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Through Bill of Lading und/oder CMR Frachtbrief?


Wilt Geschrieben am 03 Dezember 2008



Dabei seit
18 September 2008
4 Beiträge
Hallo zusammen.
Im Rahmen meines Studiums plane ich gerade einen (imaginären) Transport:
Transport eines Containers von Kassel nach Rotterdam auf der Straße. Von Rotterdam nach Baltimore (USA) mit dem Schiff. Und schließlich von da an wieder mit auf der Straße zum Ziel in den USA.

Nun meine Frage: Da der Transport von DE nach NL auf der Straße stattfindet, wird ja eigentlich ein CMR-Frachtbrief benötigt. Sollte der Fracht nun ein "Through Bill of Lading" beigefügt sein, wird dann der CMR-Frachtbrief hinfällig? Und wenn ja, ist dann auch das CMR-Abkommen hinfällig und das Seerecht (z.B. Hague-Visby Rules oder COGSA) anwendbar?

Danke für die Hilfe.

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Tim_S. Geschrieben am 03 Dezember 2008



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Hallo,

hier meine gerade-wenig-Zeit-aber-dennoch-Antwort:
Wenn der Spediteur vom Versender zu fixen Kosten mit der Gesamtstrecke beauftragt wird, dann liegt ein Multimodaltransport vor, für den - wenn deutsches Recht auf den Fall Anwendung findet - die §§ 452 ff. HGB die einschlägigen Vorschriften enthalten. Der Spediteur nimmt dann die Rolle des Multimodal Transport Operators ein, er erstellt einen Durchfrachtbrief.

Im Rahmen der Besorgung der Beförderung wird er über die Teilstrecken mit Erfüllungsgehilfen Verträge schließen, so auch einen Frachtvertrag der unter die CMR fällt. Der Frachtführer hat dann einen Anspruch auf einen Frachtbrief.

Grüße,

oleda Geschrieben am 03 Dezember 2008



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Geltendes Recht/Haftung:
Das kommt auf Deine Geschaeftsbedingungen und den Vertrag mit Deinem Kunden an.

Frachtbrief fuer den Vorlauf:
Der LKW-Fahrer bekommt einen Frachtbrief fuer die Teilstrecke, nicht das B/L.

Das B/L begleitet die Fracht generell nicht mehr physisch und als das noch der Fall war, gabs noch kein Through B/L (glaub ich zumindest).

DeadPan Geschrieben am 20 Mai 2009



Dabei seit
18 Mai 2009
55 Beiträge
Wenn mich nicht alles täuscht muss bei Schiffsabfahrt in den ARA Häfen, zu welchen auch Rotterdam zählt, das B/L die Sendung begleiten.

oleda Geschrieben am 20 Mai 2009



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Das ist quatsch, wenn dann muss die Ausfuhranmeldung den Container begleiten, das idR auch nur nach Rotterdam.

Das B/L ist meistens noch nicht mal erstellt wenn der Container Richtung Hafen rollt...

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