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B/L Erstellung im Löschhafen


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Lars_P Geschrieben am 30 November 2005



Dabei seit
23 Januar 2005
83 Beiträge
Moin Leute,

Da es bei uns immer mehr "common practice" wird original bills of lading im Löschhafen auszustellen, wollte ich mal den Standpunkt der user hier im Forum hören.

Das Problem das sich bei uns stellt ist, dass der P+I Club kein "express release" akzeptiert.

D.h. im Klartext, dass wir mindestens 1 Original B/L ausstellen müssen, was ja durchaus verständlich ist.

Um das ganze abzukürzen haben wir in der Vergangenheit des öfteren Originale in den Löschhäfen durch die jeweilige Agentur ausstellen lassen und an den Empfänger ausgehändigt.

Ein Original ist dann für den Empfang der Ware gezeichnet worden und an den Kapitän vor Löschbeginn ausgeliefert worden.

Dies ist aber nur der Fall gewesen bei Namenskonnossementen.

Für mich als Verfrachter ist das natürlich der einfachste Weg, weil ich weiss, dass das original B/L rechtzeitig im Löschhafen vorliegt und wir gegen Präsentation ausliefern können.

Das Problem dass ich sehe ist, dass das B/L nicht gehandelt wurde.

Üblicherweise bekommt doch der Ablader das B/L im Ladehafen ausgehändigt und gibt es an den Empfänger weiter, wenn der Warenwert an Ihn bezahlt wurde.


Irgendwelche Ideen / Kommentare?

Beste Grüße aus Leer

Lars

CARGOFORUM PARTNER

Michael Geschrieben am 30 November 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin Lars,

Zitieren::
Irgendwelche Ideen / Kommentare?
Ideen wozu? Wenn ich Dich richtig verstehe, soll die Ausstellung des Konnossements im Löschhafen sicherstellen, daß das Konnossement vor Löschbeginn vorgelegt werden und der Empfänger sich damit legitimieren kann. Wenn Du als Verfrachter mit Deinem Vertragspartner bzw. dem Ablader eine entsprechende Absprache treffen kannst, spricht doch ansich nichts dagegen, es so zu handhaben, sofern es nicht zu irgendwelchen Ausnahmesituationen/Unfällen o.ä. kommt. Du kannst nachweisen, an den rechtmäßigen Empfänger (den Du ja im Zweifel vom Ablader genannt bekommen hast) ausgeliefert zu haben und der Ablader spart sich die Arbeit mit dem Konnossement.

Warum soll es ein Problem sein, daß das Konnossement nicht gehandelt worden ist? Die Traditionswirkung des Konnossements besagt doch, daß die Übergabe des Konnossements die Übergabe der Ware ersetzt. Du hast selber geschrieben, daß der Ablader das Konnossement normalerweise (anstelle der Ware) an den Empfänger weitergibt (eventuell noch dazwischen sitzende Dritte lassen wir mal außen vor). Dieser kann sich dann beim Verfrachter als rechtmäßiger Empfänger legitimieren. Die Ware muß aber zwischen der Verladung an Bord und der Entlöschung ja nicht unbedingt gehandelt werden. Die Tatsache, daß ihr (bisher?) nur Namenskonnossemente im Löschhafen ausstellen laßt, deutet ja auch darauf hin, daß die Ware in den Fällen gar nicht gehandelt werden sollte. Ein Namenskonnossement eignet sich nicht besonders gut für die Verschiffung von Ware, die, während sie sich an Bord befindet, noch gehandelt werden soll. Dazu würde man ein Orderkonnossement aufmachen, das sich durch Einigung, Indossament und Übergabe erheblich einfacher weitergeben läßt als das Namenskonnossement, bei dem neben der Einigung und der Übergabe noch eine Zession nötig ist.

Einen wirklichen Vorteil der von Dir geschilderten Prozedur kann ich allerdings nicht erkennen, außer vielleicht bei extrem kurzen Seereisen (1-2 Tage vom Abgang vom Ladehafen bis zur Ankunft im Löschhafen). Ansonsten ließe sich das Konnossement - ganz normal im Ladehafen aufgemacht - auch rechtzeitig zum Empfänger versenden. Oder geht es um Verschiffungen in Gegenden, in denen es eben nicht möglich ist, ein Konnossement innerhalb weniger Tage zu versenden?

Und selbst wenn das Originalkonnossement nicht vorgelegt werden kann, kann man als Verfrachter immer noch löschen, sollte die Ware dann aber erst nach Vorlage des Konnossements an den Empfänger ausliefern.

Gruß,
Michael


Zuletzt bearbeitet von Michael am 01 Dez 2005 - 13:21, insgesamt einmal bearbeitet

thomasj Geschrieben am 01 Dezember 2005



Dabei seit
24 Januar 2005
487 Beiträge
Moin Lars + moin Michael,

bei einem Namensbl sehe ich auch kein problem selbiges im löschhafen aufzumachen (wie du schon sagst bei euch common practice). Nur, wenn das bl an den empfänger ausgehändigt wird, muss sichergestellt sein, dass der empfänger des bls auch der rechtmässige empfänger ist. Ausserdem, bevor freigabe muss geprüft werden ob alle frachten bezahlt worden sind. heisst im klartext kurzschliessen mit dem ablader / shipper, und ein offizielles papier von ihm verlangen, dass er seine frachten bekommen hat, und das das bl an xyz ausgehändigt werden darf. bein namensbl eigentlich ganz einfach.
schwieriger wird die sache beim orderbl, da gebe ich dir recht das die endorssementkette auf dem bl nicht nachvollziehbar ist. aber das ist doch kaum vorgekommen.

Gruss + grüss eben die dokuschalampem
:wink: Thomas

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