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Ausnahmegenehmigung Widerruf


Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?


DanielNoetzel Geschrieben am 31 März 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo Leute,

ich habe aktuell einen wunderschönen Transport nach Hamburg (Hafen) auf Tour (18,00x8,00x1,54m / 108to). Das Fahrzeug ist am Freitag planmäßig bei mir vom Hof gerollt und liegt gut im Rennen. Wir hatten auch sämtliche Genehmigungen, jedoch kommt nun das aber....
Die freundliche Behörde von nebenan (HH), hat soeben meine Sondergenehmigung durch Hamburg widerrufen. Der Grund sollen angebliche Bedenken der Brücken Statik sein... (Find ich persönlich ziemlich schwach, da die Brücken Statik sich ja nicht täglich ändert... Sprich, hätte man auch schon vor Genehmigungserteilung wissen müssen) Nun planen wir natürlich auf Binnenschiff um, damit wir unser Anschluss Seeschiff noch kriegen...
Jetzt stellt sich mir nur die eine Frage, ist sowas überhaupt noch Gesetzeskonform? Ich habe die §§ 29 und 70 StVO schon gelesen, jedoch nichts von einem Widerruf gefunden - auch mein guter Freund Google wusste keinen Rat. Kann doch nicht sein, dass dies so einfach möglich ist, wo bleibt den da die Planungssicherheit?!
Bin auf der Verladerseite tätig und sehe nun erstmal Mehrkosten auf mich zukommen - natürlich will ich die nicht ohne weiteres zahlen. Würdet ihr sagen, das dies unter Force Major fällt oder ist das "Planungsmangel" vom Spediteur?

Gruß
Daniel

CARGOFORUM PARTNER

Mindviper Geschrieben am 06 April 2008



Dabei seit
16 März 2008
3 Beiträge
Hallo Daniel,

so eine ähnliche Sache ist uns vor kurzem auch passiert. Wir haben regelmässig Transporte von H nach Deutschland gefahren (immer so ein Schnitt von 100 to.) und beim vierten Transport haben wir die Info bekommen, keine Genehmigung da Brücke berechnet werden soll. Nach Anfrage, warum die anderen Transporte "ohne Problme" durchgekommen sind, hat das Amt zugegeben, die Brückenberechnung vergessen zu haben.
Fakt ist, wenn das Amt Dir die Genehmigung entzieht bist Du leider machtlos. ABER Da Du ja hoffentlich in Deinen Angeboten an Deinen Kunden geschrieben hast "vorbehaltlich Erteilung der Genehmigung" solltest Du vor dem Kunden eine relativ weisse Weste haben.
Wir als Spediteur können bei solchen Gewichten nicht 100%ig bestätigen ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Bezüglich der geänderten Brückenstatik, es kann tatsächlich sein dass einige Brücken in Deutschland "abgestuft" werden. Die Erfahrungen habe ich auch schon gemacht.

Gruß
Olaf

betterorange Geschrieben am 07 April 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo, Daniel,

der Widerruf einer bereits erteilten Genemigung mutet mir wie "höhere Gewalt". In sofern Dir auch kein Verschulden nachzuweisen sein dürfte.
Kommt jetzt nur noch auf die Angebots- und Auftragsbedingungen an.

Gruss, b.o.

DanielNoetzel Geschrieben am 10 April 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
Hallo ihr beiden,

auch wenns ein wenig spät kommt - vielen Dank für eure Tips. Hm, dann bin ich wohl machtlos - ich denke ein grobes Organisatorisches Verschulden werde ich hier nicht argumentieren können. Mal schaun wie wir uns am "grünen Tisch" einigen können....

Besten Dank!

Grüßle
Daniel

hurgler0815 Geschrieben am 28 Mai 2008



Dabei seit
04 Januar 2007
12 Beiträge
DanielNoetzel wrote:
Hallo ihr beiden,

auch wenns ein wenig spät kommt - vielen Dank für eure Tips. Hm, dann bin ich wohl machtlos - ich denke ein grobes Organisatorisches Verschulden werde ich hier nicht argumentieren können. Mal schaun wie wir uns am "grünen Tisch" einigen können....

Besten Dank!

Grüßle
Daniel

Hallo Daniel,

würde mich schon mal interessieren, wie die Sache letztendlich ausgegangen ist, zumal ich eure Produkte gut kenne und früher bei einer anderen Firma für Eure Gruppe auch tätig war. Bin auf Dienstleisterseite tätig und für mich ist völlig klar, daß in jeder Auftragsbestätigung dieser Satz stehen muss: vorbehaltlich Erteilung einer Genehmigung und behördlichen Auflagen/Anordnungen.
Und ein Genehmigungs-Widerruf seitens einer Behörde ist nun einmal eine behördliche Anordnung.

Da gäbe es für uns nur die Alternative, dem Kunden eine neue Transportstrecke zu suchen und anzubieten (sofern vorhanden), jedoch keinesfalls die Alternative, auf irgendwelchen Kosten bzw. Regressansprüchen sitzenzubleiben. Deswegen sehr wohl 'grüner Tisch'...aber mit keinerlei Spielraum.

Grüsse aus dem Raum Schtuagert
Udo

Armin Geschrieben am 12 Mai 2009



Dabei seit
28 März 2009
5 Beiträge
Tag auch!

Ist mir vor ca. einem Jahr auch passiert. StrassenNRW hat am Tag der Verladung (Gesamtgewicht 200 to.) plötzlich die Genehmigung zurückgezogen. Offizielle Begründung war, daß vier Bauwerke nachgerechnet werden müssten...

Später habe ich erfahren, daß die Bauwerke sowieso zur Berechnung anstanden. NRW hat sich also die eigenen Berechnungskosten gespart und das dem Unternehmer (also uns...) auf's Auge gedrückt.
Könnte ja in deinem Fall auch so sein......

Allgemeiner Tenor unter Schwergutspedis ist, daß die Bauwerke immer schlechter werden und teilweise nach ein paar Monaten völlig anders beurteilt werden.

Grüsse
Armin

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