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HGB / ADSP - Teil- und Komplettladungen


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Mockel Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
eeeeendlich... :-P

Das wäre aber ein echter Hammer, wenn dem wirklich so sein sollte!!
Ich würde auch einfach mal mit dem Versicherer direkt reden.

Wie gesagt, die Beweislast liegt beim Spediteur und nicht bei euch!!
Also erstmal den kompletten Betrag einfordern und abwarten was vom Versicherer kommt.

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bibilein Geschrieben am 21 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
Ja, wir werden jetzt erst mal Widerspruch einlegen gegen aktuelle Schäden und wenn sich herausstellt, dass die uns wirklich gelinkt haben, dann ist das für uns ein glatter Vertrauensbruch und keine Basis die Geschäftsbeziehung weiter aufrecht zu erhalten.

audix Geschrieben am 02 August 2009



Dabei seit
02 August 2009
7 Beiträge
[quote="Guido04"]
bibilein wrote:
... IHK Prüfung und kein Staatsexamen

Ich hab Dir mal was zusammengestellt.

Damit machst Du bei der Prüfung min. eine 1 ;-)

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Grüßle, Guido

Hallo Guido - Hallo alle!
Schönes Forum! Gut zu wissen, das es zu allem ein Forum mit netten (nicht überall / immer) Menschen gibt, die einem weiter helfen!
Ich mach nämlich gerade eine Umschulung (DAA Hannover) zum KSL und brüte gerade über dem Haftungskram...
Ganz schön verwirrend - dabei gehts bei der Klausur morgen "nur" um die Unterscheidungen bei HGB und ADSp.
Deine Tabelle is gut!
Nur bin ich mir nicht ganz im klaren, wie sich die Schäden unterscheiden?
Klar, eine Lieferfristüberschreitung ist ein reiner Vermögensschaden - wenn die Ware heile bleibt.
Verlust und Beschädigung sind Güterschäden.
Aber was sind denn sonstige Vermögensschäden?
Und was sind dann Güterfolgeschäden?
Produktionsausfall? Der ensteht doch auch bei Lieferfristüberschreitung...
Und was ist mit den seitens des Versenders geleisteten Speditionskosten - gehören die beim 3fachen Verlustersatz auch in die Berechnung?
Ziemlich verwirrend alles...
Ich würde halt gerne deine Tabelle noch um die detailierten Schäden erweitern.
Ich hoffe ich hab keine dumme Frage gestellt.
Dieser zweite Block ist doch erheblich komplizierter als der erste!
Die Lernfelder gehen im Schnitt so über eine Woche, das letzte bestand im reinen Vergleich der Verkehrsträger, -mittel und -wege.
Da hat es noch zu 98,5% gereicht :D
Aber diesmal, mit den Schadensrechnungen und so.....ohoh
Ich hoffe ihr habt Lust auf so einen Basiswissen Kram...
In dem Fall von bibilein gibts wohl noch nichts neues, oder?

Guido04 Geschrieben am 02 August 2009



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Hallo audix,

§ 433 HGB

Haftungshöchstbetrag bei sonstigen Vermögensschäden

Haftet der Frachtführer wegen der Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist auch in diesem Falle die Haftung begrenzt, und zwar auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Nachnahmefehler!

Dein Kutscher hat von Dir den Auftrag bei einem Kunden einen Nachnahmebetrag einzuziehen. Heißer Tag, Blondine am Empfang flötet mit kirschroten Lippen etwas von kein Geld in der Kasse aber der Chef überweißt am nächsten Tag. Geld kommt nicht. Haftbar bist dann Du oder deine Spedition, da ja Dein Auftraggeber im Bordero eben diese Nachnahme als Auftrag gegeben hat.

Alles Klar?

Für Güterfolgeschäden Haften wir nicht. Siehe § 432 HGB

Grüßle, Guido

audix Geschrieben am 02 August 2009



Dabei seit
02 August 2009
7 Beiträge
Ja OK...
Hat mir etwas Klarheit verschafft....
Muß mir wohl mal die Mühe machen und die - doch relativ verständlichen Gesetzestexte durchlesen.
Das schwierige ist nur, daß alles zusammen zu tragen.
Wer haftet wann, wo, mit wieviel, wann nicht etc..
Das wird noch ein langer Abend!
Danke erstmal und vielleicht bis später.

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