende Spediteur für die Freistellung auch etwas kassiert. D.h. Freistellungsgebühr oder Abtretungskosten.

Schöne Grüße
Walk-in-Guest

Gast Geschrieben am 13 Oktober 2005





vielen Dank für Dein Feedback!
wir würden nach Deiner Antwort das nächste Mal wohl eher Luftfracht nehmen...

Kann es eigentlich sein, dass der BOL (Bill of Lading) der Ware beiliegt? Diese Auskunft haben wir vom Verschiffer/Hersteller der Ware bekommen. Kann ich auch ohne BOL Verzollen?

Hat noch jemand eine Idee?!

Grüße
Martin

Freddi Geschrieben am 14 Oktober 2005



Dabei seit
17 März 2005
16 Beiträge
Das B/L kann keinesfalls der Ware beiliegen. Es handelt sich für dich dabei um deine "Herausgabebescheinigung". Ein Nachweis, der dich als rechtmäßigen Empfänger ausweist mit entsprechendem Vermerk im B/L (entweder Rekta- od. auch Namenskonnossement oder Order-Konnossement) >> siehe dazu Lexikon: "b/l" <<
Der Besitzer des Konnossements (B/L) ist in der Regel auch der rechtmäßige Empfänger. Problematisch für dich wird es wenn das b/l blanko ausgestellt ist UND zudem mit der Ware verschifft wird. Das b/l wäre dann ein Inhaberpapier, d.h. der der das b/l in Händen hält ist dann auch (rechtmäßiger) Besitzer der Ware!!!
So mein Wissensstand, bitte verlasse dich nicht zu 100% auf diese Ausführungen, es ist durchaus möglich, dass ich sachliche Fehler gemacht habe, bzw. dass ich etwas vergessen habe!

Gast Geschrieben am 14 Oktober 2005





Hallo Freddi
es ist richtig !. Blanko BL ( To Order): ist ein Inhaberpapier und der dieses im Original hat, ist auch Besitzer der Ware.

Hallo Martin,
1) Um zu verzollen, braucht das Zollamt eine B/L Kopie, Rechnung, Packliste und UZ. Ein Ocean B/L reicht, falls keine HBL ausgestellt wurde.

2) Wenn die Ware schon im Voraus bezahlt ist, braucht der Empfänger eigentlich kein Original-B/L. Der Absender kann ein Express House BL ausstellen lassen und die Ware steht nach Ankunft dem Empfänger, ohne das Original vorzulegen, zur Verfügung.

Gruss

Michael Geschrieben am 14 Oktober 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Hallo Gast,

Zitieren::
Blanko BL ( To Order): ist ein Inhaberpapier
Nein. Ein an Order ausgestelltes Konnossement ist immer ein Orderkonnossement, nie ein Inhaberkonnossement. Bei einem Orderkonnossement kann sich der Empfänger nur durch die (lückenlose) Indossamentskette, an deren Ende er steht, legitimieren.

Bei einem Inhaberkonnossement ist das Feld für den Empfänger leer.

Vor kurzem hatten wir das Thema "Konnossement" hier im Forum.

Gruß,
Michael

Gast Geschrieben am 14 Oktober 2005





oh ja, stimmt

Orderkonnossement muss mit dem Indossament legitimert werden
und beim Inhaberkonnossement ist das Feld leer. Richtig..
Gruss

nvocc Geschrieben am 14 November 2005



Dabei seit
14 November 2005
9 Beiträge
Moin,

um auf deine Fragen einzugehen:

Punkt 1
Der, der die Sendung in Empfang nimmt, ist ein Empfangagent, z.B. Saco, Rieck, Astracon, TCI, Eculine, Fairtrade oder wie sie alle heißen. Die schicken dir normalerweise Avis und Rechnung. Da du – wie die meisten Empfänger – CIF oder CFR einkaufst, gehen die Umschlagskosten zu deinen Lasten. Die Umschlagskosten sind so hoch, weil der Empfangsagent einen großen Teil an China abführen muss. Deshalb ist die Seefracht auch so günstig :-)
Die Umschlagskosten musst du in jedem Fall bezahlen, da die Ware ja in einem Sammelcontainer bei dem Empfangsagenten eintrifft.

Punkt 2
Kommt mir günstig vor. Wenn du deine Sendung schon selber abholst, kannst du auch gleich die Verzollung selbst erledigen und die EUSt / Zoll bar bezahlen. Dann sparst du dir 70 EUR.

Generell: schnell entscheiden, da du nach Auspacken der Sendung meist nur 4 Tage lagergeldfreie Zeit hast.

Gast Geschrieben am 15 November 2005





da fällt mir gerade was ein... kann mir jemand den Begriff

Origin THC/LCL Charge plausibel erläutern??

Berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege!

THC = Terminal Handling Charge (Umschlagsgebühren die vom Reeder erhoben werden)

LCL = Less than Container load (also der Container wird erst im Verschiffungshafen zusammen gestellt und beinhaltet Sendungen von mehreren Absendern)

Und was heisst in dem zusammenhang Origin??????

Achja, habe in 7 Tagen Abschlussprüfung zum Spedi, daher meine Frage ;) Wäre nett wenn sich jemand 2 Minuten nehmen würde ;)

Shorty Geschrieben am 16 November 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Gast,

Origin ist der Abgangshafen.

Origin THC = die THC im Abgangshafen
Destination THC = die THC im Empfangshafen

Gruss Shorty

FireFoxx Geschrieben am 17 November 2005





DANKE!!!! ;) Klingt auch eigentlich logisch, hätte ich selbst drauf kommen müssen!! ;)

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