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CIF - Deckung der Transportversicherung - bis wohin?
MarckyMark |
Geschrieben am 15 November 2009
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Dabei seit 02 August 2009 18 Beiträge
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Hallo Leute,
ich habe eine Frage, deren Beantwortung mich stark interessiert.
Die Lieferbedingung CIF vereinbarter Bestimmungshafen ist im wesentlich klar. Der Verkäufer schließt ab Überschreiten Schiffsreling im Verschiffungshafen eine Versicherung für den Käufer ab.
Bis wohin gilt der Versicherungsschutz eigentlich, wenn keine Sondervereinbarungen getroffen worden sind? Bis Überschreiten der Schiffsreling im Bestimmungshafen oder bis zur kompletten Entladung des Containers vom Seeschiffs?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Grüße
Marc
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Dieter2 |
Geschrieben am 16 November 2009
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Der Versicherungsschutz beginnt i.d.R. beim Beladen im Werk des Absenders und endet mit dem Entladen beim Empfänger (nicht im Bestimmungshafen). Je nach Vertrag können sogar noch mehrere Wochen Einlagerung im warehouse des Empfängers abgedeckt sein.
Der Schutz orientiert sich nicht an den Risikobedingungen der Incoterms.
Gruß
Dieter
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Mockel |
Geschrieben am 16 November 2009
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Da kann ich leider nicht ganz zustimmen.
Bei CIF ist nur eine Mindestdeckung durch den Verkäufer vorgeschrieben.
Das heisst mindestens FPA bzw. ICC 'C'!
Deswegen wird in Akkreditiven auch genauestens beschrieben, was zu versichern ist. Also all risks, strikes, riots, institute war clauses, etc. etc.
Diese Mindestdeckung versichert auch nicht den Vorlauf, da hier ja die Gefahren noch beim Verkäufer liegen.
Da der Verkäufer keinen Einfluss auf den Nachlauf und auf die Wahl der Frachtführer hat, dürfte es i.d.R. nur schwer möglich sein das Risiko abzuschätzen und somit die Ware entsprechend zu versichern!
In der Praxis ist das natürlich alles etwas einfacher, allerdings muss man dann alles genauestens im Versicherungszertifikat bzw. Kaufvertrag festhalten oder die Verkäufer haben Generalpolicen, in denen es entsprechend geregelt ist.
Evtl. ist auch eine Zusatzversicherung durch den Käufer angebracht!!
Also zurück zum Thema. Meiner Meinung nach muss die Versicherung nur für den eigentlich Seetransport gedeckt sein. Das würde die Entladung auf jeden Fall ausschliessen. Wo die Entladung jetzt aber genau endet (also im Frachtraum oder erst bei Überschreiten der Reling) kann ich auch nicht sagen.
Lasse mich gerne korrigieren! ;-)
Gruß Mockel
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Dieter2 |
Geschrieben am 17 November 2009
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Mockel,
grundsätzlich hast Du Recht - aber hier unterscheiden sich wie bei so vielen Dingen wieder mal Theorie und Praxis.
Die Eindeckungsverpflichtung nach Incoterms ist zwar mangels Vereinbarung eine Mindestdeckung, aber wo liegt der Sinn, wenn das Risiko an der Ware bei CIF erst bei Überschreiten der Reling auf den Käufer übergeht?
Im Fertigerzeugnisversand ist in dem mir bekannten Umfeld in der Industrie auch ohne ausdrückliche Vereinbarung bei CIF der versicherungstechnische Standard "warehouse-warehouse".
Ich habe mich bei einem Blick in die Incoterms belehren lassen, dass es Unterschiede bei der Eindeckung von Versicherungen bei Rohstoff- und Fertigerzeugnislieferungen gibt.
Hier tummeln sich doch sicherlich auch Versicherer? Macht mich mal schlau!
Gruß
Dieter
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