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Kennt sich jemand mit den 70er und 49er Genehmigungen aus?


Schwerlastverkehr: Tipps und Tricks für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Schwerlastverkehr behandelt Fragen wie, welche Gesetze und Vorschriften gelten für Schwerlastverkehre? Wo bekomme ich die entsprechenden Genehmigungen? Gibt es spezielle Anforderungen an die Ausstattung von Fahrzeugen und Anhängern für Schwerlastverkehre? Wie ist das zulässige Gesamtgewicht für Schwerlastverkehre? Welche Fahrerqualifikation benötigt der Fahrer für Schwerlastverkehre?


Ironpig Geschrieben am 17 Oktober 2009



Dabei seit
17 Oktober 2009
2 Beiträge
Ich fahre Schwertransporte und habe seit geraumer Zeit Probleme mit meinem Chef.
In unseren Genehmigungen steht etwas von einer Fahrzeuglänge.
Es geht hier speziell um Telesattel.
Zählt der Ladungsüberhang hinten mit zur Fahrzeuglänge oder zählt er nicht mit. Es ist immer nur von der Fahrzeuglänge die Rede. Sonst müßte es heißen Fahrzeuglänge einschließlich Ladung.
Ab einer Länge von 21,5m muß eine Begleitperson mit. Der Lastzug ist unausteleskopiert 16,50m lang. Ziehe ich ihn 5m aus, bin ich 21,50m.
Ich kann einen Überhang laut Genehmigung von bis zu 4m haben. Also bin ich dann 25,5m lang. Das soll dann alles ohne Begleitperson und Begleitfahrzeug gefahren werden.

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TheDispatcher Geschrieben am 20 Oktober 2009



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Hallo Ironpig,

du meinst eure Genehmigung nach § 29 und nicht 49 !, die ist für
die Ladung ! Die angegebene Fahrzeuglänge beschreibt die Maximale !
Also inklusiv Überhang !
Die Leerfahrt ist in der Regel mit 13,60 angegeben, und die Lastfahrt
halt mit 25,5 (??) m in deinem Fall !
Das ist so ganz normal und wird ohne BF 2 bzw. BF 3 gefahren.
Wobei ich mit gut vorstellen kann, dass bei 4 m Überhang deine
Hinterachse am Tele arg überladen sein wird, ihr fahrt sicherlich
Profilstahl ?

Viele Grüße

Ironpig Geschrieben am 31 Oktober 2009



Dabei seit
17 Oktober 2009
2 Beiträge
Richtig ich meinte die 29er. Wir haben mit Überladung bei Überhang kein Problem, da wir Schienen fahren. Keine Komplettladungen.
Wir haben eine max. Länge von 27,5 m. Begleitperson oder Begleitfahrzeug sind da Pflicht. Aber von Bundesland zu Bundesland eben unterschiedlich.
Deuschland einig Vaterland ;).
Ich suche nur die Definition, wo steht das der Überhang mit zum Fahrzeug gehört. In den Genehmigungen steht immer nur Fahrzeuggesamtlänge. Es wäre doch besser beschrieben, wenn man Fahrzeuglänge inclusive Ladung schreibt. Das sind doch alles nur Gummiparagraphen. Jeder ließt eben das was ihm günstiger erscheint. Klare eindeutige Regeln sind leider fehl am Platz.
Wir hatten Polizeikontrollen, da wurde das Fahrzeug ohne Ladungsüberhang vermessen. Dann wiederrum bei einer anderen Kontrolle wurde der Überhang mit eingerechnet.
Wie soll man da nach Gesetz handeln, wenn nicht einmal die Polizei bescheid weiß.
Wie gesagt geht es mir nur darum , wo ich schwarz auf weiß lesen kann was Fakt ist

MfG

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