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Abholung unter Zeugen


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


DocOc Geschrieben am 03 September 2009



Dabei seit
22 Juli 2009
7 Beiträge
Hallo zusammen,

ich arbeite bei einem KEP-Dienst und habe kürzlich von einem unserer
Kunden für mehrere Adressen eine generelle Abstellerlaubnis bekommen.

Nun will der Kunde zusätzlich noch, dass unser Fahrer künftig bei Abholung
der Sendungen (es handelt sich um wichtige Geschäftsunterlagen) bezeugt, dass die Sendungen nicht leer an uns übergeben werden.
Der Kunde will unseren Fahrer dann auch entsprechend im Falle einer
Gerichtsverhandlung als Zeugen benennen. :roll:

Ich hab mal gehört, dass solche Transporte eigentlich generell abgelehnt werden sollen und über die Deutsche Post abzuwickeln sind.

Hat da schonmal jemand mit zutun gehabt?

Danke schonmal für Antworten.

Gruß
Dirk

CARGOFORUM PARTNER

fredjak Geschrieben am 10 September 2009



Dabei seit
10 September 2009
1 Beiträge
Hallo,

was ist den eine Abstellerlaubniss?

Zu deinem Thema, natürlich kann der Fahrer etwas bezeugen und damit auch als Zeuge aussagen.
Der "Kick" ist das er vorher die Unterlagen lesen müßte um zu bezeugen, was er da übergeben hat.
Das wird der Kunde nicht mitmachen.
Für so etwas gibt es spezielle Kuriere, die kennen alle Formalitäten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

fredjak

Mayerhofer Geschrieben am 12 September 2009



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
@fredjak
Eine Abstellerlaubnis, die vom Empfänger gezeichnet wurde, erlaubt dem Zusteller die Ware an dem angegebenen Abstellplatz zu hinterlegen.

Wird mgemacht, wenn der Empfänger oft nicht zuhause ist, jedoch seine Ware gerne schnellstmöglich hätte.

Die Gefahr liegt hierbei beim Empfänger. Ist natürlich eine Vertauenssache zwischen dem Zusteller und dem Empfänger.

In meiner Vergangenheit als Zusteller eines großen privaten Paketdienstes habe ich sogar die Datev-Unterlagen (Steuer-, Buchführungsunterlagen) eines Steuerberaters ablegen dürfen.

@DocOc
Ist aus meiner Sicht eine Schwierige Angelegenheit, da der abholende Fahrer nicht weiß was tatsächlich sich in den Umschlägen oder Paketen befindet!

Ich würde die Finger davon lassen...


Gruß
M.Mayerhofer

DocOc Geschrieben am 14 September 2009



Dabei seit
22 Juli 2009
7 Beiträge
Hab ichs mir doch gedacht :-)

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