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Haftung Teilschaden nach ADSP 23.2.


azuro Geschrieben am 26 Oktober 2009



Dabei seit
26 Oktober 2009
2 Beiträge
wenn ich die Ziffer 23.2. richtig verstehe geht es um die Wertmäßige Schadensregulierung und nicht um Mengenregulierung. Normalerweise rechnet man bei Teilschäden den beschädigten Bereich nach Kilogramm multipliziert mit der Haftungshöhe. Nun macht mich die Formulierung in den ADSp 23.2. (wertmäßige) etwas unsicher. Hier wäre meine Überlegung folgende. Dreisatzrechnung : 7000 Euro Schaden entspricht = 16,66666 % Schaden bei einem Gesamtwert von 42000 Euro. Das Ergebnis nun im Verhältnis zu Gesamtgewicht gesetzt ( 16,66666 % von 2880 kg Gesamtgewicht = gerundet 480 kg Schaden welche für die Regulierung angesetzt wird). Der eigentliche Schaden im Gewicht beträgt allerdings beispielsweise 300 kg. Lege ich da komplett falsch ?

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libri Geschrieben am 26 Oktober 2009



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27 Juli 2009
61 Beiträge
Hallo
Artikel 23.2 besagt, dass lediglich der Teil zu ersetzen ist, der abhanden gekommen oder beschädigt wurde, und zwar in Gewicht. Das heisst, wenn von einer Sendung , die urspünglich von 800 kg 300 kg beschädigt wurden, so haftet der Spediteur mit dem Wert der Ware die beschädigt wurde aber maximal bis 300 * 5 eur = 1500 eur. Ist der Wert der beschädigten Ware höher als 1500 eur, dann gibt es nur 1500 eur Wertersatz. Wenn der Wert der beschädigten Ware geringer ist ( z.B. nur 1200 EUR) dann gibt es 1200 eur Wertersatz.
Kann das sein, dass Du das mit der Transportversicherung verwechselts bei Unterversicherung ? Da ist es in der Tat so, dass die Transportversicherung nur anteilig den Schaden ersetzt.

azuro Geschrieben am 26 Oktober 2009



Dabei seit
26 Oktober 2009
2 Beiträge
Danke,

ich komme mit der Formulierung "entwerteter Teil" nicht so ganz klar. Der Schwerpunkt wird hier auf den Wert gelegt und nicht auf die beschädigte Menge. Mit der Transportversicherung habeich es nicht verwechselt. Bin aber doch ganz froh darüber das es nun eben doch entwerteten Gewicht berechnet wird, denn sonst wäre eine Regulierung schwieriger.

Gruß azuro

libri Geschrieben am 27 Oktober 2009



Dabei seit
27 Juli 2009
61 Beiträge
Zu einem hebt die ADSp den WERTersatz und nicht den SCHADENsersatz in den Fordergrund. Und zum anderen beschränkt die Formulierung "entwerteter Teil" der Verpflichtung des Wertersatzes auf den tatsächlichen entwerteten Teil der Ware die beschädigt wurde. Dazu ein Beispiel:

Nehmen wir an, wir haben eine Pallette mit Dosenwürstchen.
1 Dose mit 500 g , 1 Dose hat ein Wert von 3.00 eur.
Die Palette ist 300 kg schwer (=600 Dosen).
Durch einen Ereigniss, werden 300 Dosen beschädigt = 150 kg = 900 eur Wert. Wertersatz ist 150kg*5 EUR=750 EUR (nach ADSp).
Jetzt kommts: Da die Dosen nur verdellt sind und so nicht mehr für den Ursprünglichen Kunden verkaufen lassen ist es dem Beschädigten dennoch möglich, die Dosen statt für 3.00 EUR für 1.50 EUR beim billigen Jakop zu verkaufen.
Das heisst , er hat nun einen Wertverlusst von 1.50 eur * 300 beschädigten Dosen , sind nun 450 eur. Das ist der entwerteter Teil für die der Spediteur nur noch aufkommt, statt für 750 eur.
Würde das so nicht in der ADSp stehen, so müsste der Spediteur wohl die 750 EUR aufbringen. Da er aber gemäss der ADSp nur für den "entwerteten Teil " der Ware aufkommen muss, ist der neue Wertersatz der massgebende Betrag.

Lagermensch Geschrieben am 18 November 2009



Dabei seit
12 November 2009
7 Beiträge
Hallo,

zu eureum Thema, wenn die Höhe der Ersatzleistung geklärt ist, wie muss denn die Rechnung bzw. Gutschrift aussehen. Sind die EUR 450,00 steuerfrei, oder muss man dem Kunden dann EUR 450,00 + 19% MwSt erstatten?

gruß

Lagermensch

Cargomike Geschrieben am 23 November 2009



Dabei seit
15 Februar 2008
28 Beiträge
Schadenrechnungen sind grundsätzlich steuerfrei

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